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Drogenhandel

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1973 noch legales Haschisch-Geschäft in Kathmandu (Nepal)

Mit Drogenhandel ist der (meist) organisierte Kauf und Verkauf von Betäubungsmitteln (z. B. Heroin, Kokain, Opium, Haschisch) in der Regel ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden gemeint.

Gesetze

Drogenhandel wird international durch die Ratifizierungen dreier UN-Konventionen über psychotrope Substanzen kontrolliert und der illegale Anteil massiv mit repressiven Mitteln des Strafrechts und mit militärischen Mitteln bekämpft. Trotz der massiven weltweiten Verfolgung der beteiligten Personen wird der Umsatz von illegal verkauften Drogen auf derzeit ca. 500 Milliarden US-Dollar jährlich geschätzt. Wegen des konspirativen Charakters dieses Wirtschaftszweiges sind wie bei allen anderen Kontrolldelikten keine zuverlässige Angaben möglich. Aufblähungen bei der Umsatzberechnung sind jedoch als gesichert zu betrachten, da entgegen der marktwirtschaftlich sinnvollen Verkürzung der Handelskette zwischen Produzent und lokalem Distributor mehr Zwischenstationen zur Überwindung der Prohibition nötig sind.

Gewinne

Im Drogenhandel werden hohe Gewinne erzielt. So kostet ein Gramm Kokain in der Herstellung ca. 1 US-Dollar wird aber dem Konsumenten für etwa das 80- bis 150-fache verkauft. Üblicherweise wird der Handel mit illegalen Drogen vom organisierten Verbrechen übernommen und ist meist eng mit Korruption und Geldwäsche verbunden. Es gibt darüber hinaus - wie in der Iran-Contra-Affäre deutlich geworden ist - teilweise auch Verflechtungen mit Waffenhandel und Geheimdiensten.

Die Erlöse des Drogenhandels werden oft für die Bewaffnung von paramilitärischen Gruppen verwendet.

Lieferanten

Die Herstellungsländer von illegalen Drogen sind oft, aber nicht zwangsweise Dritte-Welt-Staaten.

Wichtige Herstellungsländer für den deutschen Markt sind:

Legaler Drogenhandel

Die meisten Drogen sind über pharmazeutische Kataloge und nur über Apotheken zu beziehen. Ein Staat kann ein Verschreibungssystem einsetzen, um zum Beispiel einen Kranken von einem Arzt untersuchen zu lassen, und ihm eine Bescheinigung über eine bestimmte Dosis einer Droge verschreiben lassen. Dies passiert zum Beispiel des Öfteren bei Schmerzpatienten und verschriebenen Methadon.

Literatur

Paul, Bettina/Schmidt-Semisch, Henning (1998): Drogendealer. Ansichten eines verrufenen Gewerbes, Freiburg: Lambertus Verlag

Siehe auch