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Laugenzuflüsse in die Salzbergwerke Südwest-Mecklenburgs

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Kali- und Steinsalzbergwerk Conow
Allgemeine Informationen zum Bergwerk
Ansicht des Schachtareals des Kaliwerkes Gewerkschaft Conow mit dem hölzernen Abteufschacht (links)
Andere Namen Schacht Conow
Abbautechnik Firstenkammerbau
Informationen zum Bergwerksunternehmen
Betreibende Gesellschaft Gewerkschaft Conow
Beschäftigte Belegschaftsstärke bis 260
Betriebsbeginn 1912
Betriebsende 1926
Nachfolgenutzung 1945/46 erfolgte die Steinsalzgewinnung aus der Abteufhalde; später und bis dato Nachnutzung des Schachtareals als Feinkostwerk
Geförderte Rohstoffe
Abbau von Carnallit, Hartsalz, Sylvin, Kainit und Steinsalz
Mächtigkeit Carnallitit bis 15 m
Rohstoffgehalt Carnallit: K2O bis 10 %
Mächtigkeit Hartsalz bis 20 m
Rohstoffgehalt Hartsalz: K2O bis 15 %
Rohstoffgehalt Steinsalz: NaCl bis 95 %
Geographische Lage
Koordinaten 53° 13′ 27,2″ N, 11° 18′ 28,1″ OKoordinaten: 53° 13′ 27,2″ N, 11° 18′ 28,1″ O
Kali- und Steinsalzbergwerk Conow (Mecklenburg-Vorpommern)
Kali- und Steinsalzbergwerk Conow (Mecklenburg-Vorpommern)
Lage Kali- und Steinsalzbergwerk Conow
Standort Conow
Gemeinde Malliß
Land Land Mecklenburg-Vorpommern
Staat Deutschland
Revier Norddeutscher Kali-Bezirk (Mecklenburg)

Das Kali-und Steinsalzbergwerk Conow war ein Salzbergwerk. Das Bergwerksareal befindet sich im Ortsteil Conow der Gemeinde Malliß im Landkreis Ludwigslust-Parchim des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Lage des Alt-Kalischachtes Conow sowie der Salzquelle Conow
Lage des Alt-Kalischachtes Conow sowie der Salzquelle Conow

Zur Erkundung der in der Umgebung seit alters her bekannten Solquelle Conow gründete sich 1905 die "Bohrgesellschaft Mecklenburg G.m.b.H.". Diese ließ von 1906 bis 1908 in diesem Areal vier Tiefbohrungen niederbringen. Die Tiefbohrung Conow II – am Nordrand der „Nassen Teufelskuhle“ gelegen – wurde fündig. Sie traf in mehreren Teufenlagen verschiedene Kalisalze an. Mit der Tiefbohrung Conow II war auch letztendlich der Ansatzpunkt für den Schacht Conow gefunden. Dieser wurde von 1912 bis 1914 mit 5,25 m Schachtdurchmesser bis zu seiner Endteufe von 720 m niedergebracht. Von 1914 bis zur Flutung des Bergwerks im Jahre 1926 wurden hier Stein- und Kalisalze gefördert. Die Mächtigkeit der Kalisalzschichten im Salzstock Conow erreichten in Staumassen bis 55 m. Die Grubenbaue erschlossen Schichtenfolgen der Aller-Serie (Zechstein 4[1] : mit Tonmittel- und Schwadensalz), der Leine-Serie (Zechstein 3: mit Anhydritmittel-, Orangen- und Liniensalz sowie dem Hauptanhydrit) und der Staßfurt-Serie (Zechstein 2: mit dem Kalisalzflöz Staßfurt und dem Staßfurtsteinsalz), welche dem oberen Zechstein zuzuordnen sind.

Nach dem II. Weltkrieg wurde aus der Abteufhalde in größerem Umfang Steinsalz zur Linderung der allgemeinen Salznot gewonnen.

Die Schachtröhre der Schachtanlage Conow wurde im Jahre 1996 endgültig verwahrt. 2006 erfolgte eine echometrische Hohlraumerkundung in der Schachtröhre, in deren Ergebnis eine Tagesbruchgefahr für die schachtnahe, durch einen Industriebetrieb genutzte Tagesoberfläche ausgeschlossen werden kann.

Die weltweit ersten Kalifunde; anfangs frustrierend, später euphorisierend

Bergbau auf Gold, Silber, Kupfer, Blei und viele andere Mineralien inklusive der Auf- und Weiterverarbeitung dieser Bodenschätze sowie auch das Salinenwesen sind bereits seit dem Mittelalter und der frühen Neuzeit belegt.[2] So stellt sich doch die Frage, warum erst seit knapp eineinhalb Jahrhunderten Bergbau auf Kalisalze stattfindet ?

Eröffnung des Staßfurter Salzbergbaues am 31. Januar 1852 (Nach einer alten Lithographie)

Eng mit der Salzerzeugung aus einer Saline verknüpft ist die im Jahre 806 erstmalig urkundlich erwähnten Stadt Staßfurt.[3] Es wird angenommen, dass die neben der alten Saline gestandene alte Staßfurter Burg (Schloss) ursprünglich zum Schutz der natürlich zutage tretenden Salzquellen angelegt worden ist, welche beiderseits der Bode "sprudelten".

Die Saline Staßfurt war im Jahre 1797 in preußischen Besitz gekommen. […] Durch gründliche Rationalisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel den Abriß der vielen vorhanden kleinen Siedehäuser und Konzentration des Siedebetriebes in einem neuen Siedehaus, das 1801 in Betrieb genommen wurde, versuchte der Staat , die Leistungsfähigkeit der Saline wieder zu heben und den Betrieb zu erhalten, der nach wie vor die Haupterwerbsquelle der Staßfurter Bevölkerung bildete. Für die Solehebung wurde die uralte stets nur notwendig reparierte Roßkunst (Pferdegöpel) beibehalten. Da die nur 17 % Kochsalz oder 200  g / Ltr. enthaltene Sole verhältnismäßig schwach war, hätte sie angereichert werden müssen. Der im Jahre 1817 erwogene Plan einer weiteren Vergrößerung der Saline und des Baues eines Gradierhauses wurde jedoch wahrscheinlich aus Mangel an Mitteln wieder fallengelassen, um später auf einem ganz neuen Wege, dem Wege der Bohrung, eine einwandfreie hochgesättigte Sole zu gewinnen. Es ist das Verdienst des im Jahre 1768 verstorbenen Schöpfers der sächsischen Salinen, Bergrat Borlach, als erster die Vermutung ausgesprochen zu haben, daß, wo sich Solquellen befinden, im Untergrund auch Salz vorhanden sein müsse. Die Ansicht wurde später durch die Erbohrung von Steinsalzlagern in Süddeutschland und im Jahre 1837 auch in Artern bestätigt.[sic] [4]

Im Jahre 1839 wurde nun auf dem Salinengelände in Staßfurt mit dem Abteufen einer Tiefbohrung begonnen. Diese Bohrung wurde nach zwölfjähriger Bohrzeit 1851 in einer Teufe von 581 m im Steinsalz eingestellt. Doch die diesem Bohrloch entnommene „bitterschmeckende“ Sole enthielt zur allgemeinen Enttäuschung eine große Menge unerwünschter Beimengungen (so u. a. Kaliumchlorid). Man hatte die Wahl entweder das Bohrloch aufzugeben oder sie als Vorbohrung für einen Schacht zu nutzen, durch den man das benötigte reine Steinsalz zur Soleanreicherung separat gewinnen konnte. Man entschied sich letztlich zum Abteufen zweier dicht nebeneinander liegender Schächte (Teufbeginn Schacht „von der Heydt“[5] am 4. Dezember 1851; Teufbeginn Schacht „von Manteuffel“[6] am 9. Februar 1852).

Als der erste Spatenstich für das Abteufen eines neuen Salzschachtes erfolgte, ahnte keiner der Anwesenden, welch weitreichende Bedeutung dieses Unternehmen haben sollte.

Die ersten Kalischächte der Welt "von Manteuffel" und "von der Heydt"

[…] Bei dem Abteufen der ersten beiden Staßfurter Schächte waren etwa 6000 dz [= Doppelzentner] des als Abraumsalz bezeichneten, über dem Älteren Steinsalz anstehenden Carnallits gewonnen und auf Halde gestürzt worden. Mit diesen Haldensalzen wurden von Wissenschaftlern sehr bald Versuche zur Ermittlung einer Verwendungsmöglichkeit angestellt und auch die ersten praktischen Düngeversuche unternommen. Bald erfolgten auch Anfragen von Interessenten beim Salzwerk. [4] Die inzwischen von verschiedenen Chemikern nachgewiesene fabrikatorische Trennung des in diesen "wertlosen" Kalisalzen enthaltenen Kaliums, dessen Wirksamkeit für das Pflanzenwachstum bereits Justus von Liebig um das Jahr 1840 erkannte, sowie die verfahrenstechnische Umsetzung einer auf Kalisalze aufbauenden Düngemittelproduktion [7] durch Adolph Frank im Jahre 1861 bildeten den Startpunkt einer nahezu euphorischen Suche und Erkundung weiterer Kalisalzlagerstätten in Deutschland. [4] [8]

Allerortens vernahm man das sogenannte Staßfurter Berggeschrey.

[…] Dies war der Startpunkt einer rasanten Entwicklung, in deren Verlauf bis zur Jahrhundertwende auf deutschem Territorium viele Bergwerksbetriebe zur Gewinnung von Kalisalzen und deren Verarbeitung gegründet wurden. Insgesamt waren zum 1. Juli 1907 bereits 58 vollendete betriebsfähige Kalischächte vorhanden und 31 Schächte im Abteufen begriffen. Die Schachtteufe schwankte zwischen 225 m (Brefeldschacht der Königlichen Berginspektion zu Staßfurt) und 927 m (Schacht Siegfried I der gleichnamigen Gewerkschaft bei Salzderhelden). [9]

Für den Interessierten wird hier das weitere Schicksal der Kalischächte „von der Heydt“ und „von Manteuffel“ geschildert:

Betrieb und Ende der ersten beiden Staßfurter Kalisalz-Schachtanlagen
Ansichten des Areals im Jahre 2010

[…] Der Schacht von der Heydt wurde als Seilfahrts- und Wasserhaltungs-Schacht eingerichtet, der Schacht von Manteuffel als Förderschacht. Beide Schächte wurden ursprünglich auf 334 m Teufe gebracht und nach 1888 auf 387 m weiter geteuft. Die Steinsalzgewinnung wurde 1857 im Älteren Steinsalz aufgenommen. Die planmäßige Kalisalzförderung aus dem Carnallitlager erfolgte 1861. Die Grubenbaue wurden in einem Teufenbereich von 208 - 387 m angelegt. Im Jahre 1877 waren auf dieser Doppelschachtanlage 504 Bergleute beschäftigt. Die Förderung belief sich auf 50.259 t Steinsalz und 181.514 t Kalisalze. Die Schachtanlage verfügte über eine Mahlwerksanlage. 1893 wurde die Förderung auf dem von Manteuffel-Schacht eingestellt. Als neuer Förderschacht diente seit dem der Achenbach-Schacht. Der von der Heydt-Schacht wurde 1903 abgeworfen und verfüllt. Das Königlich Preußische Salzbergwerk Staßfurt mußte 1901 infolge Wassereinbruchs über den Sicherheitspfeiler aus dem Herzoglich-Anhaltischen Salzbergwerk Leopoldshall l/ll aufgegeben werden. 1905 waren beide Schächte verfüllt [sic]. [10]

Seit 1883 senkte sich die historische Stadtmitte von Staßfurt um etwa 7 m. Auf einer Fläche von 200 Hektar mussten bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts etwa 800 Gebäude infolge Bergschäden abgerissen werden; darunter auch das Rathaus und die Johanniskirche.

Die Anfänge des Kalibergbaus in Mecklenburg

Die enorme und stetig steigende Nachfrage nach Kalirohsalzen in den Jahren 1870 bis 1880 regte auch im damaligen, maßgeblich durch Landwirtschaft geprägten Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin[11] die Suche nach geeigneten Lagerstätten an.

