Völkerrecht
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Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen den Staaten sowie zwischen Staaten und anderen Rechtsträgern regeln. Das Völkerrecht beruht auf Vereinbarung, Gewohnheit und von Einzelstaaten annerkannten (allgemeinen) Rechtsgrundsätzen. Außerdem sind Entscheidungen der internationalen Gerichte und die Lehren der Völkerrechtswissenschaft als Hilfsmittel von Bedeutung.
Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Menschenrechte und die internationalen Gerichtsbarkeiten.
Das Völkerrecht ist einzuteilen in Friedens- sowie in Kriegsrecht.