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Systemimmanent

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Systemimmanent ist ein wissenschaftlicher Fachausdruck, dessen Komponenten (ihrerseits Fachausdrücke) aus dem griechischen „Systema“ (σύστημα, die Zusammensetzung) und dem lateinischen „immanere“ (darin verbleiben) stammen.

Der Begriff bezeichnet eine Eigenschaft, die aus den Regeln eines Systems geboren wird, ohne von diesem explizit gewollt zu sein. Oft werden daher negative Merkmale einer zumeist herrschaftlichen Struktur als systemimmanent bezeichnet, um deren Unreformierbarkeit zu verdeutlichen. So schließt z. B. ein Staat mit theokratischer Verfassung die Möglichkeit einer säkularen Gesellschaft systemimmanent aus.

Im technisch/rechtlichen Sinne findet der Begriff häufig in Fällen Anwendung, wenn speziell im Schadensfall die Ursache in der vom Auftraggeber gewählten Methode und folglich nicht in der Sphäre des Auftragnehmers liegt. Dies wiederum schließt Haftungsansprüche gegen den Unternehmer aus, sofern dieser seiner Prüf- und Warnpflicht nachgekommen ist.