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Verwaltungswissenschaft

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Die Verwaltungswissenschaft hat die Verwaltung des Staates sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zum Gegenstand. Sie versucht zum einen die bestehenden Verhältnisse zu erfassen und greift dabei auch auf soziologische Ansätze Max Webers, Niklas Luhmanns u. a. zurück (Verwaltungssoziologie), zum anderen versucht sie Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie die öffentliche Verwaltung (sowohl auf Makro- als auch auf Mikroebene) optimaler Weise organisiert sein sollte. Neben soziologischen Ansätzen kommen dabei auch sozialpsychologische Ansätze (Motivation der Bediensteten, Gruppendynamik etc.) sowie betriebswirtschaftliche Herangehensweisen zum Einsatz.

Beispiel für ein verwaltungswissenschaftlich vorbereitetes Großprojekt ist die Gebietsreform zwischen 1967 und 1978, die sich die Einheit von Planungs- und Verwaltungsraum zum Ziel gesetzt hatte. Ein immer wiederkehrendes verwaltungswissenschaftliches Thema ist auch die Erforderlichkeit von Mittelbehörden, insbes. Regierungspräsidien. In Rheinland-Pfalz wurden sie beispielsweise mit Wirkung vom 1.1.2000 aufgelöst; in Sachsen-Anhalt mit Wirkung vom 1.1.2004 und in Niedersachsen mit Wirkung vom 1.1.2005. Schließlich ist auch die Neugliederung der Bundesländer ein verwaltungswissenschaftliches Thema.

Neben Verwaltungsreformen wird auch insbesondere unter dem Stichwort New Public Management die Privatisierung staatlicher/kommunaler Betriebe diskutiert.

Studium

Studiert werden können Verwaltungswissenschaften beispielsweise an der postuniversitären Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Dort können der Magister der Verwaltungswissenschaften (Magister rerum publicarum, Mag. rer. publ.) und der Doktor der Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. publ.) erworben werden.

Ebenfalls kann das Studium der Verwaltungswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Potsdam absolviert werden. In Konstanz handelt es sich um den Bachelorstudiengang "Politik- und Verwaltungswissenschaft" (konsekutiv wird der Masterstudiengang "Public Policy and Management" angeboten), in Potsdam - teilweise auch noch in Konstanz -wird das Studium mit der Diplomprüfung abgeschlossen (Diplom-Verwaltungswissenschaftler). Der ebenfalls mögliche Promotionsstudiengang wird mit dem Doktor der Sozialwissenschaft (Dr. rer. soc.) abgeschlossen.

In Deutschland kann Verwaltungswissenschaft auch an Fachhochschulen studiert werden, die von den Bundesländern, den Finanzbehörden und für die Bundeswehr auch vom Bund unterhalten werden. Das Studium führt zum Abschluß Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) teilweise auch zum Abschluß Diplom-Verwaltungsbetriebswirt/in (FH) und Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH).

- Baden-Württemberg unterhält eine Fachhochschule Kehl, Hochschule für öffentliche Verwaltung [1]. - Rheinland-Pfalz und das Saarland unterhalten die Fachhochschule für öffentlich Verwaltung [2] in Mayen

Forschungseinrichtungen

In Deutschland ist das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV), eine Einrichtung der blauen Liste, das Zentrum der Verwaltungsforschung.

Sehr starke Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet Verwaltungswissenschaft entwickelt die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement bekannter unter ihrer Kurzbezeichnung KGSt mit deren Hilfe über 1.600 Kommunen ihren Forschungs- und Beratungsbedarf decken. Die KGSt betreibt ähnlich den Fraunhofer Instituten rein anwendungsorientierte Forschung.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterhält an seiner großen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zwei Forschungsinstitute als An-Institute. Sie wurden 1990 auf Antrag des Senats der Fachhochschule vom Innenministerium NRW auf der Grundlage des § 17 b des Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst anerkannt. Es handelt sich um das Institut für Kommunal- und Verwaltungswissenschaften NW e.V. [3] in Düsseldorf und das Institut für Verwaltungswissenschaften e.V.[4] in Gelsenkirchen.

Literatur

Aufsätze

  • Edda Müller: Organisationsstruktur und Aufgabenerfüllung. Bemerkungen zur ministeriellen Organisation., in: DÖV 1986, S. 10-15.

Siehe auch