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Deutsch-lettische Beziehungen

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Staaten, in denen Deutschland eine Botschaft betreibt (blau)

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt außenpolitisch Interessen und Ziele, die sich von geografischen, historischen, kulturellen und weltpolitischen Gegebenheiten ableiten. In den ersten zwei Jahrzehnten des Bestehens der Bundesrepublik war die Außenpolitik der Regierung in Bonn ganz auf das Wiedererlangen der staatlichen Einheit ausgerichtet, indem alle zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Wiedervereinigungsgebots erforderlichen Regelungen getroffen wurden; dies stand in Spannung zum politischen Willen der DDR und der Besatzungsmacht Sowjetunion. Dem Erreichen dieses Ziels ordnete die Bundesregierung alle anderen Interessen unter, auch die Integration in die EWG und die NATO sind letztlich als Mittel zum Erreichen der Wiedervereinigung anzusehen.[1] Erst nachdem sich in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre in Bonn die Einsicht durchsetzte, dass die Vereinigung mit der DDR allenfalls langfristig zu erreichen sei und die Bundesrepublik mit den Ostverträgen in den Jahren 1970 bis 1973 die interalliierten Grenzziehungen nach dem Zweiten Weltkrieg ausdrücklich als rechtlich verbindlich sowie deren Unverletzlichkeit bestätigte,[2] konnte die Außenpolitik der Bundesrepublik neue Prioritäten setzen. Hierzu gehörten in erster Linie das weitere Vorantreiben der europäischen Integration und die Förderung außenwirtschaftlicher Interessen, später aber auch Ziele wie die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte und der Umweltschutz.[3]

Seit 1990 bemüht sich die deutsche Außenpolitik verstärkt darum, in multilateralen Entscheidungsprozessen wie denen der Vereinten Nationen, der OSZE, der Europäischen Union und den G 20 einem ihrem Finanzierungsanteil an diesen Organisationen entsprechenden politischen Einfluss zu gewinnen. Daneben wurde das Instrumentarium der deutschen Außenpolitik seit dem Ende der 1990er Jahre durch die Auslandseinsätze der Bundeswehr erweitert.

Normative Vorgaben für die deutsche Außenpolitik

Vorgaben des Grundgesetzes

Wahrung des Friedens und Verbot eines Angriffskrieges

Das deutsche Grundgesetz äußert sich an gleich vier unterschiedlichen Stellen zur Wahrung des Friedens. Schon in der Präambel heißt es, das deutsche Volk sei vom Willen beseelt, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Gleich darauf in Art. 1 GG wird weiter ausgeführt, dass die Menschenrechte als Grundlage des Friedens gelten sollen. Nach Art. 26 Abs. 1 GG sind Handlungen verfassungswidrig, "die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten". Als vierte Stelle des Grundgesetzes ist Art. 24 Abs. 2 GG zu nennen, der es der Bundesrepublik erlaubt, einem System der kollektiven Sicherheit beizutreten, wenn dieses der "Wahrung des Friedens dient" und "eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt" fördert.

Für den Beitritt zu einem solchen System gilt, dass die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der UNO als einem System kollektiver Sicherheit offensichtlich problemlos mit Art. 24 Abs. 2 GG übereinstimmt. Allerdings sind selbst die Mitgliedschaften in NATO und WEU als Systemen der kollektiven Verteidigung darin eingeschlossen, denn die Grundsätze von Art. 24 Abs. 2 GG sind auch dann erfüllt, wenn sich die Bündnisse strikt auf die Friedenswahrung verpflichten. Nach der Staatsrechtslehre ist das übereinstimmend bei NATO und WEU der Fall.[4]

Bereitschaft zu kooperativem Internationalismus

Das Grundgesetz erläutert ebenfalls schon in der Präambel, dass das deutsche Volk seinen Willen zu Ausdruck bringe, "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt zu dienen"". Art. 24 GG ermöglicht darüber hinaus die Möglichkeit, Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen. Absatz Drei stellt sogar die Aufforderung dar, einem System der internationalen Streitschlichtung beizutreten. Damit regt das Grundgesetz also aktiv zur internationalen Einbindung der Bundesrepublik an.

Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte

Nach Art. 1 GG bekennt sich das deutsche Volk zur Wahrung der Menschenrechte als einer der Grundlagen des Friedens. Da Frieden nach dem Grundgesetz nach herrschender Meinung nur die Abwesenheit von Krieg bedeutet und nicht etwa einer breitere Definition von z. B. sozialem Frieden hat, kann Art. 1 GG als Aufforderung interpretiert werden, die Menschenrechte nicht nur innerstaatliche umzusetzen, sondern auch nach außen hin zu fördern.[5]

Völkerrechtliche Verpflichtungen

Deutschland unterwirft sich nach Art. 25 GG dem Völkerrecht. Dabei ist bemerkenswert, dass die Bundesrepublik das Völkerrecht auch als unmittelbar im internen Rechtsraum anerkennt und nicht etwa von einer Dualität von nationalem und Völkerrecht ausgeht, wie es andere Staaten tun.

Des Weiteren verzichtet die Bundesrepublik auf atomare, biologisch und chemische Waffen (ABC-Waffen). Im Zuge des Beitritts zur NATO und zur WEU war es Konrad Adenauers eigene Entscheidung, freiwillig auf ABC-Waffen zu verzichten.[6] Allerdings bezog sich dieser Verzicht zunächst nur auf die Herstellung dieser Art von Waffen innerhalb der Bundesrepublik. Erst später mit der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags im Jahr 1969 galt der Verzicht auch für den Besitz und die Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag im Zuge der Wiedervereinigung bestätigte die Bundesrepublik diesen Verzicht.

Institutionen und Akteure der deutschen Außenpolitik

Bundesregierung

Innerhalb der Bundesregierung sind das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Verteidigung primär außenpolitisch tätig. Da es allerdings heute kaum noch Politikbereiche gibt, in denen keine internationale Abstimmung stattfindet, haben praktisch auch alle anderen Bundesministerien außenpolitische Kontakte. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) weist dem Auswärtigen Amt hierbei aber eine koordinierende Funktion zu. Nach § 11 GOBReg dürfen andere Ministerien ausländische Gäste nur nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt empfangen und internationale Verhandlungen nur mit Zustimmung des Amtes führen. Zudem ist das Bundeskanzleramt über seine entsprechenden Spiegelreferate stets über die außenpolitischen Aktivitäten der einzelnen Ressorts informiert und kann koordinierend wirksam werden.

Deutscher Bundestag

Dem Deutschen Bundestag kommt vor allem die Rolle eines Kontrolleurs der Außenpolitik der Bundesregierung zu. Diese Kontrolle findet zuallererst in den entsprechenden Fachausschüssen, allen voran dem Auswärtigen Ausschuss statt. Nach Art. 59 GG ist eine Zustimmung des Bundestags zu internationalen Verträgen notwendig, daran muss auch der Bundesrat beteiligt werden, sofern ein Vertrag Zuständigkeiten der Länder berührt.

Nichtregierungsorganisationen

In Deutschland beschäftigen sich eine ganze Reihe von Nichtregierungsorganisationen auf verschiedenste Weise mit Themen der Außenpolitik und den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik. Bei diesen Organisationen kann es sich um reine Think Tanks wie die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik, Lobbying-Gruppen für spezielle Themen wie Amnesty International oder Organisationen zur Förderung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und anderen Staaten (z. B. die Atlantik-Brücke) handeln. Die Arbeitsmethoden und die Ressourcen der Organisationen sind höchst unterschiedlich, den meisten ist aber gemein, dass sie versuchen, den politischen Entscheidungsträgern im Bereich der auswärtigen Politik alternative Informationsquellen zur Verfügung zu stellen und bemüht sind, die öffentliche Meinung in ihrem Sinne zu beeinflussen.[7]

