Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen
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Internationale Transporte die mit Straßenfahrzeugen durchgeführt werden, unterliegen der CMR, wenn das Abgabngs- oder Empfangsland des Gutes ein CMR-Mitgliedstaat ist. Eine weitere Voraussetzung für die Durchführung ist, dass die CMR nur ihre Gültigkeit besitzt, wenn Straßenfahrzeuge verladen werden. Das bedeutet, dass Container oder WAB nicht als Fahrzeuge gelten.
Die Haftung erfolgt bei Güterschäden mit 8,33 SZR Sonderziehungsrecht je Kg Brutto Rohgewicht. Eine Haftungserweiterung ist nur möglich, wenn ein Wertdeklaration in den Frachtbrief eingetragen wurde.