In den Deutschen Staaten waren bis zur Entdeckung der profitablen Verwertung der bislang als „wertlos“ geltenden Kali-Abraumsalze bei der gesetzlichen Festlegung des Regalrechtes nur das Steinsalz, nicht aber die Kalisalze, im Fokus der Landesherren. Der erste Staat, der ein weitergehendes Regalrecht verordnete, war Mecklenburg-Schwerin. In der Verordnung vom 16. Mai 1879 wurde in § 1 bestimmt: […]Steinsalz nebst den mit demselben zusammen vorkommenden Salzen, namentlich Kali-, Magnesia- und Borsalze und die in den Betrieb zu nehmenden Salzlagern vorkommenden Solquellen sind vom Verfügungsrecht des Grundeigentümers ausgeschlossen. Die Aufsuchung und Gewinnung genannter Mineralien in Unseren Landen bleibt ausschließlich Unserer Regierung vorbehalten[sic].[12]

Lediglich dem Eigentümer des Rittergutes Jessenitz[13] blieb durch „allerhöchstes Reskript“ das Recht zur Suche und Gewinnung von Salzen. Auf diesem Rechtstitel bildete sich 1882 in Hamburg eine Bohrgesellschaft zur Erkundung dieses Terrains. Bohrung I wurde durch die Firma C .Jul. Winter aus Camen in W. am 11.September 1882 begonnen (bereits damals schon mittels Diamantkrone und Laugenspülung im Salinargebirge) und am 10.Mai 1883 in Teufe 372,70 m im Steinsalz eingestellt. Auch eine zweite, 350 m südlich der ersten gelegene Kernbohrung erschloss im Jahre 1886 ab 260,5 m Teufe ebenso Kali-und Steinsalze. Weitere Erkundungsbohrungen folgten. Und bereits am 10.Juni 1886 wurde ca. 240 m südwestlich der Bohrung I mit dem Abteufen des Schachtes Jessenitz begonnen. Mit dem Ziel einer Steigerung der hiesigen Kalidüngemittelproduktion wurden noch vor dem Ersaufen des Bergwerkes Jessenitz im Jahr 1912 erneut Schachtabteufarbeiten aufgenommen. Die Grundlage hierfür bildeten die bohrtechnischen Nachweise einer Kalisalzführung im Bereich des nur wenige Kilometer östlich gelegenen Salzstockes Conow, der durch die seit Jahrhunderten bekannte Saline Conow als im Untergrund "salzhöffig" galt. Die Erwartungen auf positive Bohrergebnisse nährten auch die nur etwa 1 km von der Solquelle entfernt liegenden und als salinare Einsturztrichter gedeuteten "Nassen und trockenen Teufelskuhlen". Die im Jahre 1905 gegründete "Bohrgesellschaft Mecklenburg G.m.b.H." bracht nun hier, in diesem Areal, in der Folge die Bohrungen Conow I und II, sowie weiter nordwestlich die Bohrungen Conow III und IV nieder. Mit der Bohrung Conow II war auch letztendlich der Schachtansatzpunkt gefunden.

Im Unterschied zu den bereits bestehenden Schächten der Werke Jessenitz und Lübtheen dauerten hier die Abteufarbeiten (Endteufe 720 m) lediglich zwei Jahre, so dass bereits 1914 die Förderung von Kali- und Steinsalz aufgenommen werden konnte.[14]

Die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse des Conower Salzbergwerks

Die geologischen Verhältnisse

Lage des Alt-Kalischachtes Conow sowie der Salzquelle Conow
Lage des Alt-Kalischachtes Conow sowie der Salzquelle Conow

Bei der Salzlagerstätte Conow handelt es sich um einen komplizierten Salzstock, dessen Grundfläche annähernd ellipsenförmig ist und im 500-Meter-Teufenbereich etwa 21,125 km2 misst. Die Flanken des Salzstockes sind recht unterschiedlich ausgebildet.[15]

Salzproben aus dem Kali- und Steinsalzbergwerk Conow (hier u.a. zu sehen: Hartsalz, Kainit, Sylvin, Carnallit und Steinsalz)
Salzproben aus dem Kali- und Steinsalzbergwerk Conow (hier u.a. zu sehen: Hartsalz, Kainit, Sylvin, Carnallit und Steinsalz)

Nach Nordosten zeigt er die flachste Flankenneigung (etwa 20 Grad bis 900 Meter Teufe), weiter nach Nordwesten nimmt die Neigung zu. Der nordwestliche bis südwestliche Flankenbereich zeigt einen Flankenüberhang, daran anschließend bis Südosten folgt eine senkrechte Flankenstellung bis etwa 500 m Teufe, die dann auf etwa 45 Grad abnehmend ist. Bei einem Generaleinfallen des Salzstockes in NNO - SSW - licher Richtung ist ein OSO - WNW - liches Streichen feststellbar. Quartäre und tertiäre Schichten bilden das Hangende des Salzstockes. Das Quartär ist durchschnittlich 25 – 30 m mächtig und besteht aus Wechsellagerungen von gelbem Geschiebelehm und grauen Geschiebemergel mit gelbem Sand. Das Tertiär über dem Salzstock schwankt in seiner Mächtigkeit zwischen 25 und 80  m. Vertreten sind schwarzgrauer, glimmerhaltiger Ton und ebensolcher Sand, die wohl dem Miozän zuzurechnen sind, und schwarze fette Tone, insbesondere Septarienton, sowie glaukonit- und glimmerhaltige Sande des Ober- bis Unter-Oligozäns. Die in den Bohrungen und Grubenbauen angetroffenen salzführenden Schichten sind den oberen Zechsteinfolgen zuzuordnen.

Es konnte nachstehende Schichtenfolge festgestellt werden:

  • Aller-Serie: Zechstein 4, mit Tonmittel- und Schwadensalz
  • Leine-Serie: Zechstein 3, mit Anhydritmittel-, Orangen- und Liniensalz sowie dem Hauptanhydrit
  • Staßfurt-Serie: Zechstein 2, mit dem Kalisalzflöz Staßfurt und dem Staßfurtsteinsalz resp. den Hartsalz-Lagern A und B sowie dem Carnallit-Lager C.

Durch die Bohrungen und den Schacht wurde zunächst der in seinem oberen Teil zum Gipshut umgewandelte und stark zerklüftete Hauptanhydrit aufgeschlossen. Seine Oberkante liegt bei m unter NN, zu den Flanken hin fällt er stark ab. Anhydrit bzw. Gips reichen bis zu dem über dem Salzstock bei 114 m unter NN liegenden Salzspiegel; seine Mächtigkeit beträgt durchschnittlich 110 m.

Über den Teil des Salzstockes, der das Südfeld der 480- m-Sohle etwa ab Blindschacht II überlagert, sind geologische Informationen nicht vorhanden. Man hat sicherlich aus Gründen der im oberen Salzstock bestehenden Laugeneinbruchsgefahr auch von dem Vorantreiben eines Untersuchungsquerschlages vom Füllort der 380- m-Sohle nach Süden Abstand genommen. Das durch die Grubenbaue erschlossene Salinar hat bei fast senkrechtem Einfallen die Streichrichtung OSO nach WNW.

Zwischen den einzelnen Strängen des Kalilagers tritt jüngeres und älteres Steinsalz in buntem Wechsel auf. Die steile Schichtenstellung, die Umbiegungen und Stauchungen, die Verdrückungen, Rutschflächen, Klüfte, Gas- und Laugeneinschlüsse zeugen von starken tektonischen Bewegungen, denen der Salzstock bei seinem Aufsteigen auf Bruchspalten ausgesetzt war.

Die Mächtigkeit der Kalisalzschichten variiert von dünnen ausgewalzten Schnüren mit wenigen Zentimetern Mächtigkeit bis zu Staumassen von annähernd 55 m Mächtigkeit.

Die wichtigsten Kalisalzlager sind:

  • Das Lager A besteht aus Hartsalz von durchschnittlich 13 bis 15 % K2O mit einer Mächtigkeit von 20 m; am Liegenden kommt stellenweise Langbeinit vor.
  • Das Lager B enthält Hartsalz von durchschnittlich 13 bis 15 % K2O, nach Westen geht es allmählich in Carnallit über. Es erreicht eine Mächtigkeit von 4 bis 10 m.
  • Das Lager C hat Brekzienstruktur, ist 4 bis 15 m mächtig und führt Carnallit von 9 bis 10 % K2O. Es geht nach oben zu zwischen der 530- m und 480- m-Sohle in Kainit über. Stellenweise führt es auch Kieserit. Die ursprüngliche Schichtung dieses kieseritischen Carnallitits ist in der Nähe des Nebengesteins oft gut erhalten, sonst durch Brekzienbildung verwischt.

In einer Entfernung von rund 500 m südöstlich des Schachtes biegt das Lager um; es ist hier gestaucht worden und erweitert sich zu einer carnallitischen Staumasse von 55 m Mächtigkeit. Ein Strang setzt von der Umbiegungsstelle nach Westen rund 400 m weit in das jüngere Steinsalz hinein. An der Umbiegungsstelle kommt reiner weißer Carnallit vor, vermutlich infolge der tektonischen Vorgänge metamorph entstanden. Bis zu dieser Umbiegungsstelle des Lagers C steht dem gesamten südlich erschlossenem Grubenteil ein bis zu 75 m mächtiger Anhydritkeil entgegen. Danach kommt südlicher ein Steinsalzlager von maximal etwa 200  m Mächtigkeit. Im Anschluss daran konnte durch südliche Horizontalbohrungen das nach Südwest abgeschwenkte Carnallitlager C nachgewiesen werden. Das nördlich des Schachtes aufgeschlossene ältere Steinsalzlager enthielt schmale Einlagerungen von Kalisalzen und jüngerem Steinsalz; stellenweise ist es von seltener Reinheit. Die sehr wechselhafte Lagerstättenausbildung wurde mittels Vorbohrlöchern erkundet. Eines davon erreichte z.B. auf der  II. Sohle am 25. Mai 1914 eine Länge von 442,75 m.

Die hydrogeologischen Verhältnisse

Die den Salzstock überlagernden Lockersedimente werden durch bindige Zwischenlagerungen (Geschiebelehm und –mergel, Septarienton) in drei relativ mächtige Grundwasserleiter gegliedert. Sie stehen untereinander in Verbindung. Etwa im Topbereich des Salzstockes, in Nähe des Schachtes - der genaue Verlauf konnte bislang nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden - verläuft in ostwestlicher Richtung eine Grundwasserscheide. Der Gipshut führt auf zahllosen mit Kies und Sand gefüllten Spalten und Klüften salzhaltiges Wasser. In welchem Maße ein Abfließen dieser Wässer über die Salzstockflanken hinweg stattfindet, kann nicht ausgesagt werden. Fest steht – u.a. durch die bestehende Verbindung der Grundwässer zu den Gipshutwässern und das Vorhandensein der Solquelle[16] südwestlich von Conow nachgewiesen – dass ein solcher Vorgang stattfinden muss, was letztlich zu einem kontinuierlichen Absinken des Salzspiegels führt.

Erwähnenswert ist, dass die bereits seit dem Mittelalter bekannte und zeitweilig für die Salzgewinnung genutzte und als versiegt gegoltene Solquelle im Rahmen der Untersuchungsarbeiten für eine bergschadenkundliche Analyse im Jahre 1975 wiederentdeckt wurde.

Die hydrologischen bezw. hydrogeologischen Einflüsse auf das Grubengebäude waren während des Betriebes der Schachtanlage gering. Auf eine Wasserhaltung konnte verzichtet werden. Die Grubenbaue der Schachtanlage Conow erschlossen insgesamt 22 Laugenstellen. An einer von diesen – im Südost-Feld der 580- m–Sohle – konnte durch geophysikalische Untersuchungen eine Verbindung zwischen dieser und dem Grundwasser nachgewiesen werden.

Die bergrechtlichen Rahmenbedingungen

Die Mecklenburg-Schwerinsche "Bergordnung"

"Bergordnung" für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.

