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Fünfjahresplan

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Ein Fünfjahrplan (auch Fünfjahresplan oder 5-Jahres-Plan) war ein in Planwirtschaften wie den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe übliches Instrument der Planung volkswirtschaftlicher Aktivitäten. Der erste Fünfjahrplan wurde ab 1928 in der Sowjetunion umgesetzt.

Fünfjahrpläne wurden von staatlichen Plankommissionen aufgestellt und enthielten Zuweisungen von Ressourcen und Vorgaben für zu erbringende Produktion und Dienstleistungen. Solche Pläne müssen Festlegungen vieler ökonomischer Variablen enthalten, unter anderem Investitionen, Preise und Löhne. Sie sind daher sehr komplex.

Als Argument für die Aufstellung von Plänen wurde unter anderem angeführt, dass Marktkräfte nicht für eine bedarfsgerechte Verteilung von Ressourcen unter der Bevölkerung sorgen. Wesentliche Kritikpunkt an Plänen ist, dass sie durch die Unterbindung von Wettbewerb den Fortschritt hemmen und dass es grundsätzlich unmöglich ist, die Komplexität einer Volkswirtschaft zu erfassen und auf Jahre hinaus zu planen.

Im Dritten Reich gab es den Fünfjahrplänen verwandte Vierjahrespläne.

Erstmals wurde in der UdSSR 1928 ein Fünfjahrplan beschlossen.