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Fachaufsicht

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Nachgeordnete Behörden innerhalb eines Verwaltungszuges unterliegen der Fachaufsicht. D.h., die nachgeornete Behörde wird nicht nur kontrolliert, ob sie Recht und Gesetz einhält (Rechtsaufsicht), sie unterliegt auch der Zweckmäßigkeitskontrolle (Art und Weise der Aufgabenerfüllung). Die Fachaufsicht kann durch Anweisung im Einzelfall erfolgen. Vorherrschend ist die Bindung nachgeordneter Behörden durch Verwaltungsvorschriften, d.h. die konkrete Bindung, wie Gesetze und Verordnungen in der Verwaltungspraxis anzuwenden sind. Verwaltungsvorschriften werden zumeist von einer obersten Bundesbehörde bzw. einer obersten Landesbehörde erlassen. Die Fachaufsicht wird von Landesbehörden gegenüber Gemeindenbei übertragen Aufgaben ausgeübt.