Zum Inhalt springen

Europäischer Fiskalpakt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Januar 2013 um 20:01 Uhr durch 84.150.130.18 (Diskussion) (Brüsseler Übereinkunft). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Europäische Fiskalpakt (englisch European Fiscal Compact, französisch Pacte budgétaire européen) bezeichnet Inhalte und Maßnahmen aus dem „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ (SKS-Vertrag), welcher auf dem Vertrag von Maastricht, bzw. auf jenen EU-Konvergenzkriterien basiert (60 % Verschuldungsobergrenze in Relation zum jeweiligen BIP und 3 % jährliche Neuverschuldung in Relation zum jeweiligen BIP). Wesentliche Neuerung beim „SKS-Vertrag“ betrifft nun (zusätzlich zu den „Maastricht-Kriterien“) die Möglichkeit der finanziellen Sanktionierbarkeit bei Nichteinhaltung.

Signatarstaaten des Europäischen Fiskalpaktes:
  • Mitgliedstaaten der Eurozone (ratifiziert)
  • Mitgliedstaaten der Eurozone (nicht ratifiziert)
  • Andere (ratifiziert)
  • Andere (nicht ratifiziert)

  • Mitgliedsstaaten der EU, die den Fiskalpakt nicht ratifiziert haben
  • Teilnehmende Länder, deren Defizit (jährliche Neuverschuldung) über 3 % oder deren Gesamtschuldenstand über 60 % des BIP beträgt, haben ihre Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramme mit Maßnahmen zum Abbau der Verschuldung der EU-Kommission und dem Europäischen Rat vorzulegen und von diesen genehmigen zu lassen.

    Der Vertrag sieht zweierlei Gruppen zur Teilnahme vor, die dzt. 17 Staaten des Euro-Währungsraumes (vollumfänglich) und die anderen Staaten der EU (eingeschränkte Geltung). Die Zustimmung zum „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ ist Grundbedingung, um als bedürftiger Staatshaushalt Darlehen aus dem ESM beziehen zu können.

    Hintergrund

    Im Jahr 2007 schlug der damalige Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) Jean-Claude Trichet vor, die EU solle eine Fiskalunion entwickeln mit dem Ziel, eine umsichtige Finanzpolitik in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.[1] Ähnlich äußerte sich auch der Internationale Währungsfonds.[2]

    Ende 2010 wurden erste Vorschläge gemacht, Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu reformieren, um die finanzpolitische Koordinierung zu stärken.[3] Im Februar 2011 hatten Frankreich und Deutschland den Euro-Plus-Pakt vorangetrieben, um die wirtschaftspolitische Koordinierung in der Eurozone zu verbessern.[4] Spanien schloss sich diesem Ziel an.[5] Zu den entschiedensten Verfechtern einer gemeinsamen Fiskalunion gehören neben der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel[6][7] auch zahlreiche amtierende EU-Finanzminister und der Chef der Europäischen Zentralbank.[8][9]

    Deutschland hatte andere Mitgliedstaaten gedrängt, eine Schuldenbremse nach eigenem Vorbild einzuführen, um eine klare Schuldenobergrenze, strikte Haushaltsdisziplin und einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Schuldenbremsen in allen Euroländern implizieren eine viel stärkere Haushaltsdisziplin als die bestehenden EU-Regeln.[10] Laut der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel sollen die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof sicherstellen, dass die Länder ihren Verpflichtungen nachkommen.[11]

    Am 9. Dezember 2011 einigten sich alle EU-Mitglieder mit Ausnahme Großbritanniens und Tschechiens auf strenge Obergrenzen für die Staatsschulden, einschließlich automatischer Sanktionen für Länder, die die Regeln brechen (Art.3 SKS-Vertrag).