Im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin , wo auch bereits seit 1817 Bergbau auf Braunkohle betrieben wurde, fehlte bis zum Aufschluss der Kali- und Steinsalzlagerstätte bei Jessenitz eine diese bergmännischen Arbeiten regelnde gesetzliche Vorschrift. Mit der "Verordnung vom 22. Juni 1900, betreffend den Betrieb und die Beaufsichtigung des Salz-Bergbaues" (Regierungs-Blatt No. 22 für das Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin vom 26. Juni 1900, siehe Abbildung nebenstehend) schuf Herzog Regent Johann Albrecht ein Regelwerk für die Ausführung und Beaufsichtigung dieser mit vielen spezifischen Gefahren verbundenen Arbeiten. Diese "Mecklenburgische Bergordnung" war den seinerzeit bereits modernen bergbaulichen Gegebenheiten angepasst und nicht zu vergleichen mit den wesentlich älteren Bergordnungen anderen Bergbaureviere. In dieser 26 Paragraphen umfassenden Verordnung wurden die behördliche Aufsicht, die Betriebsführung, der Schutz der Erdoberfläche, die Verfahren in Fällen der Gefahr und bei Zuwiderhandlungen sowie die Schadensersatzpflicht des Bergwerksbesitzers geregelt. Als Oberaufsichtsbehörde fungierte das Ministerium des Innern. Die Aufsicht erstreckte sich gemäß § 3 auf […] 1. die Sicherheit der Baue, 2. die Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter, 3. die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes durch die Einrichtung des Betriebes, 4. den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs, 5. den Schutz gegen gemeinschädliche Einwirkungen des Bergbaues [sic]. Vorgeschrieben waren bereits u.a. das Führen eines Zechenbuches (§ 6), Führung des Bergwerksbetriebes auf der Grundlage eines genehmigten Betriebsplanes (§ 7), die Anfertigung eines Grubenbildes durch einen zugelassenen Markscheider (§ 11) und der Einsatz befähigter Personen als Betriebsführer, Steiger und technische Aufseher (§ 12). [17]

Die Mecklenburgische „Bergordnung“ wurde später abgelöst durch das "Berggesetz vom 2. März 1922" (RBl. für Mecklenburg-Schwerin, Jahrgang 1922; ausgegeben am 30. März 1922). Dieses neue Bergrecht für den seit 1919 bestehenden Freistaat Mecklenburg-Schwerin [18] war mit 116 Paragraphen wesentlich umfassender als die Verordnung vom 22. Juni 1900. Sie galt natürlich auch noch für die letzten Betriebsjahre des Kaliwerkes Conow. Wenn es in dieser alten Verordnung zum Geltungsbereich noch heißt […]zur Aufsuchung und Gewinnung von Steinsalz nebst den mit denselben zusammen vorkommenden Salzen, namentlich Kali-, Magnesia- und Borsalzen […] vorkommenden Soolquellen[17], so beinhaltet Paragraph I des Berggesetzes von 1922: […] Steinsalz und alle übrigen Salze, sowie Bitumen in festem, flüssigen und gasförmigen Zustand, insbesondereErdöl, Erdgas, Bergwachs (Ozokerit), Asphalt, sowie die wegen ihres Gehaltes an Bitumen nutzbaren Mineralien und Gesteine, feiner Steinkohle, Braunkohle und Graphit, Sole, Metalle und deren Erze, Schwefel, Alaun- und Vitriolerze sowie Edelsteine sind von dem Verfügungsrecht des Grundstückseigentümers ausgeschlossen. Als Grundstückseigentümer im Sinne des Gesetzes gilt auch der Nutzeigentümer.[17]

Der Knappschaftsvertrag der Gewerkschaft Conow

Großherzogliche Genehmigung des Beitritts der Kaliwerke Jessenitz zum Halberstädter Knappschaft-Vereins.
Großherzogliche Genehmigung des Beitritts der Gewerkschaft Conow zum Halberstädter Knappschaft-Vereins.

Die besonderen Gefahren, denen sich Bergleute bei der Gewinnung mineralischer Rohstoffe aussetzen, erforderte schon vor Jahrhunderten eine soziale Absicherung dieser Berufsgruppe und ihrer Hinterbliebenen. Aus anfänglichen Büchsenkassen entstanden die Knappschaften. Im Jahre 2010 feierte die Knappschaft ihr 750-jähriges Bestehen. Sie ist damit die älteste Krankenkasse auf der Welt. Bereits 1260 wurde der Vorläufer der Knappschaft, eine Bruderschaft, gegründet, die das Ziel hatte, die Rammelsberger Bergarbeiter im Erzgebirge abzusichern.

"Alle im Bergbau Beschäftigten müssen der Knappschaft beitreten. Neben ihnen sind auch die Besitzer der Bergbauanlagen an den Kosten und der Verwaltung beteiligt. Diese haben wenigstens die Hälfte der von den Arbeitern gezahlten Beiträge zuzuschießen. Die Verwaltung erfolgt durch einen von den Werksbesitzern und Arbeitern je zur Hälfte gewählten Vorstand unter der Aufsicht der Bergbehörde. Die Kassen, welche bestimmte Bezirke zu umfassen haben, gewähren für vollberechtigte Mitglieder in Krankheitsfällen freie Kur und Verpflegung, Krankenlohn, Beitrag zu den Begräbniskosten, Invaliden- sowie Witwen- und Waisenpension. Die Höhe der Pension wächst mit der Dauer der Mitgliedschaft, die der Unterstützungen und Beiträge wird durch Statut festgestellt. Für das ganze Deutsche Reich ist zur Entschädigung aller Betriebsunfälle eine Knappschafts-Berufsgenossenschaft gebildet worden. Die Knappschaftsmitglieder genügen, sofern die Knappschaftskasse gewissen gesetzlich festgestellten Voraussetzungen entspricht, auch ihrer Alters- und Invaliditätsversicherungspflicht durch Beteiligung an dieser Kasse". [19]

Im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin , in welchen schon seit 1817 Bergbau auf Braunkohle betrieben wurde, fehlte jedoch bis zum Aufschluss der Kali- und Steinsalzlagerstätte bei Jessenitz ein solches bergbauliches Knappschaftswesen. Erst mit dem Abschluss eines Vertrages zwischen dem Vorstand der "Aktiengesellschaft Mecklenburgische Kalisalzwerke zu Jessenitz" und dem Vorstand des "Halberstädter KnappschaftsVorlage:UnicodeVereins zu Halberstadt" mit Datum vom 27. Oktober / 2. November 1903 etablierte sich hierzulande eine solche Solidargemeinschaft zwischen dem Bergwerksbetreiber und seinen Beschäftigten.

In Paragraph 1 dieses Vertrages heißt es : "Das der Aktiengesellschaft Mecklenburgische Kalisalzwerke Jessenitz gehörige Salzbergwerk zu Jessenitz tritt dem Halberstädter Knappschaftsverein als Vereinswerk bei. Besitzerin, Beamte und Arbeiter dieses Werkes haben von dem Zeitpunkte des Beitritts alle Rechte und Pflichten wie auf jedem anderen zum Halberstädter Knappschaftsvereine gehörigen Werke. Demzufolge sind Mitglieder des Halberstädter Knappschaftsvereins (§ 3 des Statuts) ohne Rücksicht auf ReichsVorlage:Unicodeund Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht, alle Arbeiter des den Mecklenburgischen Kalisalzwerken Jessenitz gehörigen Salzbergwerks zu Jessenitz. Berechtigt zur Mitgliedschaft sind alle Werksbeamten. Es gilt für das Werk das Statut des Halberstädter Knappschaftsvereins [sic]". In einer "Zusatz-Verordnung vom 16. August 1904 zum § 20 der Verordnung vom 22. Juni 1900, betreffend den Betrieb und die Beaufsichtigung des Salzbergbaues" (Regierungs-Blatt No. 30 für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin vom 23. August 1904, siehe Abbildung links) erhielt der Vertrag zwischen dem Vorstand der Aktiengesellschaft Mecklenburgische Kalisalzwerke Jessenitz mit dem Vorstand des Halberstädter Knappschafts-Vereins "Unsere Landesherrliche Bestätigung" des jetzt regierenden Großherzogs Friedrich Franz.

Eine "Weitere Zusatz-Verordnung vom 20. Oktober 1913 zum § 20 der Verordnung vom 22. Juni 1900, betreffend den Betrieb und die Beaufsichtigung des Salzbergbaus" (siehe Abbildung rechts) gestattete auch den Beitritt der Gewerkschaft Conow zum Halberstädter Knappschaft-Verein. Das Kali- und Steinsalzbergwerk Conow galt somit auch als sogenanntes Vereinswerk des Halberstädter Knappschaftsvereins.[20]

Der Betrieb des Bergwerkes

Die finanziellen und betriebswirtschaftlichen Verhältnisse

Kux-Schein der Gewerkschaft Conow

Die folgenden Angaben wurden der Statistik für das Jahr 1920 entnommen: [21] […] "Bergbaubetreiber: Gewerkschaft (1) Conow, Sitz: Lübtheen i. Mecklbg; gegründet am 31. März 1910 als Gewerkschaft. Betriebsleitung: Sitz in Conow bei Malliß i. Mecklbg.

Datei:Gerechtsame-Conow.png
Lage der Gerechtsame der Gewerkschaft Conow

Lage der Felder: In den Gemarkungen Göhren, Malliß, Conow, Karenz, Bockup, Grebs-Menckendorf]], Tews-Woos, Hohen-Woos, Niendorf, Schleim, Laupin; benachbarte Schachtanlage: Kaliwerk Lübtheen.

Größe der Gerechtsame: etwa 42 preußische Maximalfelder (2) [vergleiche linke Abbildung]. 4 Erkundungsbohrungen, davon fündige Bohrungen: 3. Zahl und Mächtigkeit der Kalilager: 2 Hartsalzlager, eines von 8 m und eines von 12 m durchschnittlicher Mächtigkeit; 2 Carnallitlager von 10 und 20 m durchschnittlicher Mächtigkeit.

Zweischachtfrage (3): Zweischachtzwang besteht in Mecklenburg nicht. Fabrik: Conow hat die in Lübtheen i. M. befindliche Fabrik der Gewerkschaft Friedrich Franz, die täglich 6000 dz Rohsalz verarbeiten kann, zunächst gepachtet, später gekauft. Sonstige Anlagen: Mühlenanlage, Eisenbahnanschluß nach Station Malliss i. M., Ziegelei. Hausbesitz: Verwaltungsgebäude, 3 Beamtenwohnhäuser, 5 Arbeiterwohnhäuser, davon 2 noch im Bau, 1 Werkskasino. Art der geförderten Salze: Carnallit 9-12 %, Kainit 12 bis 15 %, Düngesalze 20 – 22  % K2O. (4)

Abwässerkonzession: Conow hat die in Lübtheen i. M. befindliche Chlorkaliumfabrik der Gewerkschaft Friedrich Franz, die Abwässerkonzession in unbeschränkter Höhe besitzt, gepachtet.
Förderzins: 4 Pfg. je dz Kalisalz, 2 Pfg. je dz Steinsalz. In Förderung seit August 1913. Im Syndikat seit 1. September 1913. Beteiligungszifferab 1. Juni 1919: 5,5189 o/oo. Belegschaft Ende 1919: 215 Arbeiter.

Anzahl der Kuxe: 1000; davon 335 im Besitz des Finanzministeriums Schwerin i. M. und 259 Kuxe im Besitz von Friedrich Franz. Zubuße eingezogen bis Ende 1917:  M 3 900 000,- Zubuße beschlossen aber noch ausstehend:  M 600.- je Kux. Bankdarlehn: M 1 000 000.- zu 4 ½  % (davon  M 100 000.- zurückgezahlt) rückzahlbar ab 1. Juli 1919 mit jährlich  M 50 000.- und 500 000.- zu 5 ½  %".[sic]

Zeichenerklärungen:
(1)= Das Recht zur Gründung einer bergbaulichen Gewerkschaft war landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Nach preußischem Bergrecht reichte es, wenn zwei Personen nur einen Antrag auf Verleihung einer Gewerkschaft stellten, indem sie Mutung auf Grund ihrer Funde beim Bergamt einlegten.
(2)= Ein preußisches Maximalfeld = etwa 2.189.000 m2 oder 2,189 km2 oder 218,9 ha.
(3)= Schon vor der Jahrhundertwende bestand im Oberbergamtsbezirk Clausthal eine Bestimmung, wonach für alle Bergwerksanlagen zwei voneinander getrennte fahrbare Ausgänge nach Übertage vorhanden sein sollten, also eine Soll-Vorschrift. In Mecklenburg war es für Salzbergwerke einer besonderen Bestimmung des Bergamtes vorbehalten, ob und bis zu welchem Zeitpunkt solche mit einem zweiten Ausgang zu versehen waren. Eine diesbezügliche bergamtliche Verfügung für die drei mecklenburgischen Kalibergwerke erging jedoch nicht.
(4)= Zur qualitativen und quantitativen Berechnung der verschiedenen Kalisalze wird ihr fiktiver K2O-Gehalt zugrunde gelegt (Umrechnungsfaktor: 100 % KCl entsprechen 63,17 % K2O).