Geschichte

Die ersten Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren von Kooperationen mit den Alliierten bestimmt. So bot der US-amerikanische Marshallplan von 1947 Hilfen für Kohle- und Stahlindustrie an; der Wiederaufbau der Industrie konnte beginnen. 1948 drängte die Londoner Sechsmächtekonferenz auf die Gründung eines westdeutschen Staates. Vom Juni 1948 bis zum 12. Mai 1949 dauerte die Berlin-Blockade der UdSSR, bei der die Westmächte eine Luftbrücke eingerichtet hatten, um die Bevölkerung mit regelmäßigen Lieferungen zu versorgen. Nachdem die Alliierten Deutschland aufgefordert hatten, eine Verfassung zu konzipieren, tagten zunächst in der Rittersturz-Konferenz die Deutschen Ministerpräsidenten und dann der Verfassungskonvent. Infolgedessen wurde 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

Der westliche Teil Deutschlands wurde dafür staatsrechtlich neu organisiert, im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 ein Entscheidungsspielraum für nationale Politik gewonnen und bei der Gründung der NATO am 4. April 1949 in Washington eine deutsche Teilnahme diskutiert. Zudem wurden aus den ausländischen Militärgouverneuren Hochkommissare. Im Rahmen der Abkommen wurde am 21. September 1949 das Besatzungsstatut zur Kontrolle über Abrüstung, Entmilitarisierung, Außenpolitik, Außenhandel, Devisenverkehr und Anwendung des Grundgesetzes veröffentlicht. Im Petersberger Abkommen am 22. November 1949 behielten sich die Alliierten konsularische Beziehungen, Demontagen und Entscheidungen über den Beitritt Deutschlands zu Internationalen Organisationen vor.[8] Am 24. Oktober 1950 schlug Frankreich eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft vor, um den Aufbau einer deutschen Armee zu verhindern, konnte sich aber nicht durchsetzen. So entstand im Oktober des gleichen Jahres die Dienststelle Blank im Bundeskanzleramt zur Vorbereitung der Wiederbewaffnung. Das Amt des Außenministers übernimmt am 15. März 1951 der amtierende Bundeskanzler Konrad Adenauer.

Nur einen Monat danach, am 18. April 1951, wurde die EGKS Basis für die Grundstoffindustrie (Montanunion); die internationale Kontrolle über das Ruhrgebiet wurde aufgehoben. Ebenfalls 1951 wurde der Bundesgrenzschutz geschaffen, aus dem 1956 die Hälfte der Beamten in die Bundeswehr eintrat. Im Jahre 1952 werden vor allem Folgen des Zweiten Weltkrieges bearbeitet: So sah das Luxemburger Abkommen mit Israel vom 10. September 3 Milliarden DM für die Eingliederung von 500.000 Flüchtlingen vor; Adenauer sah in diesen Vereinbarungen eine Verbesserung der moralischen Position Deutschlands in der Welt. Schließlich wurden die internationalen Beziehungen durch die Mitgliedschaft in der UNHCR und eine eigene Mission bei den Vereinten Nationen in New York vorangetrieben. Unterstützt wurde dies durch das Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953, das die Voraussetzung für die deutsche Kreditwürdigkeit und somit für internationale Geschäfte und Außenhandel schuf. Auch zu den Ostblockstaaten werden Beziehungen geknüpft, so ist Adenauer Anfang September 1955 zu Besuch in Moskau, um mit der UdSSR diplomatische Beziehungen aufzunehmen. Dabei wird vor allem um die Freilassung und „Heimkehr der Zehntausend“ verhandelt; man beschäftigte sich mit der Repatriierung von 2 der 3,3 Mio. deutschen Kriegsgefangenen.