    Antwort auf die Staatsschuldenkrise

    Im Zuge der auslösenden Bankenkrise und der, aufgrund der Rettungen, erhöhten Staatsverschuldungen wurde die Idee einer Europäischen Fiskalunion erneut aufgegriffen: gemeinsames Budget, gemeinsame Steuerpolitik, gemeinsame Garantie für die Staatsschulden der Länder der Eurozone. Einige sehen darin den natürlichen nächsten Schritt zur Europäischen Integration oder/und einen Weg zur Linderung oder Lösung der Staatsschuldenkrise einiger europäischer Länder[12][13], andere erkennen ein volkswirtschaftliches Paradoxon. Nicht wenige Ökonomen warnen davor[14] und weisen darauf hin, dass Europa nicht durch Sparen allein aus dem Schuldensumpf zu ziehen sein kann, da dafür auch Wachstum bzw. Investition nötig sei.[15]

    Brüsseler Übereinkunft

    Am 9. Dezember 2011 einigten sich die Länder der Eurozone auf Obergrenzen für die Staatsverschuldung und Strafen für jene Länder, die diese Grenzen missachten. Auch die Nicht-Euro-Länder mit Ausnahme Großbritanniens erklärten sich bereit, mitzumachen.[16] Eine Änderung des EU-Vertrags wurde vom britischen Premierminister David Cameron abgelehnt. Er hatte als Gegenleistung verlangt, die City of London von künftigen Finanzmarktregulierungen (wie etwa der vorgeschlagenen EU-Finanztransaktionssteuer) auszunehmen.[17] Wegen der Ablehnung der Vertragsänderung seitens der Briten im Dezember 2011 musste die geplante Zusammenarbeit auf eine eigene vertragliche Grundlage gestellt werden. Die Tschechische Republik, welche im Gegensatz zum Vereinigten Königreich die Vertragsänderung unterstützte, hat folglich im Januar 2012 abgelehnt, sich dem neuen Pakt, der außerhalb des EU-Rechtsrahmens steht, anzuschließen. Der Vertrag wurde am 2. März 2012 von 25 Staaten unterzeichnet.

    Vertragsinhalt

    Der SKS-Vertrag (Fiskalpakt) umfasst folgende Punkte:

    Fiskalpaktkriterien (2013): Budget- & strukturelles Defizit
    Fiskalpaktkriterium (2013): Staatsschuldenquote
    • Der allgemeine Staatshaushalt muss ausgeglichen sein oder einen Überschuss aufweisen (Art. 3 Abs. 1 Buchst. a). Das gilt bereits dann als erreicht, wenn der konjunkturbereinigte jährliche Saldo ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen (Art. 3 Abs. 3 Buchst. a) in seinem länderspezifischen mittelfristigen Ziel (gemäß dem geänderten Stabilitäts- und Wachstumspakt) nicht höher als 0,5 % des nominalen BIP ist (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b); er kann bis zu 1,0 % des BIP betragen, wenn der Schuldenstand erheblich unter 60 % des BIP liegt (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und d SKSV). Dies hat jedoch nicht sofort und wohl auch nur annäherungsweise zu geschehen, denn es heißt in Art. 3 Abs. 1 Buchst. b: „Die Vertragsparteien stellen eine rasche Annäherung an ihr jeweiliges mittelfristiges Ziel sicher“, wobei der zeitliche Rahmen für diese Annäherung von der Europäischen Kommission „unter Berücksichtigung der länderspezifischen Risiken für die langfristige Tragfähigkeit vorgeschlagen“ wird. Von diesem „mittelfristigen Ziel oder dem dorthin führenden Anpassungspfad“ dürfen die die Staaten ausnahmsweise abweichen, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c). Als solches gilt „ein außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle der betreffenden Vertragspartei entzieht und erhebliche Auswirkung auf die Lage der öffentlichen Finanzen hat, oder ein schwerer Konjunkturabschwung im Sinne des geänderten Stabilitäts- und Wachstumspakts, vorausgesetzt, die vorübergehende Abweichung ... gefährdet nicht die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen“ (Art. 3 Abs. 3 Buchst. b).
    • Die neue Regelung muss in der nationalen Verfassung (oder auf gleichwertigem Niveau) verankert werden (Art. 3 Abs. 2 SKSV). Sie muss zudem einen automatischen Korrekturmechanismus beinhalten, der im Falle einer Abweichung ausgelöst wird. Alle unterzeichnenden Staaten erkennen die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs, der die Umsetzung dieser Regel auf nationaler Ebene überprüft, an (Art. 8 SKSV).
    • Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre Ausgaben und Schulden zu verringern, bis die individuell von der EU-Kommission vorgeschlagenen Grenzen erreicht sind (Art. 4 SKSV).
    • Mitgliedstaaten, die die Regeln verletzten, müssen der EU-Kommission sowie dem Europäischen Rat Bericht erstatten, durch welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen sie gedenken, ihr übermäßiges Defizit dauerhaft zu senken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen und die jährlichen Haushaltspläne werden von der EU-Kommission und dem Europäischen Rat überwacht (Art. 5 SKSV).
    • Die Mitgliedstaaten müssen die geplante Aufnahme neuer Schulden vorab melden (Art. 6 SKSV).
    • Die Mitgliedstaaten stimmen einer Abänderung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zu, der zudem ein Jahr früher in Kraft tritt.