Die Übertage-Anlagen

Ansicht des Kali- und Steinsalzbergwerkes Conow um 1918
Bebauungsplan des Schachtareals Conow von 1909

Anzahl und insbesondere Größe der Tagesanlagen des Kali- und Steinsalzbergwerkes Conow waren im Vergleich mit anderen salzfördernden und -verarbeitenden Werken eher bescheiden. Das lag daran, dass die gesamte Verarbeitung der geförderten Rohstoffe und der Absatz der Fertigprodukte über die Kalifabrik der benachbarten Schachtanlage Friedrich Franz Lübtheen abgewickelt wurde. Einen grundrißlichen Überblick zeigt die rechte Abbildung. [22]

Einer Betriebsbesichtigung durch den Mehrheitseigner – das Land und das Herrscherhaus waren mit 59,4 % der Kux-Anteile Haupteigner der Gewerkschaft Conow – ist es zu verdanken, dass die Ansicht dieser Tagesanlagen dokumentiert ist. Am 14. Oktober 1916 beehrte sich Friedrich Franz IV., Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, die Werksanlagen auch persönlich kennenzulernen. Von dieser Visite sind Fotos vorhanden, [23] welche als historische Zeitdokumente in nachstehender Galerie für die Nachwelt erhalten werden sollen:

Fotos vom Besuch des Kali- und Steinsalzbergwerkes Conow durch Friedrich Franz IV.,
Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, am 14. Oktober 1916

Die Betriebsführung

Repräsentant: Bergrat Dr. phil. Leo Loewe, Lübtheen i. M. Kaufmännischer Leiter: Prokurist Robert Fehlhaber, Lübtheen i. M. Verwaltungsrat: Vorsitzender: Fabrikbesitzer Albert Pintsch, Berlin; Mitglieder: Ministerialrat a. D. von Heyden, Bredenfelde bei Stavenhagen i. M.; Gustav Stein, Stuttgart; Generaldirektor P. G. Ebeling, Westeregeln, Bez. Magdeburg; Ministerialrat H. Haack, Schwerin i. M.


Der Schachtbau

Aus- und Vorrichtung, Abbau- und Versatzverfahren

Förderung, Verarbeitung, Absatz

Die Fördereinrichtung

Fördergerüst des Altkalischachtes Conow

Während des Schachtabteufens war für die Materialförderung eine Fördermaschine der Firma J. Westermann aus Witten an der Ruhr (Baujahr 1902) installiert. Es war eine Zwillings-Dampffördermaschine mit Vorgelege; Bauprinzip: Bobine [24] (siehe auch: [25]). Zur Bergeförderung diente eine Fördermaschine der Firma Dingler aus Zweibrücken (Baujahr 1899, Bauprinzip ebenso Bobine).

Die definitive Seilfahrt wurde als Köpeförderung (Köpeförderung = Schachtförderung bei der das Förderseil nur über eine Rillenscheibe – Köpescheibe – läuft und nicht auf einer Trommel aufgewickelt wird) [26] ausgeführt. Die Fördermaschine lieferte die Königin-Marienhütte AG aus Cainsdorf. Deren mit Holzbelag versehene Treibscheibe hatte einen Durchmesser von 5500 mm. Die Förderkörbe lieferte die Firma F. A. Münzner aus Obergruna bei Siebenlehn in Sachsen. Der Rechtsnachfolger dieser Firma (heute Firma Hofmeister, Maschinen- und Stahlbau GmbH, Großschirma) erklärte auf Nachfrage des Autors dieses Artikels, der sich das Auffinden alter Fotos vom Aufbau der Anlage versprach, dass die alle diesbezüglichen alten Betriebsunterlagen vernichtet seien. Die stählernen Förderseile stammten von der Kabelfabrik Landsberg (Warthe), waren 750 m lang, hatten einen Durchmesser von 43 mm und eine Tragkraft von 122 t. Die gleiche Firma lieferte auch die Unterseile. Sie bestanden aus 8 Einzelseilen a. 6 Litzen a. 7 Drähte (Bruchfestigkeit 130 kg /  mm2). Die im Schacht zur Führung der Förderkörbe eingebauten Spurlatten waren aus Pitsh-Pine-Holz der Abmessungen 10 cm x 20 cm und wurden aller 3 m an den Einstrichen befestigt.[27]

Auf dem Schachtareal Conow wurde das geförderte Salz nur gemahlen und zwischengespeichert. […]Die Rohsalz-Mühle besaß 2 Systeme von je 35 t. Die Fabrikation erfolgte in der Fabrik von Friedrich Franz [gemeint ist die benachbarte Schachtanlage Friedrich Franz Lübtheen], mit der eine entsprechender Vertrag abgeschlossen war. Die Fabrik wurde im Jahre 1916, als der Friedrich-Franz-Schacht ersoffen war, durch die Gewerkschaft Conow käuflich erworben. Der Lagerschuppen für die gemahlenen Rohsalze hatte einen Speicher-Raum von 10.000  t.[…]) Das Fördergut wurde in einer Rohsalzmühle [jetzt hier in der Fabrik Lübtheen] mit 3 Mahlsystemen und einer Chlorkalium-Fabrik verarbeitet. Von den 3 Mahlsystemen diente eines der Verarbeitung des Fabriksalzes, das zweite der Herstellung der Handelsmarke Kainit und das dritte der Vermahlung von Steinsalz. Jedes System hatte eine Leistungsfähigkeit von 40 - 45 t / d [pro Tag]. Die Fabrik erzeugte Chlorkalium und hochprozentiges Düngesalz sowie größere Mengen schwefelsaurer Salze. Sie verarbeitete rd. 500 t am Tage. Als Nebenprodukte wurden Steinsalz, Chlormagnesium, Blockkieserit, Brom und wahrscheinlich auch Bittersalz hergestellt. Die Endlaugen der Fabrik wurden durch eine 17 km lange gusseiserne Rohrleitung der Elbe zugeleitet, die Abwässerkonzession war unbeschränkt [sic].[15]

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Der letzten Tagebucheintragungen des Betriebsführers für den Monat Dezember 1925 betreffend die Gewinnungs- und Horizontalbohrarbeiten sollen hier im Wortlaut wiedergegeben werden, dokumentieren sie doch das Ende der untertägigen Gewinnung von Kali- und Steinsalz in Mecklenburg.

"Bericht Monat Dezember 1925

Die Hauerarbeiten wurden nur bis zum 19./12. betrieben und nachdem vollkommen eingestellt, da schon an diesem Tage mit Bestimmtheit mit der Stillegung des Betriebes zu rechnen war.

IV. Sohle, Lager C, östlicher Querschlag nach Süden

Es wurden 3,00 lfm Carnallitquerschlag und 15,0 lfdm streichende Carnallitstrecke an der nördl. Lagergrenze nach Westen aufgefahren

IV. Sohle, Teilsohle A, Förderstrecke vom Abbau C 2 Osten zum Blindsch. 4

Es wurden aufgefahren 8,10 fldm und das anfallende Haufwerk im Abbau C 2 Osten versetzt. Gebirge: geringprozentiges Hartsalz

IV. Sohle, Teilsohle A, Bergemühle im Ostflügel, Einbruchsbetrieb

Es wurden 348 cbm Ortssalz abgeschossen und im Abbau C 2 Osten versetzt

645m Sohle, Teilsohle A, Bergemühle. Es wurden 1,5 lfdm Strecke

aufgefahren und dann mit dem Ortschießen begonnen und 152 cbm Steinsalz abgeschossen. 119 cbm Ortssalz wurden im Carnallitabbau 1 versetzt.

III. Sohle, Lager B, Abbau 1 Osten, Teilsohle A, hohe First.

Es wurden 504 cbm gutes Hartsalz mit über 20 % K2O hereingewonnen.

III. Sohle, Lager C, Abbau 5 Osten, Teilsohle A, hohe First.

Es wurden 2452 cbm sehr guter Carnallit gedrückt.

III. Sohle, Steinsalzabbau 4, Einbruchsbetrieb. Es wurden 249 cbm Ortssalz abgeschossen und 220 cbm flache First (1 m) gedrückt.
Horizontalbohrungen: Auf der III. Sohle, in der streichenden Strecke nach Osten vom Abbau C 6 Osten

wurde bei 20,00 m östlich des M.P. 180 in Richtung nach Norden eine Kontrollbohrung angesetzt[die Bohrung wurde bei Teufe 190,80 m eingestellt]"[sic].

Erläuterungen einfügen: M-P.; Hohe First; Flache First; Ortssalz usw......

Die Laugenproblematik

Nichts ist im Salzbergbau alarmierender als das plötzliche Auftreten von Laugen oder gar Wässern, führen sie doch unbeherrschbar letztlich zum Ersaufen der betroffenen Schachtanlagen. Dafür gibt es viele Beispiele, seien es Salz abbauende Bergwerke an Salzsätteln (mehrere Schachtanlagen im Staßfurter Revier) oder an Salzstöcken (zum Beispiel die benachbarten Kaliwerke Jessenitz und Lübtheen). Viele wissenschaftliche Untersuchungen und Dokumentationen haben sich dieser Thematik gewidmet, hier einige ausgewählte.[28] [29] [30] [31]

Etwa 45 m […] vom Hauptschacht, in der Streichenden Strecke I nach Westen, 380- m-Sohle, bemerkte man am 13. Oktober 1913 einen ersten Laugenzufluss (anfänglich 0,2 Liter pro Stunde; später etwa 4,5 Liter pro Tag). Aus den Erfahrungen beim Betrieb des benachbarten Kaliwerkes Lübtheen wurde wegen der im Hangenden zu erwartenden weiteren Laugenzuflüsse vom Abbau dieses Sylvinitlagers Abstand genommen.

Weitere archivierte Angaben über Laugenzuflüsse datieren in das Jahr 1915 (8. Oktober 1915: II. Sohle, Nördlicher Querschlag).[32]

Wie weiter hier berichtet wird, war am 23. Februar 1916 in einer Horizontalbohrung zur Erkundung der Lagerstätte (III. Sohle, Bohrloch nach Süden) bei einer Endteufe von 239,4 m im Anhydrit ein Laugenzufluss festgestellt worden. Zur Abdichtung desselben wurden 12 Sack Zement eingepresst.

Das Auftreten von Lauge in einer Untersuchungsstrecke im Südostfeld der 580- m-Sohle im Jahre 1924 veranlasste die Bergwerksverwaltung zur sofortigen Einstellung jeglicher Sprengarbeiten in diesem Revier. Dies betraf die Abbaue 7, 9 und 11. Abdämmungsmaßnahmen wurden zwar vorbereitet (Mauerdamm), jedoch nach Rückgang der Laugenzuflüsse nicht fertiggestellt. […]Da der Laugenaustritt am 21.12.1924 nur 0,03 - 0,06 l/h beträgt, braucht der Mauerdamm nur bis etwa 3/4 m hoch gemauert werden.[33]

Insgesamt belegt das Archivgut 22 solcher Laugenvorkommen innerhalb des Grubengebäudes, allein 9 aus Horizontalbohrlöchern. Die Schüttungen waren teils erheblich. Da Auslaufcharakteristiken und auch Angaben zum Chemismus dieser Laugenzuflüsse zumeist fehlen, läßt sich nicht zweifelsfrei deren Herkunft nachweisen. Ein Großteil waren sicher sogenannte Urlaugen.[34]Sie sind für eine weitere Beurteilung der Langzeitsicherheit der Schachtanlage uninteressant.