Den Status als besetztes Land kann die Bundesrepublik mit dem Beitritt zur NATO im gleichen Jahr 1955 ablegen. Dabei werden aus den Hochkommissaren der Alliierten Botschafter der einzelnen Länder und im Folgejahr 1956 die Bundeswehr als Armee innerhalb der NATO gegründet. In den Jahren 1957 und 1961 gründete die Bundesrepublik zwei Organisationen zur Unterstützung von bedürftigen Gruppierungen, den zwölf Millionen Flüchtlinge vertretenden Bund der Vertriebenen und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, um sein praktisches Engagement in der Welt zu zeigen. Mit dem Élysée-Vertrag vom 22. Januar 1963 zur deutsch-französischen Aussöhnung, den Ausgleichen mit Polen, der Tschechoslowakei und anderen Ländern im Machtbereich der UdSSR im Rahmen des Helsinki-Prozesses 1969 und den Ostverträgen mit der UdSSR (12. August 1970) und Polen (7. Dezember 1970) werden wichtige Abkommen zum Verhältnis mit den ehemals besetzten Nachbarländern geschlossen. So konzentrierte sich die Außenpolitik in den darauffolgenden Jahren auf die Beziehung mit der Deutschen Demokratischen Republik. Zunächst wurde am 3. September 1971 das Vier-Mächte-Abkommen über Deutschland und Berlin geschlossen, das den Status Berlins klären sollte, dann am 21. Dezember 1972 der Grundlagenvertrag, der der DDR einen Transitverkehr für West-Berlin garantiert. Die Jahre 1973 und 1975 waren dann vornehmlich wieder den anderen internationalen Beziehungen gewidmet. So konnte die Bundesrepublik am 3. Juli 1973 die Konferenz der KSZE in Helsinki eröffnen und am 18. September desselben Jahres zusammen mit der DDR die UN-Vollmitgliedschaft erwirken. Die Schlussakte von Helsinki vom 1. August 1975 eröffnete schließlich auch der bundesdeutschen Außenpolitik größere Spielräume, um die Einheit Deutschlands und gutnachbarliche Beziehungen mit europäischen Ländern wie Polen voranzutreiben, die im Machtbereich der UdSSR liegen.

Situation seit 1989/1990

Auswärtiges Amt, Berlin

Die Wiedererlangung der vollen Souveränität durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag und die damit verbundene Wiedervereinigung Deutschlands – zum 3. Oktober 1990 ist das Wiedervereinigungsgebot als erfüllt angesehen und zusammen mit Art. 23 GG a.F. aus dem Grundgesetz gestrichen worden – markierten den Anfang eines erneuten Wandels in der deutschen Außenpolitik. Nach dem Zerfall der Sowjetunion und dem Ende des bipolaren Machtgefüges in der Welt war Deutschland nun auch nicht mehr existentiell bedroht. Es folgten unter den Kanzlern Helmut Kohl und Gerhard Schröder sowohl eine Anpassung der Ziele deutscher Außenpolitik an eine veränderte weltpolitische Lage als auch Schritte, die eine deutliche Abkehr von alten Prinzipien darstellten.

In der Frage der europäischen Einigung wurde der auch schon vor der Wende aufgenommene Kurs beibehalten und an vielen Stellen verstärkt. So etablierte sich Deutschland als klarer Befürworter der EU-Ost-Erweiterung und ergriff immer öfter Partei für die osteuropäischen Staaten wie auch für Russland, was natürlich auch auf die sehr freundschaftlichen Verhältnisse Jelzin/Kohl und Putin/Schröder zurückzuführen ist. Weitere Eckpfeiler der EU-Politik nach der Wiedervereinigung waren die Einführung des Euros als gemeinsames Zahlungsmittel und die Erstellung einer EU-Verfassung. Im Hinblick auf die letzten Jahre lässt sich feststellen, dass die Außenpolitik der deutschen Bundesregierung in EU-Fragen überwiegend mehr zur EU-Innenpolitik geworden ist, da die Europäische Union immer dichter in die Außenpolitik ihrer Mitgliedsländer eingreift und auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik immer stärker betrieben wird.

