Zum Inhalt springen

Miami Five

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Dezember 2005 um 02:37 Uhr durch Asthma (Diskussion | Beiträge) (katfix). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Miami Five (auch: Cuban Five - Die kubanischen Fünf) bezeichnet eine Gruppe von fünf Kubanischen Geheimagenten, die im Auftrag der kubanischen Regierung in exilkubanischen Organisationen in Miami (USA) eingeschleust wurden und auch Einrichtungen der US-Armee ausspionierten, um Informationen über terroristische Aktivitäten gegen Kuba sammelten. U.a. deswegen wurden sie zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Bei den fünf Kubanern handelt es sich um Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramón Labañino, Fernando Gonzáles und René Gonzáles. Diese wurden, nachdem sie auf Anweisung ihrer Regierung hin Teile ihrer Ermittlungstätigkeit den US-Behörden bekannt gemacht hatten, im September 1998 in Miami verhaftet und vor Gericht gestellt. Die 26 Anklagepunkte reichten von Spionage über Verschwörung bis hin zu Mord. Die Mordanklage wurde gegen Gerardo Hernandez erhoben, da die US-Behörden davon ausgehen, daß er während seiner verdeckten Tätigkeit für Hermanos de Rescate (Bruderschaft der Fluchthelfer) durch seine Berichte über deren Aktivitäten dazu beigetragen hat, daß die kubanische Luftwaffe 1996 zwei von deren Sportflugzeugen abschoß, die regimefeindliche Flugblätter über Kuba abgeworfen hatten. Der Abschuß erfolgte nach mehrfacher Auffoderung zur Landung. Ob sich die Flugzeuge über kubanischen Territorium oder in internationalen Gewässern befanden, ist dabei umstritten. Bei dem Vorfall starben alle vier Insassen.

Im Juni 2001 wurden die Cuban Five in allen Anklagepunkten von einem Geschworenengericht für schuldig befunden:

  • Gerardo Hernández erhielt zweimal lebenslänglich.
  • Antonio Guerrero und Ramón Labañino erhielten lebenslänglich.
  • Fernando Gonzáles erhielt eine Gefängnisstrafe von 19 Jahren.
  • René Gonzáles erhielt eine Gefängnisstrafe von 15 Jahren.

Die kubanische Regierung betrachtet ihre Spione als „Gefangene des Imperiums“ und fordert deren Freilassung. Zu diesem Zwecke begannen sie und ihre weltweite Anhängerschaft umfangreiche Propagandaaktionen (z.B. eine regelmäßige Talkrunde zu dem Thema im Fernsehen; Verleihung von Orden, zahlreiche Homepages). In vielen Ländern der Welt, auch in den USA und sogar in Miami selbst, bildeten sich Solidaritätskommitees, die diesen Prozess als politisch beeinflusstes Verfahren sehen und der US-amerikanischen Justiz schwere Menschenrechtsverletzungen und Rechtsbeugung vorwerfen (auch: Nobelpreisträger Günter Grass, Nobelpreisträgerin Rigoberta Menchu, der Linguist und Philosoph Noam Chomsky, die Pulitzer-Preisträgerin Alice Walker, Ramsey Clark, ehemaliger Justizminister der USA, Nadine Gordimer, Schriftstellerin).

An Verhaftung, Prozeßführung und Verurteilung wird folgendes kritisiert:

  • Die Aufgabe der Fünf sei es nicht gewesen, die USA auszuspionieren, sondern terroristische Gruppen wie CORU, Alpha 66 und Omega 7, deren Anschläge seit 1959 3.500 Kubanern das Leben kosteten und 2.000 schwer verwundeten. Unter den infiltrierten Gruppen sei auch die von Orlando Bosch gewesen, der international als Terrorist gesucht wird.
  • Die Fünf seien erst nach drei Jahren Untersuchungshaft angeklagt worden.
  • Anträge der Verteidigung, den Prozess außerhalb von Miami durchzuführen, seien abgelehnt worden, obwohl das politische Klima in dieser von Exilkubanern dominierten Stadt ein faires Verfahren unmöglich machen würde, da die Geschworenen im Falle eines "Nicht schuldig" im Zivilleben schwere Nachteile zu erwarten hätten.
  • Das nach Kuba gesendete Material habe nicht der Geheimhaltung unterlegen. Den Gesetzen der USA zufolge falle das nicht unter Spionage.
  • Die Angeklagten wären ohne ersichtlichen Grund z.T. über acht Monate in strenger Isolationshaft ohne Kontakt zu ihren Familien eingesperrt gewesen.
  • Den kubanischen Familienangehörigen (Frauen, Kindern) sei das Einreisevisum in die USA verweigert worden.
  • Für die Verurteilung seien neue Anti-Terror-Gesetze in Folge des 11. September herangezogen worden, die es zum Zeitpunkt der Tat bzw. der Verhaftung noch gar nicht gegeben habe, was den international anerkannten Rechtsprinzipien widerspreche.
  • Statt, wie von den USA im Krieg gegen den Terrorismus propagiert, gegen Terroristen wie Luís Posada Carriles oder Orlando Bosch vorzugehen, würden Menschen verfolgt, die, wie die Miami5, den Terrorismus aufdecken.

Unabhängige Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International betrachten den Fall jedoch differenzierter. Zwar kritisieren sie, dass die Gefangenen nicht miteinander verkehren dürfen, doch betrachtet AI im Übrigen deren Anliegen als „höchst fragwürdig“ („ questionable at best“) und lehnt eine weitergehende Befassung mit dem Fall sowie eine Einstufung der „Cuban five“ als politische Gefangene ab.

Am 9. August 2005 wird vom Appelationsgericht in Atlanta das Urteil von 2001 in Miami wegen schwerer Fehler aufgehoben und Wiederholung des Prozesses angeordnet. Das Gericht hielt in seinem Beschluss fest, dass die Urteile Willkür waren.

Film

  • Mission gegen den Terror, von Bernie Dwyer und Roberto Ruiz Rebo