Hingegen ist der Laugenaustritt aus einer Horizontalbohrung in der Versuchsstrecke nach Süden der 570- m-Sohle bedeutsamer. Diese Bohrung durchteufte ein Carnallitlager von 5,9 m Mächtigkeit, welches vermutlich im weiteren Verlauf nach Süden umschwenkte. Vor diesem Carnallitlager wurde bei Teufe 14,3 m Anhydrit, durchsetzt mit Steinsalz, erbohrt. Diese bis dato unverfüllte Bohrung war fast 10 Jahre lang trocken, bis plötzlich Lauge austrat.

Der Autor nimmt an, dass durch gebirgsmechanische Auswirkungen der Abbaue C.3.0 und C.4.0 sowie besonders des gesamten südöstlichen Baufeldes der darunter befindlichen 580- m-Sohle dieser Zufluss ausgelöst wurde. Es ist offensichtlich die gleiche Anhydritschicht, in welcher auch die Laugenstellen A, A 1 und A 2 (vergleiche in obiger Tabelle) vorkommen. Von letzteren Laugenstellen wurde durch Untersuchungen der "Erda-A.G., Institut für angewandte Geophysik Göttingen" im Dezember 1924 eine Verbindung zu den Salzwässern des Gipshutes festgestellt. Der Nachweis von CaCl2 in den Laugen bestätigt nur die Richtigkeit der geophysikalischen Untersuchungsergebnisse. Nach dem Auftreten dieser Laugenzuflüsse wurden durch bergamtliche Verfügung sofort alle weiteren Gewinnungsarbeiten im südöstlichen Baufeld der 580- m-Sohle untersagt.

Noch kritischer ist jedoch diese Tagebucheintragung des letzten Betriebsführers Erwin von Boremski zu werten: […] Am 24.XI.25 wurde nach zweitägiger Betriebsruhe gleich nach der Einfahrt morgens 7 Uhr im Hauptquerschlag n. Süden III. Sohle, 54 m südlich des Schachtes am östlichen Streckenstoß eine Tropfstelle bemerkt. Die Lauge tritt an vielen kleinen Stellen in einer Breite v. 3,60 m als feuchter Beschlag des Stoßes aus. An der Streckenfirste ist keine Feuchtigkeit zu bemerken. 30 cm über der Sohle wurde eine Rille in den Stoß gehackt und Bleche durch Verstreichen mit Magnesit angebracht[sic]. [35] Eine Analyse der bis tagsdarauf aufgefangenen Lauge erbrachte volle MgCl2-Sättigung bei einer Dichte von 1,350  g/cm3(aufgefangen wurden in 18 Stunden 240  cm3).

Hier die wesentlichsten Laugenstellen in den Conower Grubenbauen:

Betriebspunkt Gebirge Zuflusszeit Ausflussmenge und Laugenanalyse
(l/d = Liter pro Tag; l/h = Liter pro Stunde)
Bemerkungen
Schachtröhre Übergangszone Gips-Steinsalz, Teufe 143,5 bis 166,5 m Etwa von 1919 bis 1922 (Abdichtungsarbeiten bis 14.12.1922); Zuflüsse tropfenweise, keine Spritzer; Mengenangaben fehlen Analysedaten fehlen; Dichte etwa 1,2 g/cm3 Sinterabsturz am 9.3.22. Beseitigung der Zuflüsse durch Einpressen von ca. 25 t Magnesit hinter die Tübbings
Streichende Strecke I nach Westen, 380- m-Sohle Hartsalz / Sylvin 13.10.13 bis Anfang 1914; 13.10.13 = 4,5 l/d; 3.11.13 = 0,9 l/d; 9.11.13 = 0,8 l/d; 28.11.13 = 0,5 l/d fehlt keine
Versuchsstrecke nach Süden, 580- m-Sohle, Horizontalbohrung nach Süden 234,80 bis 235,80 m Anhydrit; 235,80 bis 238,30 m schwarzer Salzton 31.1.16 bis 24.2.16; anfangs 432 l/d fehlt Am 24.2 16 durch Einpressen von 16 Sack Zement abgedichtet.
Seitenort 1 nach Osten, 580- m-Sohle, Horizontalbohrung nach Osten 41,65 bis 42,00 m Steinsalz, wasserhell; 42,00 bis 42,15 m Steinsalz, dunkel, mit Anhydrit durchsetzt, 42,15 bis 48,95 m Anhydrit 23.5.-25.5.16; 23.5.16 = 1730 l/d; 24.5.16 = 9180 l/d; 25.5.16 = 8230 l/d fehlt Am 26.5.16 vermutlich mit Zement abgedichtet
Streichende Oststrecke, 580- m-Sohle, Horizontalbohrloch 2 nach Süden 261,80 bis 271,30 m helles Jüngeres Steinsalz mit eingelagerten schrägen Anhydritschnüren 16.1.17 bis März 1917; 16.1.17 = 0,1 l/d; 15.3.17 = 0,1 l/d fehlt, Dichte 1,288 g/cm3; MgCl2 25,8 % keine
Hartsalzabbau II nach Osten, 580- m-Sohle Grobkristallisches Steinsalz, stellenweise blau, mit Carnallitspuren und Salztoneinlagerungen 4.1.19; Mengenangaben fehlen 1 m2 große "feuchte" Stelle, kein Abtropfen. Ab 9.1.19 völlig trocken keine
Östliche Kammer bei Blindschacht I, 580- m-Sohle, Horizontalbohrung nach Osten 10,20 bis 62,00 m Anhydrit, 62,00 bis 68,00 m Salzton, Bohrloch bei 269 m im Steinsalz eingestellt 10.1.19 bis 16.1.19; insgesamt 500 Liter Lauge und 250 Liter dünner Magnesiazement fehlt Beim Verfüllen des Bohrlochs mit Magnesiazement wurde der Laugenzutritt, vermutlich im Anhydritbereich ausgelöst
Schachtfüllort 480- m-Sohle Richtung Nordost nicht angegeben, vermutlich 2 alte Bohrlöcher 14.4.19 bis Juni 1919; westl. Bohrloch 1 Probenglas in 36 Stunden; östl. Bohrloch 1 Probenglas in 28 Stunden fehlt Nach dem Entfernen einer Sinterkruste zeigte sich der Laugenzufluss; abgedichtet mit Magnesiazement im Juli 1919
Lager A, Abbau 1 West, 706- m-Sohle Hartsalz, bei 50 m Abbaulänge am Südstoß in 4 m tiefem Vorbohrloch 10.5.19; Feuchtigkeit im Bohrloch mit Knistergeräusch fehlt keine
Schachtfüllort 706- m-Sohle, Horizontalbohrung nach Nordost 0 bis 59,2 m Steinsalz, 59,2 bis 60,9 m Rachel, 60,9 bis 133,5 m Steinsalz mit Anhydrit 18.7.1919 bis 16.2.1920; am 18.7.19 = 1500 l/d, danach bis 24.7.19 = 480 l/d, ab 25.7.19 trocken. Seit Mitte November 1919 Austritt grünlich gefärbter Lauge, Menge etwa 16 l/d. 5.12.19 = 17,2 l/d, 8.12.19 =12,5 l/d, 9.12.19= 11,9 l/d, danach kontinuierlich abgesunken bis auf 6,8 l/d am 16.2.1920 fehlt Ruckartiges Austreten der Lauge, brodelndes Geräusch, Gasaustritt. Abgedichtet mit Magnesiazement am 16.2.1920
Durchhieb zum Lager A, 706- m-Sohle Hartsalz 6.1.1920; Ausfluss gering; Mengenangaben fehlen In der Streckenmitte wurde in einem Bohrloch Lauge und Gas in geringen Mengen erbohrt keine
Parallelstrecke nach Westen, 645- m-Sohle Carnallitit (?) August 1921; Mengenangaben fehlen sogenannte "feuchte" Stelle, kein Abtropfen Bei circa 40 m Streckenlänge "feuchte" Stelle in der First
Abbau 1 Osten, Lager A, 706- m-Sohle, Horizontalbohrung nach Westen 0 bis 1,2 m Hartsalz, 1,2 bis 18,9 m Steinsalz, 18,9 bis 19,5 m Carnallit Laugenzutritt ab 31.3.24 bis 9.1.25 wechselhaft/sporadisch mit geringer Schüttung, danach teils trocken, teils 1 bis 3 cm3/h. Endgültig trocken ab Juni 1925. Mengen:1.4.24 = 0,504 l/h, 10.4.24 = 0,284 l/h, 22.4.24 = 0,146 l/h, 30.4.24 = 0,050 l/h Lauge soll voll gesättigt gewesen sein (Eintragung v. 3.5.24); Dichte am 17.6.24 1,318 g/cm3 bei einer Ausflussmenge von 0,132 l/h keine
Mächtigkeitsquerschlag nach Süden zum geplanten Abbau 13 Osten, Lager C, 580- m-Sohle 0 - 0,5 m Carnallit; 0,5 - 1,0 m Carnallit mit Steinsalz; 1,0 - 2,0 m Steinsalz Ab 14.4.24 bis zur Stilllegung des Bergwerks. 15.4.24 = 0,018 l/h;17.4.24 = 0,026 l/h; 24.4.24 = 0,020 l/h; 30.4.24 = 0,016 l/h Analyse: KCl 3-4  %; CaCl2 0,1-0,2 %; MgCl2 33-35 %; NaCl 2-4 %; Brom 2-3,5 g/l; spektralanalytisch wurde Lithium festgestellt Querschlagslänge 10 m; Vorbohrloch 1 m; hörbarer Austritt von Gas. Das ist Laugenstelle A 1 (siehe Abb.:Laugenstellen, folgend). In gleicher Abbildung: Laugenstelle A 2, eine sogenannte "Auströpfelung" mit gleichen chemischen Parametern .
Querschlag vom Pfeiler 9/11 Osten, Lager C, 580- m-Sohle Carnallit (Übergang zum Anhydrit) Vom 31.3.1924 bis zur Silllegung des Bergwerks 4.4.24 = 0,555 l/h; 5.4.24 = 2,800 l/h; 7.4.24 = 1,412 l/h; 8.4.24 = 1,636 l/h; 9.4.24 = 1,091 l/h; 10.4.24 = 0,900 l/h; 12.4.24 = 0,070 l/h; 22.4.24 = 0,014 l/h; 30.4.24 = 0,073 l/h. Analysen vom 31.3. - 8.4.24 : KCl von 4,47 % zunehmend auf 5,24 %; MgSO4 Spuren; MgCl2 von 28,33 % abnehmend auf 27,96 %; NaCl von 7,81 % zunehmend auf 7,96 %; Brom und Lithium immer nachweisbar. (8 Analysen: erste Zahlenangabe datiert vom 31.3.24; letzte Zahlenangabe datiert vom 8.4.24). Bei circa 16 m Querschlagslänge beim Abbohren des Abschlages wurde der Zufluß angebohrt; auch Austritt von Stickstoffgas. Das ist Laugenstelle Strecke A (siehe Abb.:Laugenstellen, folgend)
Laugenstellen
Laugenstellen

In einem Vermerk des Bergamtes vom 26. Juli 1926 heißt es u.a.: […] Die Zuflüsse haben bis zur Einstellung des Grubenbetriebes nicht aufgehört, sondern bestehen noch jetzt in der gleichen Zusammensetzung fort. Im Dezember 1925 [gemeint ist der zuvor beschriebene Zufluss vom 24. November 1925] ist auf derselben Sohle ein neuer Ausfluss an einer anderen Stelle und zwar in gefährlicher Nähe des Schachtes aufgetreten. Die unterzeichnete Behörde steht es nicht an, zu erklären, dass seit Eintritt dieser Umstände – die eine den Gebirgsbau der mecklenburgischen Kalisalzlager begründete besondere Laugengefährdung zu erweisen scheinen – auf eine lange Lebensdauer des Kaliwerkes Conow nicht mehr zu hoffen war, dass vielmehr die Wahrscheinlichkeit einer Verschlimmerung der Zuflüsse und somit, da Absperrmaßnahmen erfahrungsgemäss wenig Erfolgversprechen, eines Ersaufens der Grubenbaue nahegerückt war[sic].[33]

Die Stilllegung des Kaliwerkes Conow

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erlebte die Bohrtätigkeit in Deutschland nach der Suche von Salz- und Steinkohlenlagerstätten einen wahren Boom. Die technisch-technologischen Verbesserungen der Bohranlagen – seinerzeit war es z.B. schon möglich, mittels Diamantbohrkronen vollständige Bohrkerne in salinaren Gesteinsschichten zu gewinnen - und die finanzielle Bereitschaft der Bankwirtschaft zur Ausreichung entsprechender Kredite für die Suche und Erkundung neuer Lagerstätten, führten über Mutungsanträge letztlich zum Erwerb neuer Lagerstättenfelder. Diese konnte man dann mit hohem Gewinn weiter veräußern oder sie dienten zur Erlangung neuer Beteiligungsquoten innerhalb des Kali-Syndikats (sogenannte Quotenschächte). Um die Ausuferung der Schaffung immer neuer Kaliwerke (sowie auch Steinkohlengruben) und damit Überproduktionen zu unterbinden, beschloss der Preußische Landtag auf Antrag des Abgeordneten Karl von Gamp-Massaunen u.a. das „Gesetz, betreffend die Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865/1892, vom 5. Juli 1905 (G.B.S. 265)“ , so bezeichnet als Lex Gamp.[36] [37] Es führte zunächst zu einer vorläufigen Mutungssperre von zwei Jahren auf Kalisalze und Steinkohle. Das bedeutete, dass nur der Staat Bergwerkseigentum erwerben konnte. Dieser konnte es in Form eines zeitlich beschränkten dinglichen Gewinnungsrechts[38] Dritten übertragen.