Ein Novum in der Außenpolitik seit 1945 war jedoch in jedem Fall die Abkehr von der „Scheckbuch-Diplomatie“, also der bloßen finanziellen Unterstützung militärischer Konflikte wie im Zweiten Golf-Krieg. Man spricht in diesem Bezug auch von einem Wandel Deutschlands vom Sicherheitsimporteur zum Sicherheitsexporteur. Obwohl im genannten Golfkrieg noch Parolen wie „Kein Blut für Öl“ die scheinbar einhellige Meinung charakterisierten, nahm Mitte 1993 die Bundeswehr das erste Mal an einem sogenannten „out-of-area“-Einsatz in Somalia teil und beschloss so, sich von einer Verteidigungsarmee zu einer internationalen Eingreiftruppe zu wandeln. 1999 wurde ein weiterer Schritt getan als sich die Bundeswehr an Luftangriffen auf Serbien beteiligte. Dies stellte einen Präventivschlag zur Abwehr einer humanitären Katastrophe im Kosovo dar und war völkerrechtlich hart umstritten. Auch nach dem 11. September 2001 beteiligten sich die Deutschen an der „Operation Enduring Freedom“ in Afghanistan, nachdem zuvor die NATO das erste Mal in ihrer Geschichte den Bündnisfall ausgerufen hatte. Heute stehen alle Parteien (mit Ausnahme der Linkspartei) hinter den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, im Vorfeld einer solchen Maßnahme wird jedoch immer wieder heftig diskutiert bis die notwendige Zustimmung des Bundestages vorliegt.

Eine Kursänderung der deutschen Außenpolitik zeigte sich auch in der Abkühlung der transatlantischen Beziehungen im Vergleich zu den Zeiten des Kalten Kriegs. Schon während der Amtszeit von Helmut Kohl wurde vermehrt auf deutsche Kritikpunkte wie die Anwendung der Todesstrafe oder die nicht-Teilnahme am Kyoto-Protokoll zum Umweltschutz hingewiesen. Einen absoluten Tiefpunkt erlebte das deutsch-amerikanische Verhältnis während des Irak-Konflikts 2002–2003 als Bundeskanzler Schröder schon Mitte 2002 einer militärischen Intervention vielleicht auch aus wahltaktischen Gründen eine absolute Absage erteilte und somit einer Entscheidung des UN-Sicherheitsrates und der UN-Vollversammlung blind vorausgriff. Inzwischen hat das transatlantische Verhältnis jedoch, auch noch unter Schröder und jetzt unter Bundeskanzlerin Angela Merkel, wieder eine Aufhellung erlebt.

Bilaterale Beziehungen

Europa

Staat Beginn der offiziellen Beziehungen Anmerkungen
Belgien Belgien Siehe deutsch-belgische Beziehungen
Bulgarien Bulgarien Siehe deutsch-bulgarische Beziehungen
Danemark Dänemark Siehe deutsch-dänische Beziehungen

Dänemark unterhält eine Botschaft in Berlin und drei Generalkonsulate in Flensburg, Hamburg und München. Die beiden Länder verfügen über eine gemeinsame Grenze.

Frankreich Frankreich Siehe deutsch-französische Beziehungen

Die beiden Staaten wurden oft als „traditionelle Erbfeinde“ bezeichnet und bekämpften sich u.a. im Ersten Weltkrieg und Zweiten Weltkrieg. Nach dem Zweiten Weltkrieg begann die Aussöhnung der beiden Staaten. In neuerer Zeit finden sich Frankreich und Deutschland unter den engagiertesten Befürwortern einer weiteren EU-Integration, weshalb sie manchmal als „deutsch-französischer Motor“ bezeichnet werden.

Griechenland Griechenland 1834 (Preußen) Siehe deutsch-griechische Beziehungen
Island Island Siehe deutsch-isländische Beziehungen
Kroatien Kroatien 1992-01-15 Siehe deutsch-kroatische Beziehungen
Osterreich Österreich Siehe deutsch-österreichische Beziehungen

Es bestehen aus verschiedensten Gründen sehr enge Beziehungen, u.a. aufgrund einer langen gemeinsamen Geschichte (z.B. im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation) und einer engen Verwebung der Kulturen, die sich besonders auf die gemeinsame Sprache stützt.

Tschechien Tschechien Siehe deutsch-tschechische Beziehungen

Die beiden Staaten teilen sich eine 815 km lange Staatsgrenze. Die tschechische Republik verfügt über eine Botschaft in Berlin, drei Generalkonsulate (in Bonn, Dresden and München) und sechs Honorarkonsulate (in Dortmund, Frankfurt, Hamburg, Nürnberg, Rostock and Stuttgart). Deutschland betreibt eine Botschaft in Prag.

