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Boot

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Fischerboote (Thailand)
Bootsfahrt auf dem Bodensee, 1494
Bootsfahrt in Japan, 19. Jh.

Ein Boot ist ein Fahrzeug, welches nach dem archimedischen Prinzip auf dem Wasser, oder als U-Boot exakt ausbalanciert, (ebenfalls nach dem Archimedischen Prinzip), in einer von der Besatzung exakt definierbaren Tiefe im Wasser schwimmt.

Von Flößen unterscheiden sich Boote, wie auch Schiffe, durch den eigenen Antrieb. Während ein Floß lediglich durch die Strömung des Wassers fortbewegt wird verfügen Boote über Segel oder Motoren, oder werden durch Rudern und Paddeln angetrieben.

Der Rumpf (Schiffskörper) eines Bootes kann aus Holz, Stahl, Kunststoff, GFK oder gar Beton angefertigt sein, manchmal auch aus Kombinationen der o.a. Materialien.

Boote können nach ihrer Bauweise (Holzboot, Schlauchboot), ihrem Antrieb (Motorboot, Paddelboot, Ruderboot, Segelboot), nach ihrem Verwendungszweck (Fischerboot, Rettungsboot, Sportboot, Rennboot, Sumpfboot, Amphibienfahrzeug), nach ihren hydrodynamischen Eigenschaften (Gleiter, Halbgleiter, Verdränger) oder auch nach der Zahl der Rümpfe (1 = Monohull, 2 = Katamaran, 3 = Trimaran) unterschieden werden.

Eine andere Sonderform sind Luftkissenboote, da sie das Wasser während der Fahrt weder verdrängen, noch auf ihm gleiten. Statt dessen nutzen sie einen aerodynamischen Bodeneffekt, wie er auch bei Hubschraubern im Tiefflug und Flugzeugen im Tiefstflug festzustellen ist.

Eine weitere Sonderform sind Sumpfboote, die nicht nur auf dem Wasser, sondern in den Sümpfen auch auf den Gräsern gleiten können.

"Yacht" ist im Deutschen nichts weiter als ein anderes Wort für das ältere Wort "Lustboot" und kann sowohl eine Segel-, wie auch eine Motoryacht bezeichnen. Im Deutschen ist man dazu übergegangen, unter einer Yacht vor allem größere und luxeriöser ausgestattete Privatboote und -schiffe zu verstehen, die mindestens ein durchgehendes geschlossenes Deck besitzen, welches volle Stehhöhe (knapp 6 Fuß oder rund 1,80 m) gewährt.

Unterscheidung zwischen Boot und Schiff

Es gibt in deutscher Sprache drei Abgrenzungen zwischen Boot und Schiff:

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Segelboote (Österreich)
  • Segelboot/-schiff: Als Segelboot gelten solche mit höchstens zwei segelführende Masten. Segelschiffe verfügen über drei und mehr segelführenden Masten. Die Segelboot/-schiffabgrenzung ist eine "klassische", die weltweit in allen Sprachen und Nationen gilt.
  • Kriegsboote/-schiffe der NATO-Mitgliedsstaaten werden als Schiffe definiert, wenn an Bord die Planstelle (vgl. STAN) eines 1. Offiziers vorgesehen ist. Auch U-Boote oder Schnellboote mit Erstem Offizier sind, unbesehen des Begriffes Boot im Namen, gemäß der militärischen Definition also Kriegsschiffe. Fehlt diese Planstelle, handelt es sich um ein Boot.
    Ob die Planstelle eines Ersten Offiziers vorgesehen ist, hängt nur indirekt von der Größe des Wasserfahrzeuges ab, sondern vor allem von der Stärke der Besatzung. So ist beispielsweise der deutsche Versorger „Freiburg“ trotz seiner Größe nach NATO-Definition ein Boot.
  • Boote und Schiffe in ziviler Nutzung: Die Grenze zwischen Booten und Schiffen (Nicht-Seglern) wird in verschiedenen Ländern und Sprachen unterschiedlich gezogen. In Deutschland hat es sich über die Tatsache, dass die Schiffsbegrüßungsanlage in Willkommenshöft an der Unterelbe nicht jeden kleinen Kahn als Schiff begrüßen wollte, Mitte letzten Jahrhunderts ergeben, dass die Abgrenzung bei 400 BRT (Bruttoregistertonnen) liegt. Fahrzeuge unter 400 BRT sind demnach Boote, jene ab 400 BRT gelten als Schiffe.
    Binnenschiffe oder Handelsschiffe mit weniger als 400 BRT werden dennoch nicht als Binnenboote oder Handelsboote bezeichnet.
Seenotrettungsboot

In der Seenotrettung (z.B. DGzRS oder US Coast Guard) wird zwischen Seenotrettungsbooten, die meist in küstennahen Gewässern eingesetzt werden, und Seenotkreuzern (auch Seenotrettungskreuzer oder Rettungskreuzer) unterschieden. Der Zusatz Seenot(rettung) ist erforderlich, um diese Typen von den international einheitlich definierten Rettungsbooten zu unterscheiden.

siehe auch: Liste der Bootsklassen

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