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Gerichtsbezirk Sadagora

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Sadagora
(rumänisch: Sadagura)
(ruthenisch: Sadhora)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Czernowitz
Sitz des Gerichts Sadagora (Sadhora)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Fläche 492,82 km2
(1900)
Einwohner 51.502
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien


Der Gerichtsbezirk Sadagora (auch: Sadagóra; rumänisch: Sadagura; ruthenisch: Sadhora) war ein dem Bezirksgericht Sadagora unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im Norden der Bukowina bzw. in der heutigen Ukraine. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Rumänien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Teil der Sowjetunion bzw. der Ukraine. Es ist heute Teil des ukrainischen Anteils der Bukowina im Südwesten der Ukraine (Oblast Tscherniwzi).

Geschichte

Um 1850 wurde im Kaisertum Österreich die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit aufgelöst. In der Folge wurden in der Bukowina durch eine kaiserliche Verordnung vom 6. November 1850 die neuen Gerichtsbezirke geschaffen und dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg unterstellt.[1] Der Gerichtsbezirk Sadagora bestand 1854 aus den Gemeinden Sadagura, Bila, Bojan, Buda, Czernawka, Dobronoutzm, Gogolina, Kołulostritza, Lehuczeny-Teutului, Lenczesti Camerale, Lenczesti Privat, Mahala Biała, Nowosielitza, Rarańcze, Rarańcze Słobodzia, Rohonzna, Ober-Seroutz, Unter-Seroutz, Toporoutz, Wasloutz, Zadobruwka, Alt-Żuczka und Neu-Żuczka. Für Verbrechen und Vergehen war der Gerichtsbezirk als Untersuchungsgericht für Verbrechen und Vergehen dem Landesgericht Czernowitz unterstellt.[2] Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] bildete der Gerichtsbezirk Sadagora ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Czernowitz den Bezirk Czernowitz.[4] Per 28. März 1870 kam es im Zuge einer Reform der Gerichtsbezirke zu weitreichenden Gebietsänderungen zwischen den Gerichtsbezirken der Bukowina, wobei der Gerichtsbezirk Sadagora jedoch von diesen Veränderungen nicht betroffen war.[5] 1899 wurde die Errichtung des Gerichtsbezirks Bojan auf einem Teil des Gerichtssprengels Sadagora verordnet. Dabei wurden die Gemeinden bzw. Gutsgebiete Bojan, Gogolina, Kotol-Ostritza, Lehuczeni-Tentului, Mahala, Nowosielitzka und Słobodzia-Rarance aus dem Gerichtsbezirk Sadagora ausgeschieden und zum Gerichtsbezirk Bojan zusammengeschlossen. Die Errichtung des Gerichtsbezirks Bojan wurde jedoch erst per 1. Februar 1904 amtswirksam.[6]

Der Gerichtsbezirk Sadagora wies 1854 eine Bevölkerung von 30.183 Einwohnern auf einer Fläche von 7,3 Quadratmeilen auf.[2] 1869 beherbergte der Gerichtsbezirk eine Bevölkerung von 42.543 Personen, bis 1900 stieg die Einwohnerzahl auf 56.576 Personen an. Von der Bevölkerung hatten 1900 32.902 Ruthenisch (88,2 %) als Umgangssprache angegeben, 9.931 Personen sprachen Rumänisch (9,5 %), 9.583 Deutsch (0,1 %) und 3.022 eine andere Sprache (2,1 %). Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 eine Fläche von 460,63 km² und 24 Gemeinden sowie 16 Gutsgebiete.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1854 30.183
1869 42.543
1880 45.861 7.867 28.788 7.214 1.692
1890 51.913 9.609 31.095 8.485 2.349
1900 56.576 9.583 32.902 9.931 3.022

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. a b Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Wiedererrichtung des Bezirksgerichtes Putilla und Äenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte der Bukowina“
  6. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder, 1899, Nr. 187: Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes in Bojan in der Bukowina bzw. 1903, Nr. 211: Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Aktivierung des Bezirksgerichtes in Bojan in der Bukowina

Literatur