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Junker (Familienname)

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Als Junker bezeichnet man

1. (von althochdt. Juncherre, "junger Herr")

  • in der ursprünglichen Bedeutung den Sohn eines adligen Grundherren,
  • allgemeiner einen jungen Edelmann ohne sonstigen Titel,
  • später wurden auch die adligen Grundherren selbst als Junker bezeichnet; siehe Landedelmann,
  • einen Offiziersaspiranten, auch Fahnenjunker.
Für die Ausbildung der Junker existierten spezielle Junkerschulen. In Bayern war die Bezeichnung noch bis 1872 üblich.
Die baltischen Junker wurden in dem gleichnamigen Lied von Peter Zoege von Manteuffel verewigt.
Als Junkerpartei oder Junkertum wurde im Preußen der 1850er Jahre spöttisch die reaktionäre Adelspartei bezeichnet.
In der DDR wurden zwischen 1945 und 1949 rund 14.000 Betriebe und 7.000 Großgrundbesitzer mit 3,3 Millionen Hektar Land enteignet ("Junkerland in Bauernhand"); siehe Bodenreform, Elbjunker;

2. eine seit 1995 produzierte Sorte von Jungwein aus Österreich; siehe Steirischer Junker

3. ein Unternehmen, das Schleifmaschinen und Luftreinigungssysteme herstellt; siehe Junker Gruppe.

4. eine von Joseph Junker entwickelte Morsetaste; siehe Junker-Taste;

Siehe auch: Junkers.