Die Lex Gamp war der Beginn weiterer staatlicher Eingriffe zur Vermeidung von Monopolbildungen bis hin zur Regulierung von Preisen und die durch maßlose Zunahme von Kalibergwerken bedingte Überproduktion. Letzterem diente auch die sogenannte Stilllegungsverordnung vom 22. Oktober 1921 („'Verordnung betreffend Abänderung der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18.Juli 1919“, Reichs-Gesetzblatt S. 663) . Im § 83a dieser Verordnung heißt es (hier im 1. Absatz des § 83a, für das Werk Conow zutreffend): "Eine Änderung der für die Einschätzung maßgebenden Verhältnisse bleibt bis zum 31. Dezember 1953 auf den Fortbestand und die Höhe der Beteiligungsziffer derjenigen Werke ohne Einfluss, welche bis zu diesem Zeitpunkt freiwillig stillgelegt werden. Eine dahingehende unwiderrufliche Erklärung ist bis zum 1. April 1923 (verlängert bis 31. Dezember 1926) der Kaliprüfungsstelle abzugeben. Diese setzt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere der Salzvorräte, den Zeitpunkt fest, bis zu welchem die Stilllegung durchgeführt sein muss; einer Verlängerung dieser Frist über den 1. April 1924 hinaus ist nicht zulässig. Eine Stilllegung im Sinne dieses Absatzes bedingt, dass jede Förderung von nutzbaren Mineralien aus dem stillgelegten Schachte unterbleibt. Ausnahmen kann nur der Reichswirtschaftsminister nach Anhörung des Reichskalirates[39] und der Kaliprüfungsstelle bewilligen".

Durch kriegsbedingten Arbeitskräftemangel sowie der wirtschaftlichen Probleme nach Ende des I. Weltkrieges blieben die Förderleistungen auch im Kaliwerk Conow auf niedrigem Niveau. In Deutschland wurden in den Jahren 1925/26 etwa 40 Prozent aller Kaliwerke stillgelegt bzw. befristet gestundet. Von den im Jahre 1921 in Deutschland befindlichen 147 Kaliwerken wurden 79 Werke endgültig stillgelegt. So ereilte dieses Schicksal auch das Conower Werk, dass sich als einzeln tätiges Unternehmen im Gegensatz zu den größeren Kalikonzernen mit mehreren Schachtanlagen dem sich verschärfenden Wettbewerb nicht stellen konnte.

In einem Schreiben der Gewerkschaft Conow an das Mecklenburg-Schwerinsche Bergamt vom 7. Juli 1924 heißt es, dass das […]Kaliwerk nur noch von Dienstag bis Freitag jeder Woche in Betrieb [ist].. […]unter Tage finden keinerlei Arbeiten mehr statt bis auf eine ganz geringe Förderung weniger Wagen Steinsalz an einzelnen Tagen.[16]

Den für Conow staatlich festgesetzten Lieferanteil an Kaliprodukten, die sog. „Quote“,[40] verkaufte die Gewerkschaft an den Westeregeln-Konzern für 3 Millionen Mark. Die gesamte Anlage wurde 1926 stillgelegt und das verbliebene Hohlraumvolumen (200.000  m³) durch Einleitung von mineralisierten Lösungen aus dem Deckgebirge geflutet.

Die Flutung der Schachtanlage

Foto, aufgenommen während des Flutens; Ort: Streckenkreuz auf der 580- m-Sohle vor Abbau 2.O. des Hartsalzlagers B (siehe auch obigen Grubenriß-Ausschnitt)
Foto, aufgenommen während des Flutens; Ort: Abbau 2.0., Hartsalzlager B, 580- m-Sohle (siehe auch obigen Grubenriß-Ausschnitt)

Die Stilllegung war bis zum 31. Dezember 1953 befristet. Durch Fluten des Grubengebäudes sollte eine sichere Verwahrung bis zur Wiederinbetriebnahme erreicht werden. Um nicht mit Süßwasser zu fluten, entschloss man sich, das in zahllosen Spalten und Klüften des Salzhutes (Teufe 51–160 m aus der Schachtröhre) anstehende Salzwasser zur Flutung zu verwenden.

Vor dem Fluten der Grubenbaue wurden alle noch zu verwertenden / veräußernden Einrichtungsgegenstände ausgebaut. Zur Einleitung des Salzwassers in das Grubengebäude bohrte man bei 120 m Teufe die Tübbinge an und installierte drei Hochdruckhähne. Die Aufzeichnungen geben an, dass an den Zapfstellen ein Druck von 13,2 at gemessen wurde. Die Dichte des Salzwassers betrug 1,202 g/cm³.

Das Fluten begann am 7. August 1926. Das Salzwasser wurde mittels einer an einem Spurlattenstrang der Nebenförderung befestigten rechteckigen Holzluttentour (100 x 200 mm) zum Füllort der 480 m-Sohle und von dort mittels eines Krümmers in die östliche Strecke geleitet. Der weitere Flutungsweg verlief über den Hauptquerschlag nach Süden, über den Blindschacht II zur 580-m-Sohle, weiter durch die östlichen Baue zum Wetterbohrloch, sodann zur 645-m-Sohle und über den Blindschacht I zur 706-m-Sohle. Zur Einhaltung dieses Weges wurden schwache Staudämme errichtet. So z.B. auf der 580-m-Sohle in der vom Hauptquerschlag zum Blindschacht II führenden diagonalen Seilbahnstrecke, um das unmittelbare Vordringen des Wassers zum Schacht zu verhindern.

Nach dem Anstieg des Wassers bis zu den Zapfstellen in der Schachtröhre wurden laut Aufzeichnungen der Bergwerksverwaltung diese geschlossen. Der darüber befindliche Schachtröhrenbereich wurde mit Süßwasser gefüllt. Das Fluten ist vermutlich am 5. Mai 1927 beendet worden. Anhand einer Aufzeichnung über die eingefluteten Wassermengen vom April 1927, wonach tageweise bis zu 5.000 m³ eingeflutet wurden (z.B. vom 24. Dezember 1926 bis 3. Januar 1927 wurden 50.764 m³ angegeben) Archivquelle ........., ist mit Sicherheit einzuschätzen, dass außer dem Salzwasser aus den Zapfstellen in der Tübbingsäule noch erhebliche Mengen an Süßwasser von Übertage aus eingeleitet worden sind. Während des Flutens wurden die Wasserstände in fünf in der Nähe befindlichen Brunnen beobachtet. Veränderungen, die im Fluten begründet sein könnten, wurden nicht festgestellt.

Dem Bericht des Betriebsführers Erwin von Boremski vom 30. April 1927, "Pegelstands-Nachweisung der Gewerkschaft Conow", endete das Fluten des Bergwerks am 15. April 1927. Bis zu diesem Zeitpunkt sind […] In den Schacht eingeleitete Sole-Mengen aus d. Gypshut..281 000 cbm [sic].

In einem Bericht des Bergrates  Dr. Ludwig Tübben (Bergrat Dr. phil. Ludwig Tübben, ordentlicher Professor für Bergbaukunde, Technische Hochschule Berlin) vom 28. April 1926 zur Befahrung der Schachtanlage Conow heißt es: […] "Bis zum 13.cr. sind insgesamt von Tage aus 2173 m3 Süsswasser und von den Zapfstellen im Schachte bei -133,5 und -132 m unter der Rasenhängebank 442 m3 Lauge mit 1,127 bis 1,51 [gemeint ist das spezifische Gewicht, Wichte] eingeleitet. […] Schachtstösse trocken, erst bei 2,30 m bezw. 2,70 m Anbohren des anstehenden Gipses wurde Lauge mit 13 atm. angetroffen. […]nur unwesentliche Auslösungen im anstehenden Steinsalz, Hartsalz und Karnallit verursacht. […]Die auf dem langen Wege durch den im Steinsalz aufgefahrenen Hauptquerschlag der 480- m-Sohle bereits stark gesättigten Laugen, die durch den Blindschacht II auf der 580- m-Sohle durch Staudämme zuerst nach dem Abbau des Hartsalzlagers A und B Ost und zurück nach dem Wetterbohrloch zur 645- m-Sohle geleitet wurden, haben nur im Karnallitlager C der 580- m-Sohle die Streckensohle in erheblichem Masse durch Auslösung vertiefen können. Es hat sich ein entsprechender Kieserit haltiger Schlamm abgesetzt, aus dem, wie die in gesondertem Päckchen folgende Probe zeigt, bereits Steinsalz in kleinen Würfelchen an der Oberfläche schwimmend sich ausscheiden. Die Auslösungen an den Streckenstössen sollen in dem Hartsalz unwesentlich und nur im Steinsalz und Karnallit besonders bisher bemerkbar geworden sein. Zusammenbrüche durch Auslösungen wurden bisher nirgends festgestellt. Die alten bekannten Laugentropfstellen in der Grube haben sich angeblich unverändert gezeigt".[sic]". [41]

Hier die letzte Eintragung im Zechenbuch :

Zechenbuch-Eintrag vom 8. März 1928 :
[…] Nach Untersuchung des Schachtabschlusses an Ort und Stelle wurde heute von den Unterzeichneten festgestellt, dass dieser Abschluss vorschlags- und ordnungsgemäss ausgeführt worden ist.
Der Solespiegel im verfüllten Schacht entspricht dem hydrostatischen Niveau des Grundwasserspiegels.
Klagen von Anwohnern über Veränderungen der Tagesoberfläche oder Beeinflussung des Pegelstandes und der Beschaffenheit der Brunnenwasser sind nicht laut geworden, auch halten die Unterzeichneten auf Grund der bisherigen Erfahrungen sowie der getroffenen Vorkehrungen beim Verfüllen der Grubenräume und des Schachtes solche Beeinflussungen durch die Stillegung des Schachtes und seiner Verfüllung für ausgeschlossen.
Infolgedessen sieht das Bergamt die vorgesehenen Sicherungsmass- und Abschlussarbeiten zum Schutze der Tagesoberfläche und der Wasserversorgung der Anwohner für abgeschlossen an.
Weiterhin wurde festgestellt, dass das Sprengstoffmagazin frei von Sprengstoffen und Zündmitteln ist.
Gleichzeitig bescheinigt das Bergamt hierdurch auf Grund der heutigen Feststellung an Ort und Stelle, dass der Schacht Friedrich Franz, der nebst Werksanlagen Eigentum der Gewerkschaft Conow geworden, ordnungsgemäss verschlossen ist.
Es kann nunmehr der Gewerkschaft Conow eine Bescheinigung über die ordnungsgemässe Erledigung der ihr vom Bergamt auferlegten Verpflichtungen erteilt und damit dieses Zechenbuch als geschlossen bezeichnet werden.
Conow, 8.März 1928
Bergamt Schwerin
(gez.) Barten (gez.) Tübben [sic]. Quelle ........................

Nach Demontage des Fördergerüstes wurde der Zugang zur Schachtröhre durch eine Ringmauer mit eingelassenem Schienenrost gesichert.