    Sobald ein Mitgliedsstaat Gefahr läuft, die Defizit-Obergrenze von drei Prozent zu verletzen, treten automatische Konsequenzen in Kraft, es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten des Euroraums spricht sich dagegen aus.

    Laut Art. 8 Abs. 1 soll jedes Euroland, das keine EU-weit einheitliche Schuldenbremse auf nationaler Ebene einführt, vor dem Gerichtshof der EU in Luxemburg verklagt werden können. Diese Klage kann von jedem der anderen Länder entweder von sich aus oder nach vorheriger Feststellung der Säumnis durch die Europäische Kommission eingebracht werden. Kläger müssen laut Protokoll über die Unterzeichnung des Fiskalpakts[18] jedoch die drei Staaten sein, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung des Kommissionsberichts den Vorsitz im Rat der Europäischen Union führen. Der Gerichtshof entscheidet dann verbindlich, ob der Staat die Schuldenbremse wirksam eingeführt hat. Befolgt jener Staat dann das Urteil nicht, kann nach Art. 8 Abs. 2 beim Gerichtshof die Verhängung finanzieller Sanktionen gemäß den von der Europäischen Kommission im Rahmen von Art. 260 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschaffenen Kriterien beantragt werden. Diese Sanktion kann einen Pauschalbetrag oder ein Zwangsgeld betragen und darf 0,1 % seines Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigen. Das Geld soll in den geplanten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fließen. Dieser soll wiederum nur von jenen Ländern in Anspruch genommen werden dürfen, die sich im Rahmen des Fiskalpaktes zur Einbremsung ihrer Neuverschuldung verpflichtet haben.[19]

    Mindestens zweimal im Jahr soll es einen Euro-Gipfel geben. Zudem soll darauf geachtet werden, dass der Fiskalpakt den gemeinsamen EU-Binnenmarkt nicht untergräbt. Der Vertrag für die Eurozone tritt in Kraft, sobald ihn die Parlamente von zwölf Mitgliedern ratifiziert haben (Art.14 SKS-Vertrag). Spätestens nach fünf Jahren soll zudem überprüft werden, ob der neue Vertrag in den für alle gültigen Vertrag über die Europäische Union integriert werden könne (Art.16 SKS-Vertrag).

    Inkrafttreten

    Der Fiskalpakt trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Folgende 16 Staaten haben den Vertrag bisher ratifiziert: Österreich, Zypern, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Portugal, Slowenien, Dänemark, Litauen, Lettland und Rumänien. Vorlage:Tabelle Signatarstaaten Europäischer Fiskalpakt

    Konvergenz

    Zu Einhaltung, bzw. zu Erreichung der Konvergenzkriterien kann Staatsverschuldung beispielsweise durch Exportüberschüsse abgebaut werden. Wobei einem exportierenden Staat Volkswirtschaften gegenüber stehen, welche importierend diese Überschüsse finanzieren und sich dabei (neu) verschulden müssen. Staatshaushalte, die wirtschaftliche Konvergenz anstreben, investieren üblicherweise in die Zukunft ihrer Unternehmungen und verschulden sich dafür (neu). Wenn in zukünftiges Wirtschaftswachstum investiert wird, kann dies später das jeweilige BIP erhöhen und insofern (obwohl die absolute zuvor steigen musste) die relative Staatsverschuldung senken (in Relation zum BIP).[20]