Ungarn Ungarn 1973-12-21 Siehe deutsch-ungarische Beziehungen
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich Siehe deutsch-britische Beziehungen

Die beiden Staaten bekämpften sich im Ersten Weltkrieg und Zweiten Weltkrieg.

Seit dieser Zeit haben sich die Beziehungen verbessert. Deutschland betreibt eine Botschaft in London und das Vereinigte Königreich verfügt über eine Botschaft in Berlin sowie über Konsulate in München und Düsseldorf.

Beide Länder sind Mitglieder der EU und der NATO.

Belarus Belarus 1999 Siehe deutsch-weißrussische Beziehungen
Zypern Republik Zypern Siehe deutsch-zyprische Beziehungen

Weiterführende Informationen

Interne Verweise

Literatur

Einführungen
Geschichte
Institutionen
Presse und Publikationen

Belege und Anmerkungen

  1. Werner Kilian: Die Hallstein-Doktrin – Der diplomatische Krieg zwischen der BRD und der DDR, Duncker & Humblot, Berlin 2001, ISBN 978-3-428-10371-3, S. 22–25.
  2. „Mit der Wiedervereinigung und dem Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 wurde die im Görlitzer Abkommen anerkannte Grenzziehung endgültig bestätigt.“ Zit. nach Görlitzer Abkommen. Görlitz/Zgorzelec, 6. Juli 1950: Die Oder-Neiße-Linie, auswaertiges-amt.de, 16. November 2009.
  3. Philipp Rock: Macht, Märkte und Moral – Zur Rolle der Menschenrechte in der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den sechziger und siebziger Jahren, Peter Lang, Frankfurt a.M. 2010, ISBN 978-3-631-59705-7, S. 270.
  4. Alexander Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zur Verwirklichung Kollektiver Sicherheit, Frankfurt a.M. [u. a.] 1995.
  5. Gunther Hellmann: Deutsche Außenpolitik. Eine Einführung, 2006, S. 16.
  6. Gunther Hellmann: Deutsche Außenpolitik. Eine Einführung, 2006, S. 19.
  7. Gero Erdmann: Kirchen und NRO, in: Siegmar Schmidt, Gunther Hellmann und Reinhard Wolf (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlang für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-13652-3, S. 303–312, hier S. 311 f.
  8. Petersberger Abkommen. Bonn, 22. November 1949: Eine Chance für die junge Bundesrepublik, auswaertiges-amt.de, 16. November 2009.
  9. Bulgarische Botschaft in Berlin (Deutsch und Bulgarisch). Botschaft-bulgarien.de, abgerufen am 31. Dezember 2010.
  10. Griechische Botschaft in Berlin (Deutsch). Griechische-botschaft.de, abgerufen am 31. Dezember 2010.
  11. Deutsche Botschaft in Reykjavik (Deutsch). Reykjavik.diplo.de, 30. Juni 2010, abgerufen am 31. Dezember 2010.
  12. Isländische Botschaft in Berlin. Iceland.org, 30. August 2007, abgerufen am 31. Dezember 2010.
  13. Kroatische Botschaft in Berlin (Kroatisch und Deutsch). De.mfa.hr, abgerufen am 31. Dezember 2010.
  14. Deutsche Botschaft in Zageb (Kroatisch und Deutsch). Zagreb.diplo.de, 17. November 2010, abgerufen am 31. Dezember 2010.
  15. Ungarische Botschaft in Berlin (Deutsch und Ungarisch). Mfa.gov.hu, abgerufen am 31. Dezember 2010.
  16. Ungarisches Generalkonsulat in München (Deutsch und Ungarisch). Mfa.gov.hu, abgerufen am 31. Dezember 2010.
  17. Weißrussische Botschaft in Berlin (Deutsch und Russisch). Belarus-botschaft.de, abgerufen am 31. Dezember 2010.
  18. Zweigstelle der weißrussischen Botschaft in Bonn. Belembassy.org, abgerufen am 31. Dezember 2010.
  19. Deutsche Botschaft in Minsk (Deutsch und Russisch). Minsk.diplo.de, abgerufen am 31. Dezember 2010.

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