Die Salzgewinnung nach dem II.Weltkrieg

Lage der Abteufhalde des Schachtes Conow anno 1916
Datei:Abteufhalden-Conow.png
Lage der Abteufhalden um 1940

Infolge des Krieges herrschte auch ein großer Mangel an Salz. Vermutlich Conower Bürger entsannen sich zuerst, dass auf dem Gelände des ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerkes Conow noch Reste der alten Abraumhalde vorhanden waren. Diese Halde, zumeist bestehend aus dem beim Schachtabteufen gewonnenen Steinsalz-Haufwerks, wurde jetzt – zur Linderung der „Salznot“– per Handarbeit gewonnen und verkauft. Abnehmer kamen aus Nah und Fern und hinterließen im wahrsten Sinne des Wortes ihre Spuren.

Mit „Bescheinigung“ vom 17.12.1945 betraute die Abteilung Wirtschaft der Landesregierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Bergwerksdirektor Fritz Prinz aus Malliß u.a. mit folgender Aufgabe : „Herr Prinz übernimmt als Beauftragter der Landesverwaltung die gesamte Salzgewinnung und den Verkauf aus den alten Steinsalzhalden des früheren Kaliwerkes in Conow i. Mecklenburg. Eine Abgabe von Steinsalz an Dritte erfolgt nur durch den Beauftragten bezw. durch die von ihm eingesetzten Organe“. [42] Gleichzeitig werden in dieser Bescheinigung […] „Die Angehörigen der Roten Armee und der Alliierten Armeen sowie alle Behörden gebeten, ihn ungehindert arbeiten, passieren und ihm jede Unterstützung zur Durchführung seiner Aufgaben angedeihen zu lassen“. [42]

Datei:Bekanntmachung-Conow.png
Öffentlicher Aushang des Jahres 1945 betreffend die Gewinnung von Steinsalz
Datei:Betriebsplan-Conow.png
Technischer Betriebsplan für die Salzgewinnung

Der Bevölkerung wurde mit Aushängen der Kauf von Salz kund getan (siehe Abbildung links).

Prinz zeigt dem zuständigen Bergamt Staßfurt an, dass ein […] „Salzgewinnungsbetrieb zur Steuerung der Salznot unter der Firma 'Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Salzgewinnung'" [42] unter seiner Leitung gegründet worden ist (siehe Abbildung rechts).

Im „Betriebsplan für 1945 / 1946 der Landesverwaltung Mecklenburg- Vorpommern „Salzgewinnung“ Malliß i/M.“ [23] vom 29. Januar 1946 werden die beiden Steinsalzhalden mit einer Länge von 50 m bzw. 31 m, einer Breite von 46 m bzw. 24 m und einer durchschnittlichen Höhe von 3,20 m bzw. 3 m angegeben.

Mit der Salzgewinnung sollte am 14. September 1945 begonnen werden. Prinz verfasst darüber folgende Notiz, welche als zeittypisch hier im vollen Wortlaut wiedergegeben werden soll:

„ Bericht über die Schwierigkeiten mit der Russischen Wehrmacht.

Am Freitag den 14.9.45 wollte ich den Betrieb auf der Halde aufnehmen. Als ich am Donnerstag nochmals zur Halde kam, war diese durch russische Posten abgesperrt, die mich nicht durchließen. Ich verhandelte darauf mit dem russischen Einheitskommandanten in Conow, der mir erklärte, daß ich ihm von dem Festungskommandanten in Festung Dömitz eine Bescheinigung vorweisen müsse, daß die Halde für zivile Zwecke frei gegeben werden soll. Ich fuhr am Sonnabend, dem 15.9. nach Dömitz, verhandelte mit dem Festungskommandanten. Dieser wußte jedoch nicht an wen er die Bescheinigung adressieren sollte, da ihm die Einheit in Conow nicht bekannt war. Auf mein Drängen sandte er mich mit einem Unteroffizier, den er genau instruierte, nach Conow zu dem dortigen Kommandanten. Die Besprechung ergab volle Übereinstimmung, daß die Halde ab Montag, den 17.9. für uns frei gegeben würde. Ich bestellte nunmehr 8 Mann zur Arbeit. Als wir am Montag 80 [8 Uhr] zur Halde kamen, war diese noch besetzt, man verweigerte uns den Zutritt. Nach Rücksprache mit dem Ortkommandanten erklärte dieser, daß er eine schriftliche Erklärung des Dömitzer Festungskommandanten [haben] müsse. Ich fuhr nach Dömitz und erreichte, daß dieser auf meiner Vollmacht eine entsprechende Bescheinigung gab. Diese legte ich dem Ortkommandeur in Conow vor u. erhielt die Erlaubnis am Donnerstag den 18.9. mit der Arbeit zu beginnen. Am Donnerstag war keine Wache mehr dort und wurde mit der Arbeit angefangen.

Als ich zum Mittagessen war, um 13.30, erschien ein versoffener Offizier, und jagte alle Leute von der Halde, und verbot das weitere Betreten dieser. Angesoffen war ein Major zur Besichtigung der Truppe erschienen, der das Verbot verfügte. Nachmittags sprach ich mit diesem Major, legte ihm meine Vollmacht vor, verwies auf die Genehmigung des Festungskommandanten und bat um Aufhebung des Verbots. Der Major erklärte, daß hierfür einzig Oberstleutnant Begu(h)n in Eldena zuständig wäre. Der Festungskommandant habe in diesem Bezirk nicht zu sagen.

Am 19.9. Fahrt nach Eldena. Dort von 110 -190 [11 - 19 Uhr] gewartet. Beguhn war nicht zu sprechen. Am 20.9. war ich mit Dolmetscher in Wohnung Beguhn. Um 11:00 Fahrt zur Halde. Dort wurde abgesprochen, daß die linke, größere Halde von den Russen, die rechte kleinere von uns bearbeitet werden sollte. Beguhn verlangte Aufsicht und Abarbeitung der Halde von der Sohle her, was ich ihm zusagte. Er wollte noch eine schriftliche Erklärung an den Dolmetscher abgeben. gez.) Prinz“ [sic][23]

Über den eigentlichen Abbau der Salzhalde ist nicht viel überliefert. Die Umstände müssen doch recht chaotisch gewesen sein, denn Prinz schreibt am 27. Mai 1946 an seine vorgesetzte Behörde, die Abteilung Brennstoffindustrie des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

[…] „Es trifft zu, dass in den Monaten Oktober, November(also 1945) bei dem starken Andrang der Selbstabholer des Öfteren Leute querfeldein gegangen sind. Hauptsächlich fand dies statt, auf dem Fußwege, der von der russ. Besatzung, die in den Häusern an der Salzhalde lag, getreten war und benutzt wurde. Mein Aufseher Breezmann hat sowohl den Polizisten wie auch den Bürgermeister darauf hingewiesen, an dieser Stelle ein Schild auzubringen „Verbotener Weg“. Dieses geschah nicht, sondern die Gemeinde kassierte von den Leuten eine Strafe zunächst von RM 1.- später auch RM 3.- je Person ein, wodurch sie ganz gute Einnahmen hatte. Auf jeden Fall konnte sie mit diesen Einnahmen die verhältnismäßig kleinen Flurschäden bezahlen. Ich gebe zu, dass der Fahrweg von Conow zur Salzhalde durch die Salzfuhrwerke und Autos stärker als üblich beansprucht wurde, wodurch der Gemeinde Instandsetzungskosten entstanden sind. [sic]
Ich schlage vor, dass der Gemeinde als Abfindung für diese Schäden ein einmaliger Betrag von RM 500,- bis RM 1000,- vergütet wird, wodurch alle Ansprüche abgegolten sind“ [sic]. [23]

Die Antwort der Abteilung Brennstoffindustrie datiert vom 5. Juni 1946 und lautet:

[…] „1.) Ich bin damit einverstanden, daß die Gemeinde Conow eine einmalige Entschädigung in Höhe von RM 500,- aus den vereinnahmten Geldern der Salzgewinnung ausgezahlt wird für das Befahren und den Abtransport auf dem Gelände Conow.br/>

2.) Der Abt. Wirtschaft ist ein Verkauf des Gebietes an den Herrn Morgenthal nicht bekannt. Ich bitte Sie, Herrn Morgenthal zu veranlassen, uns umgehend die Unterlagen zwecks Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen“. [sic][23]

Daraufhin teilte Prinz, der Abteilung Wirtschaft-Finanzen der Landesverwaltung mit, dass laut Aussage des Herrn Morgenthal dieser das ehemalige Schachtareal am 1. März 1946 von der Abteilung Wirtschaft der Landesverwaltung gekauft hat. Zuvor gehörte es dem letzten Betriebsführer des Kaliwerkes Conow, Herrn Erwin von Boremski, dessen Besitz von den Russen sequestriert worden war.

Doch die vermeintlichen rechtlichen Ansprüche des Herrn Morgenthal an der Salzhalde wurden letztlich vom Bergamt Staßfurt mit Schreiben vom 7. März 1946 und der Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberbergamtes Halle ([…] “gemäß § 1 des Berggesetzes für Mecklenburg vom 2. März 1922 sind u.a. Salze vom Verfügungsrecht des Grundeigentümers ausgeschlossen") verworfen. [23] Und weiter wird ausgeführt: […] ".. mit der Enteignung des von Boremski im Zuge der Bodenreform [ist] der Mecklenburgische Staat Eigentümer der Halde geworden“. [sic][23]

Es gibt in den Archivalien zwei Angaben zur Menge des aus der Steinsalzhalde gewonnenen Salzes. Nach Angaben des „Deutschen Salzverband“ mit Sitz in Berlin waren es ca. 20.000 t. Dieser Verband als auch die „Deutsche Zentralverwaltung der Industrie in der Sowjetischen Besatzungszone“ erklärten in Schreiben an die Landesverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 20. März bzw. 1. April 1946, dass eine Salznot in der sowjetischen Zone niemals auf mangelnde Produktionsmöglichkeiten zurückgeführt werden kann. Zitat: „Die Steinsalzbergwerke wie auch die Salinen in der sowjetischen Zone sind mit ihrer Produktionskapazität auch nicht annähern ausgelastet…Unter diesen Umständen dürften die dort (in Conow) eingesetzten Arbeitskräfte auch einer zweckmäßigeren Verwendung zugeführt werden können“. [sic][23]

Die Antwort der Landesregierung an die Zentralverwaltung der Industrie datiert vom 17. April 1946 :

[…] „Aus gegebener Veranlassung wurde Herr Prinz von mir beauftragt, die noch dort befindliche Halde des früheren Salzbergwerkes zur Steuerung der größten Salznot zu verwerten. Die ermöglichte Belieferung durch die Verwertung dieser Salzhalde hat dem Lande gute Dienste getan. Aufgrund der Minderwertigkeit ist auch der Abbau dieser Halde inzwischen eingestellt worden. Herr Prinz ist von mir beauftragt, das in der Gegend Malliß befindliche Braunkohlenvorkommen zu erschließen. Die geringen Arbeitskräfte, die für den Salzabbau tätig waren, werden für dies neue Vorhaben eingesetzt. Das Salzbergwerk selbst wäre auch mit dem besten Willen nicht wieder betriebsfähig zu gestalten, da der Abfluß der Lauge des vollgepumpten Salzbergwerkes in der Umgegend so viel Schaden anrichten würde, daß auf jeden Fall eine Inbetriebnahme nicht in Frage gekommen wäre“. [sic][23]

Die vermutlich sicherste Angabe des aus der Salzhalde Conow gewonnenen Steinsalzes ist dem „Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1946 der Mecklenburgischen Braunkohlenbergbau G.m.b.H. Malliss[23] der Mecklenburg-Vorpommerschen Treuhandgesellschaft m.b.H, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwerin, vom 12. April 1947, zu entnehmen. Darin werden die verkaufte Salzmenge mit 568,876 t und der aus diesem Verkauf erzielte Gewinn mit RM 28.852,62.- angegeben.

Somit endete die Salzgewinnung in Südwest-Mecklenburg letztlich im Frühjahr 1946.

Beseitigung eines Lothindernisses

Mit Erlass der Verwahrungsanordnung [43] der DDR vom 19. Oktober 1971 (GBl. DDR 1971 II S. 621) wurde der Rat des Bezirkes Schwerin für drei Alt-Kalischächte, sogenannte „Grubenbaue alten Bergbaus ohne Rechtsnachfolger“, zuständig.