    Saldenmechanische Zusammenhänge

    Schuldenabbau muss von jemandem finanziert werden: Staaten, die keine Exportüberschüsse erzielen, können entweder ihre Einnahmen (Steuern, Abgaben) erhöhen, ihre Investitionen (Ausgaben an Bürger sowie Unternehmen) senken oder beides. Allerdings sind per Saldo die Ausgabenüberschüsse des einen Sektors die Einnahmenüberschüsse eines anderen Sektors und insofern bedeutet die Reduktion von öffentlichen Ausgaben eine Minderung von Einnahmen auf der anderen Seite. Um gewohnte Einnahmenüberschüsse zu retten (bzw. um Ausgabenüberschüsse zu senken), werden jene Betroffenen ebenso an ihren Ausgaben (Konsum, Investitionen) einzusparen beginnen. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage sinkt.

    Gesamtwirtschaftliches Paradoxon

    Werden jährliche Neuverschuldungen (Defizite) rigoros gesenkt, um die Quoten zu erfüllen, erleiden mit der Senkung der staatlichen Ausgaben abhängige Sektoren (Unternehmen, Bürger, andere Staaten) per Saldo Einnahmenausfälle. Um die Verluste möglichst gering zu halten, stellen diese (sowie weitere Staaten, weitere Unternehmen) ihre Investitionen zurück oder streichen diese gänzlich. Gesamtwirtschaftlicher Investitionsverzicht lässt die Konjunktur wie Bruttoinlandsprodukte sinken. Da diese Minderungen (BIP der EU-Staaten) die Quote der relativen Staatsverschuldung(en) automatisch erhöht, werden Kapitalbereitstellungen als risikoreicher verstanden und insofern vom „Geldmarkt“ höhere Zinsen gefordert. Der Druck auf die Währung, die Tendenz zu weiterer Verschuldung wurde erhöht, während das Niveau von Einnahmen weiterhin und weitflächig sinkt. Obwohl ursprünglich Defizite gesenkt wurden, sind absolute wie relative Verschuldungsquoten gestiegen.

    Kritik

    In einer Fiskalunion treffen die Regierungen der beteiligten Länder ihre Entscheidungen in Bezug auf Ausgaben, Steuern und Abgaben gemeinsam. Im Zuge der Europäischen Fiskalunion werden solche Entscheidungen einerseits dahingehend interpretiert, dass jene Länder, die sich nicht an die Haushaltsdisziplin halten und den gemeinsam vereinbarten Stabilitäts- und Wachstumspakt verletzten, einen Teil ihrer souveränen Hoheitsrechte verlieren (sollen). Andere wiederum sehen in einer Fiskalunion hauptsächlich eine Annäherung in Bezug auf die Steuerpolitik, auf soziale Sicherungssysteme und die Arbeitsmarktvorschriften.[21]

    In einer Geldordnung, die wie der Euro auf Kreditgeld aufbaut und damit jedem Guthaben eine Schuld in gleicher Höhe gegenübersteht,[22] bedeutet eine Schuldenbremse zugleich eine Vermögens- bzw. Einnahmenbremse.[23]

    Der Gouverneur der österreichischen Nationalbank und EZB-Rats-Mitglied Ewald Nowotny warnte im Juni 2012 eindrücklich: „Der in den 1920er Jahren begonnene Sparkurs hatte Massenarbeitslosigkeit, den Zusammenbruch der Demokratie und die Machtübernahme durch die Nazis zur Folge.“ Von etlichen Medien wurde diese Warnung als Kritik an Angela Merkel uminterpretiert und getitelt wurde beispielsweise: „Ösi-Banker schockiert mit Nazi-Vergleich“.[24]

    Die Friedrich-Ebert-Stiftung argumentiert, dass die Schuldenbremse nicht an den Ursachen ansetze und die Krise weiter verschärfe.[25] Die Einführung von möglichst automatisch geltenden Regeln und „unabhängigen“ Institutionen beschneide drastisch die Gestaltungsmöglichkeiten künftiger eventuell anderer Regierungsmehrheiten - auch aufgrund der praktischen Unkündbarkeit.

