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Klangrede

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Als Klangrede ist ein musikalisches Form- und Gestaltungsprinzip vor allem im 18. Jahrhundert. Geprägt wurde der Begriff durch Johann Mattheson in seinem Werk Der vollkommene Capellmeister.[1] Nicht selten wird die Klangrede mit einer anderen musikalischen Form kombiniert.[2]

Geschichte

Die Klangrede ist in ihrer Abfolge der antiken Rede nachempfunden. Mattheson schreibt: Unsre musicalische Disposition ist von der rhetorischen Einrichtung einer bloßen Rede nur allein in dem Vorwurff, Gegenstande oder Object unterschieden; dannenhero hat sie eben diejenigen sechs Stücke zu beobachten, die einem Redner vorgeschrieben werden, [...].[3] Als Bespiel nennt er ein Werk Marcellos.

Abfolge

Die Klangrede wird in folgende sechs Teile gegliedert:[4]

exordium Eingang, in welchem Zweck und Absicht gezeigt werden
narratio der Bericht, also eine Art Lagebeschreibung
propositio der Antrag, der eigentliche Vortrag
confirmatio die Bekräftigung
confutatio die Auflösung bzw. Wiederlegung
conclusio bzw. peroratio der Schluss

Confutatio und confirmatio können dabei mehrmals abwechseln.

Beispiele

Der Form einer Klangrede entsprechen etwa:

Theaterzettel

Die Bildnis-Arie (Dies Bildnis ist bezaubernd schön) sowie die Arie der Pamina (Ach, ich fühls) aus der Oper Die Zauberflöte von Wolfgang Amadeus Mozart. Ach, ich fühl’s, es ist verschwunden

Auch Der Erlkönig von Franz Schubert kann als Klangrede gesehen werden.

Ebenso kann im Bereich der Instrumentalmusik, etwa bei Johann Sebastian Bachs Wohltemperiertem Klavier I, (die Fuge in c-Moll oder die Fuge in b-Moll) von einer Klangrede gesprochen werden.[5]

Literatur

  • Amon, Reinhard und Gruber, Gerold: Klangrede S. 182-184 in: Lexikon der musikalischen Form. Doblinger, Wien 2011. ISBN 978-902667274.
  • Peters, Manfred: Johann Sebastian Bach. Was heißt "Klang=Rede"?. Edition Text&Kritik, 2003. ISBN 978-3883777313.

Einzelnachweise

  1. * Der vollkommene Capellmeister, Hamburg 1739 online lesen
  2. Vgl. Amon S.182.
  3. Der vollkommene Capellmeister S. 235. online lesen
  4. Vgl. Amon S.182-183.
  5. Vgl. Amon S.184.