Verfassungsänderung
Unter Verfassungsänderung versteht man allgemein das Ändern einer Verfassung eines Staates durch ein Verfassungsänderungsgesetz.
Deutschland
Das Grundgesetz als Verfassung des Bundes kann nur durch ein den Verfassungstext ausdrücklich änderndes Gesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Deutschen Bundesrates geändert werden. Alle Änderungen, die den bundesstaatlichen Aufbau in Länder oder die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ändern sollen, sind verboten. Außerdem sind die Änderungen der Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Staatsaufbau) unwiderruflich verboten (Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes).
Die Verfassungen der Länder können in der Regel durch zwei-Drittel-Mehrheiten im Parlament (meist Landtag) und durch die nicht in allen Ländern erforderliche Zustimmung des Volkes geändert werden.