Zum Inhalt springen

Justizvollzugsanstalt Hünfeld

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. Dezember 2005 um 21:14 Uhr durch 149.229.97.187 (Diskussion) (aktualisiert, ist "feierlich" hier eigentlich deplaziert? ;-P). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Justizvollzugsanstalt Hünfeld ist die erste teilprivatisierte Justizvollzugsanstalt in Deutschland. Sie befindet sich im osthessischen Hünfeld und bietet 502 Haftplätze.

Das hessische Modellprojekt

Aufgrund der Überbelegung der hessischen Gefängnisse wurde schon vor einigen Jahren ein weiter Gefängnisneubau in Hessen geplant. Nach Angaben des hessischen Justizministers Christean Wagner hätten die Erfahrungen in England, Frankreich und den USA gezeigt, dass (teil-)privatisierte Gefängnisse kostengünstiger und effektiver seien. Deshalb wurde schon im Koalitionsvertrag der damaligen hessischen Regierungsparteien CDU und FDP im Frühjahr 1999 beschlossen, dass Planung, Bau und Betrieb eines neuzubauenden Gefängnisses soweit wie rechtlich möglich in private Hände übertragen werden soll. Auf dieser Basis hat das hessische Justizministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein solches Modellprojekt erarbeiten sollte. Die Arbeitsgruppe kam zu dem Schluß, dass eine Privatisierung des Strafvollzugs als Ganzes in Deutschland unzulässig ist, da der Strafvollzug zum Kernbereich staatlicher Aufgabenerfüllung gehört und als solcher im Hinblick auf Vorlage:Zitat Art Absatz 4 Grundgesetz nicht privatisierungsfähig ist. Innerhalb des Strafvollzugs wurde es jedoch für möglich erachtet, bestimmte Teilbereiche im Rahmen einer Public Private Partnership zu privatisieren. In private Hände konnten daher folgende Bereiche gelegt werden:

  • die Planung und Errichtung,
  • das Hausmanagment (Bauunterhaltung, Wartung ect.),
  • das Versorgungsmanagement (Küche, Reinigung, Bekleidungsausgabe),
  • Betreuungsmanagement,
  • sowie bestimmte Teile des Bewachungs- und Kontrollmanagements wie bespielsweise die tägliche Kontrolle der Funtionsfähigkeit der Sicherungsanalagen.

Diese Aufgaben werden von den vertraglich verpflichtete Personen als Verwaltungshelfer wahrgenommen.

Nicht privatisiert werden konnte aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben hingegen:

  • der überwiegende Teil des Bewachungsmanagments, also die Aufnahme und Entlassung der Gefangenen, Vollzugsplanungen, Disziplinarmaßnahmen etc.,
  • der übrige Teil des Bewachungs- und Kontrollmanagement, also etwa die Kontrolle der Außenkontakte sowie die Anordnung und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen oder unmittelbarem Zwang,
  • sowie die gesammte Organisationshoheit.

Diese Aufgaben werden weiterhin von Beamten wahrgenommen.

Die Verantwortung für den Betrieb der Justizvollzugsanstalt bleibt wegen Vorlage:Zitat de § Abs. 2 Strafvollzugsgesetz allein in staatlicher Hand. Der Anteil des privatisierten Personals des Gefägnisses wird ca. 30 bis 40 % betragen. Die Kosteneinsparungen sollen bei ca. 15 % liegen. Nach einer europaweiten Ausschreibung im Jahre 2003 erhielt die Fa. Serco GmBH & Co. KG aus Bonn den Zuschlag als wirtschaftlichster Anbieter. Mit ihr schloß das Land Hessen am 8. November 2004 einen Betreibervertrag und ihr wurden die privatisierbaren Aufgaben übertragen.

Am 7. Dezember 2005 wurde die JVA vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch feierlich eröffnet.

Das Gebäude

Die JVA Hünfeld wurde als kammförmige Anlage entworfen, die sich entlang eines zweigeschossigen Erschließungsganges, der sog. Vollzugsmagistralen, befindet. Die Vollzugsmagistrale soll alle Bereiche der Anstalt eng vernetzen und im Sinne eines "Konzepts der kurzen Wege" sämtliche Nutzungen wie Unterkunftsgebäude, Arbeitsstätte und Funktionsbereiche unter einem Dach verbinden. Die Anlage wird von einem begrünten Wall umschlossen.

Literatur

  • Torsten Kunze: Privatisierung im Strafvollzug – Das hessische Modellprojekt einer teilprivatisierten Justizvollzugsanstalt, in: E. Meurer/G. Stephan (Hrsg.), Rechnungswesen und Controlling in der öffentlichen Verwaltung, Gruppe 6, S. 695 bis 715, Haufe Verlag, Freiburg 2003
  • Rolf Stober (Hrsg.): Privatisierung im Strafvollzug?, Köln u.a. 2001, ISBN 3-452-24996-4
  • Christean Wagner: Privatisierung im Justizvollzug – Ein Konzept für die Zukunft, in: Zeitschrift für Rechtspolitik, Jg. 2000, S. 169 bis 216