Notarzt
Ein Notarzt ist ein Arzt, der in Akutsituationen mit Transportmitteln des Rettungsdienstes (Notarzteinsatzfahrzeug, Notarztwagen, Rettungshubschrauber) in kürzestmöglicher Zeit zum Patienten gelangt und diesen präklinisch (außerhalb eines Krankenhauses) behandelt. Er ist meist mit einer ganzen Reihe von Medikamenten und medizinischen Geräten ausgerüstet, um an Ort und Stelle arbeiten zu können.
Aufgaben
Aufgaben des Notarztes sind:
- die Durchführung akut lebensrettender medizinischer Maßnahmen
- die Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten
- die Begleitung und Überwachung des Patienten beim Transport in ein geeignetes Krankenhaus
- gegebenenfalls die Feststellung des Todes und der Abbruch der Hilfsmaßnahmen.
Der Notarzt wird von speziell ausgebildetem Rettungsdienstpersonal (Rettungsassistenten in Deutschland, Notfallsanitäter in Österreich) begleitet, er ist diesem gegenüber in medizinischer Hinsicht weisungsbefugt.
Eine häufige Verwechslung betrifft den (Kassen-)Ärztlichen Notdienst, der nicht Teil des Rettungsdienstes ist, sondern die allgemeinmedizinische Versorgung außerhalb üblicher Ordinationszeiten sicherstellt. Ärzte des Notdienstes haben in der Regel nur geringe notfallmedizinische Erfahrung.
Einsatzindikationen
Bei Vorliegen bestimmter Meldebilder entsendet die Rettungsleitstelle zusätzlich zum Rettungswagen einen Notarzt. Diese so genannten Indikationskataloge unterscheiden sich örtlich im Detail, umfassen aber in der Regel (Beispiel: Notarzt-Indikationskatalog Bayern – Stand März 2002):
- Störungen des Bewusstseins
- Störungen der Atmung
- Störungen des Kreislaufs
- Starke Schmerzen
- Akute Lähmung
- Vermutlich Schwerverletzte oder mehrere Verletzte (anhand des Unfallmechanismus')
- Sturz aus großer Höhe (mehr als 3 Meter)
- Wasser-, Ertrinkungs-, Tauch- und Eisunfälle
- eingeklemmte oder verschüttete Personen
- Verbrennungen, Verbrühungen, Verätzungen größeren Ausmaßes
- Suizid, suizidale Handlung
- Schuss-, Stich-, Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich
- unmittelbar bevorstehende oder stattgefundene Geburt
Verschlechtert sich der Zustand des Patienten oder ist er schlechter als zunächst angenommen, kann der Notarzt natürlich auch vom Rettungsdienst nachgefordert werden.
Entwicklung
Anfang der 1970er Jahre wuchs in der Notfallmedizin die Erkenntnis, dass bereits vor Ort wichtige medizinische Maßnahmen geleistet werden müssen, um den Patienten für den Transport ins Krankenhaus zu stabilisieren und eine optimale nachfolgende Behandlung zu ermöglichen. Bis dahin war es üblich, den Patienten einfach aufzunehmen und so schnell wie möglich, aber weitgehend unversorgt, in ein Krankenhaus zu transportieren.
In vielen Ländern wurden dafür nicht-ärztliche Helfer mit einer erweiterten Ausbildung qualifiziert (zum Beispiel Paramedic-System in den USA oder Großbritannien). In Deutschland (wie in vielen europäischen Staaten, zum Beispiel auch Frankreich) wurde dagegen der Ansatz gewählt, Ärzte direkt vor Ort einzusetzen. Diese Entwicklung war zum Teil von heute abenteuerlich anmutenden Experimenten begleitet, beispielsweise der Einsatz eines kompletten Operations-Teams (mit Bus und Anhänger für Notstromaggregat) in Heidelberg.
Heute hat man in Deutschland ein abgestuftes Rettungsdienst-Konzept, das mit qualifizierten nicht-ärztlichen Einsatzkräften (Rettungsassistenten, Rettungssanitäter) und Notärzten je nach Art des Notfalls auf die Erfordernisse reagieren kann.
In der DDR wurde der Notarztdienst auch als Schnelle Medizinische Hilfe (Abkürzung: SMH), abgeleitet vom russischen skoraja medizinskaja pomoschtsch bezeichnet.
Ausbildung
Wer den Beruf des Notarztes ausübt, muss zusätzlich zu seiner ärztlichen Ausbildung über eine besondere Qualifikation verfügen. In Deutschland handelt es sich dabei je nach Bundesland um den sogenannten „Fachkundenachweis Rettungsdienst“ oder die weitergehende „Zusatzbezeichnung Notfallmedizin“ gefordert. Die Einrichtung eines „Facharzt für Notfallmedizin“ wird momentan diskutiert. In Österreich muss der Turnus bzw. die Facharztausbildung beendet sein (also das jus practicandi und damit die Erlaubnis zur selbstständigen Berufsausübung erreicht sein) und eine spezielle Notarztausbildung absolviert werden.
Sonderformen
- Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD): ist medizinisch-organisatorisch für die Belange des Rettungsdienstes in seinem Bereich zuständig, z. B. für die Festlegung der medizinischen Ausrüstung (Medikamente usw.), für die Aus-/Fortbildung des Personals und für die Überwachung der einzuhaltenden Standards. Er muss nicht unbedingt ein aktiver Notarzt sein, es wäre aber wünschenswert.
- Leitender Notarzt (LNA): wird als medizinischer Einsatzleiter/Fachberater je nach jeweiliger Gesetzeslage (je nach Bundesland) bei Großeinsätzen und Katastrophen eingesetzt. Er ist dann den medizinisch tätigen Kräften und anderen Ärzten weisungsbefugt, er muss den Einsatz vor Ort aus medizinischer Sicht organisieren.
Weblinks
- Fachzeitschrift "Der Notarzt"
- Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND)
- Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte
- http://www.notarzt-dortmund.de
- Bundesgeschäftsstelle des Arbeitskreises der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, Deutschland