Nach dem Fluten der Grubenbaue des „Alt-Kalischachtes Conow“ im Jahre 1926 wurden ab 1975 neben Archivrecherchen umfangreiche Untersuchungsarbeiten an und in der Schachtröhre durch die Bezirksstelle für Geologie beim Rat des Bezirkes Schwerin (später – durch Eingliederung in den Rat des Bezirkes Schwerin – durch die Abteilung Geologie des Rates des Bezirkes Schwerin) durchgeführt. Dafür galt es auch die in der Schachtröhre Conow anstehenden Wässer und Salzlösungen zu entnehmen, zu analysieren und auf ihren Informationsgehalt hinsichtlich eingetretener oder noch zu erwartender negativer subrosiver Prozesse zu prüfen. Diese Lotungs- und Beprobungsarbeiten wurden durch ein unüberwindbares Lothindernis bei etwa 480 m Teufe beeinträchtigt. Diese sogenannte Verspriegelung – seinerzeit für die Steuerung der Flutungswässer bewusst eingebaut – musste letztlich durch eine gezielte Sprengung beseitigt werden (siehe die folgende Fotoserie). Nach dem war der ungehinderte Zugang für die weiteren

Chemische Analysen der Wässer und Salzlösungen aus der Schachtröhre Conow

Untersuchungen bis zur Schacht-Endteufe von 720 m gegeben. Die Sprengung erfolgte durch einen Messzug des VEB Geophysik Leipzig, Direktionsbereich Bohrlochmessung. [44]

PINZKE (1981)[45] [46] versuchte zur Bewertung bereits abgelaufener sowie künftig noch zu erwartender subrosiver Prozesse erstmalig den chemischen Informationsinhalt entnommener Wasser- bzw. Lösungsproben aus ersoffenen oder gefluteten Schachtröhren von stillgelegten Kali- und Steinsalzbergwerken zu nutzen.[47] Untersuchungen an stillgelegten Steinsalz- und Kalibergwerken Seine ersten diesbezüglichen Untersuchungen führte er am Schacht Conow durch. Er kam nach Vorlage der Analysengebnisse der entnommenen Proben zu der Einschätzung, dass keine weiteren salinaren Auflösungsprozesse im Schachtbereich Conowzu erwarten sind.


Weitere Sicherungsmaßnahmen

Schachtansicht im Jahr 1975 (mit installierten Warnanlagen)
Einstieg in den verschütteten Wetterkanal des Altkalischachtes Conow

In den Jahren 1984 bis 1986 wurde die bisherige Ummauerung der Schachtröhre abgerissen und die Schachtöffnung mittels einer Stahlbetonabdeckplatte (Durchmesser 6,51 m) geichert. In dieser Abdeckung befanden sich eine Einstiegsluke und eine Kontrollluke, jeweils von 0,6 m Durchmesser, mittels Gusseisendeckel gesichert. Auf einer Kontrollbühne 3,26 m unter Flur waren drei Warnanlagen installiert, welche Bewegungen oder gar Verbrüche innerhalb der Schachtröhre registrieren sollten. Ihre Meßanker saßen in den Teufenlagen 11,5 m, 40,0 m und 60,0 m.

Der Wetterkanal wurde mit Magerbeton verfüllt und die obere Schachtausmauerung saniert. Nach Abschluss dieser Sicherungsarbeiten verfügte das Bergamt Stralsund einen neuen Sicherheitsradius um die Schachtröhre von 24 m, denn es bestand das Risiko eines plötzlichen Versagens des oberflächennahen Schachtausbaus und des Abstürzens der Stahlbetonplatte, verbunden mit Gefahren für unbeteiligte Dritte bzw. die schachtnahe Bebauung.

Das Nachfolgeunternehmen des ehemaligen "VEB Nordfrucht Conow" (seit 1992 dem Nestlé Konzern zugehörig unter dem Namen "WCO Kinderkost GmbH Conow") [48] bemühte sich in der Folgezeit um die Durchführung einer dauerhaften Verwahrung des Schachtes Conow mit der Zielstellung einer Aufhebung des Schachtsicherheitsbereiches. Mit der Erarbeitung eines solchen Verwahrungsprojektes beauftragte das Bergamt im Jahre 1994 die Firma ERCOSPLAN Ingenieurgesellschaft Geotechnik und Bergbau mbH Erfurt. [49]

Die Verwahrung der Schachtröhre Conow

Ziel der Verwahrung war es, mögliche Bruchprozesse im oberflächennahen Bereich über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten zu verhindern, um so dem ansässigen Unternehmen eine dauerhafte Nutzung der Flächen zu ermöglichen. Nach Abwägung möglicher Verwahrungsvarianten wurde entschieden, lediglich den Schachtkopfbereich zu sichern und die verbleibende Schachtröhre lösungserfüllt zu erhalten.

Video über die Schachtverwahrung

[14]Hierzu wurde von September 1996 bis November 1996 im Bereich der quartären Lockergesteinsmassen von 0 bis 51 m Teufe eine tragfähige Schachtplombe eingebaut (siehe Darstellung rechts). Dazu mussten die festgestellten Verspriegelungen bis zur Einbaulage der vorgesehenen Schalungsbühne bei 54,5 m Teufe mit Hilfe von Tauchern entfernt und unter Wasser eine Schalungsbühne in dieser Teufe eingebaut werden. Nach dem Herstellen eines Vorpfropfens aus Unterwasserbeton begannen die Sümpfarbeiten und das Rauben der Schachteinbauten. Die Schachtplombe ist eine Stahlbetonkonstruktion, die aus einem Schaft besteht, der den Schacht bis 51 m Teufe ausfüllt und im auskragenden Schachtkopfbereich (Ø 10 m, ca. 1,5 m hoch) verlagert ist. Für die Schachtverfüllung bis zur Ackersohle wurde Beton der Festigkeitsklasse B25 verwendet. Nach Abschluss der Arbeiten war die Gefahr eines plötzlichen Versagens des obersten Abschnitts des Schachtausbaus dauerhaft beseitigt. In den folgenden Jahren wurden lediglich Maßnahmen der regelmäßigen Überwachung des Zustandes durchgeführt (Senkungsmessungen, Kontrolllotungen).[14]


Abschließende Hohlraumerkundungsarbeiten

Darstellung der Erkundungsergebnisse der Bohrung im Schacht Conow

Im Jahre 2004 veranlasste das Bergamt Stralsund abermals eine weitere Untersuchung der Stabilität der Schachtröhre Conow. Anlass war, dass bei Untersuchungen mittels eines auf die spezifischen Bedingungen der Altkalischächte ausgelegten Untersuchungs- und Monitoringprogramms bei einer Vielzahl ersoffener Schachtanlagen im Niveau der salinaren Gesteine (meist im Kaliflöz) Hohlraumstrukturen (z.B. ca. 18.000 m3 am Schacht Leopoldshall III in Staßfurt) sowie ein Verbruch der tiefer gelegenen Schachtabschnitte festgestellt wurden.[50]

Als Ursache der Hohlraumbildung wurden komplexe Lösevorgänge in Folge des unkontrollierten Ersaufens der Bergwerke und Schächte mit ungesättigten, wässrigen Lösungen (meist Grundwasser) identifiziert.[51]

Da auch für die in Mecklenburg gelegenen Altkalischächte gleichartige Ereignisabfolgen während des Ersaufens belegt waren, musste insbesondere für den mit einem oberflächennahen Betonpfropfen gesicherten Schacht Conow von gleichartigen Prozessen und damit verbundenen Risiken für die Tagesoberfläche ausgegangen werden. Für die Durchführung entsprechender Untersuchungen war es erforderlich, den Betonpfropfen durch eine Bohrung vollständig zu durchörtern und zum Schutz des Messequipments eine Schutzverrohrung bis zur Endteufe des Schachtes in mehr als 700 m Teufe einzubauen. Nachdem dies erfolgreich ausgeführt wurde, konnten die geplanten Messungen ausgeführt werden. Durch diese konnte zweifelsfrei belegt werden, dass mehr als 80 Jahre nach Verlassen des Schachtes keinerlei Veränderungen der Schachtkontur eingetreten waren und die im Schacht befindlichen Lösungen im Gleichgewicht mit dem umgebenden Salzgestein standen. Damit konnten die bei der Teilverwahrung getroffen geotechnischen Annahmen einer weitestgehend unversehrten Schachtröhre bestätigt werden.[52]

Eine abschließende bergschadenkundliche Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit keine Gefahren für die schachtnahe, durch einen Industriebetrieb genutzte Tagesoberfläche vorliegen.[14]


Archivgut zur Geschichte des Kaliwerkes Conow lagert in :

Literatur

Muster: * In: Geschichts- und Heimatverein Rechtsrheinisches Köln (Hrsg.): Rechtsrheinisches Köln - Jahrbuch für Geschichte und Landeskunde. Band 32. Eigenverlag, 2007, ISSN 0179-2938. Ullrich: Die Wassereinbrüche in die Schächte der Kaliwerke Jessenitz und Friedrich Franz in Mecklenburg. In: Zeitschrift Kali. 12. Jahrgang, Nr. 6, 1918, S. 90-95.

  • Andreas Bingener: Armenkasten oder Knappschaftsbüchse. Der Kampf der Goslaer Bergknappen um eine eigene soziale Absicherung. In: DER ANSCHNITT. Heft 5–6, Nr. 61, 2009, S. 294–301.


  • BODENSTEIN J., SITZ P., HANDKE N. & RAUCHE H. (2004): Konzepte zur Verwahrung von Altbergbauschächten im wasserlöslichen Gebirge.– In: Meier G., Sroka A., Löbel K.-H., Klapperich H., Tondera D., Busch W., Wagner H. & Ranjbar B.(Hrsg.): Vortragsband zum 4. Altbergbau-Kolloquium, Montanuniversität Leoben, 04.-06. November 2004, 403–412, Verlag Glückauf, Essen, 2004
  • RAUCHE H., JOST G. & RAUCHE H. (2004): Erkundung und Gefährdungsbeurteilung von Lösungs- und Bruchhohlräumen im Altbergbau des Staßfurter Reviers.- Vortrag, 4. Altbergbau-Kolloquium, Montanuniversität Leoben, 4.-6. November 2004
  • Rauche, H., Jockel. A. & Rauche, H. (2002): Monitoring von Altkalischächten - Instrument zur Beurteilung der Gefährdungspotentiale.- erschienen in: 2. Altbergbaukolloquium

Clausthal, 7. bis 9. November 2002,

  • Otto Braitsch: Entstehung und Stoffbestand der Salzlagerstätten.-In: Mineralogie und Petrographie in Einzeldarstellungen, Springer-Verlag, -232 Seiten,

1962, Berin, Göttingen, Heidelberg.

  • Ulrich Lauf: Die Knappschaft. Asgard-Verlag Hippe, Sankt Augustin 1994.
  • Adolf Menzel: Die Arbeiterversicherung nach österreichischem Rechte. Mit Berücksichtigung des deutschen Reichsrechtes. Duncker & Humblot, Leipzig 1893, S. 504 (Digitalisat [abgerufen am 11. Dezember 2012] systematisch bearb. von Adolf Menzel).
  • Adolf Arndt; Kuno Frankenstein (Hrsg.): Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden. Erste Abteilung Volkswirtschaftslehre. XI. Band Bergbau und Bergbaupolitik. Verlag von C.L. Hirschfeld, Leipzig 1894.

Quellen

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  52. Andreas Jockel, Gerhard Jost, Jörg Martin, Heidrun Rauche, Thomas Triller: Erkundung von verfüllten Alt-Kalischächten mittels Schachtbohrungen. 2007, abgerufen am 13. Januar 2013.
Commons: Kali-und Steinsalzbergwerk Conow – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise


[[Kategorie:Bergbau (Mecklenburg-Vorpommern)]] [[Kategorie:Kalibergwerk in Deutschland]] [[Kategorie:Stillgelegtes Bergwerk in Deutschland|Conow]] [[Kategorie:Stillgelegtes Bergwerk in Mecklenburg-Vorpommern]] [[Kategorie:Norddeutscher Kali-Bezirk|Conow]]