    Siehe auch

    Sparpolitik und Sparparadoxon.

    Literatur

    • Karsten Herzmann: Europäische Währungsstabilität über Bande gespielt. Ein Überblick über den Fiskalpakt. Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS), 2/2012, S. 168–174 (PDF)[26].
    • Frank Schorkopf: Europas politische Verfasstheit im Licht des Fiskalvertrages. Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaft (ZSE)[27], 1/2012, S. 1-29.
    • Heiner Flassbeck: Zehn Mythen der Krise. Berlin 2012, Suhrkamp (1. Auflage) ISBN 978-3-518-06220-3

    Einzelnachweise

    1. Jean-Claude Trichet: Building Europe in a globalised world. Europäische Zentralbank, 23. Oktober 2007, abgerufen am 18. Dezember 2011.
    2. Soft centre, Economist, 11. Juni 2009. Abgerufen am 18. Dezember 2011 
    3. Trichet opposes deal on EU budget rules. Ft.com, 20. Oktober 2010, abgerufen am 13. Dezember 2011.
    4. France and Germany propose EU 'competitiveness pact'. Bbc.co.uk, 4. Februar 2011, abgerufen am 13. Dezember 2011.
    5. EU needs 'competitiveness pact': Zapatero. Expatica.com, abgerufen am 13. Dezember 2011.
    6. Rick Noack: Merkel seeks urgent action on debt crisis, CNN, updated 9:02 AM EST, Fri December 2, 2011. Abgerufen am 18. Dezember 2011 
    7. Helen Pidd: Angela Merkel vows to create 'fiscal union' across eurozone. The Guardian, 2. Dezember 2011, abgerufen am 18. Dezember 2011.
    8. Stephen Castle: European Finance Ministers Look to Strengthen E.U. Rules, New York Times, 30. November 2011. Abgerufen am 18. Dezember 2011 
    9. Mario Draghi: Hearing before the Plenary of the European Parliament on the occasion of the adoption of the Resolution on the ECB’s 2010 Annual Report. European Central Bank, 1. Dezember 2011, abgerufen am 18. Dezember 2011.
    10. Daniel Schäfer, Ben Hall: Berlin calls for eurozone budget laws. Financial Times, 16. Mai 2010, abgerufen am 1. Dezember 2011.
    11. German chancellor tells Bundestag she is determined to push for treaty changes at next week's European Union summit. The Guardian. Abgerufen am 2. Dezember 2011.
    12. Scott Hamilton: King Says Crisis Shows It's `Very Clear' That Euro Area Needs Fiscal Union, Bloomberg, 12. Mai 2010. Abgerufen am 9. Dezember 2011 
    13. Wolfgang Münchau: Shrink the eurozone, or create a fiscal union (fee required), The Financial Times, 14. März 2010. Abgerufen am 9. Dezember 2011 
    14. ESM und Fiskalpakt können die Schulden nur erhöhen und die Staaten in die Rezession treiben. (Autor: Prof. Dr. Bernd Lucke)
    15. FAZ, 2. März 2012: Nicht durch Sparen allein wird sich Europa aus dem Schuldensumpf ziehen können, vielmehr sei dafür auch Wachstum nötig.
    16. Europäischer Rat Pressemitteilungen. Europäischer Rat, 9. Dezember 2011, abgerufen am 9. Dezember 2011.
    17. European leaders resume Brussels summit talks: live coverage. Guardian, 9. Dezember 2011, abgerufen am 9. Dezember 2011.
    18. Protokoll über die Unterzeichnung des Fiskalpakts
    19. Oliver Grimm: Fiskalpakt führt neue Geldstrafe ein. Die Presse, 19. Januar 2012, abgerufen am 20. Januar 2012.
    20. Fiskalpakt: Selbstmord aus Angst vor dem Tod.
    21. Joe Weisenthal: That Term 'Fiscal Union' Doesn't Mean What You Think It Does. Business Insider, 9. Dezember 2012, abgerufen am 18. Dezember 2011.
    22. Geld und Geldpolitik, Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank, 2007. Seite 48ff. (PDF, 3.6 MB, archiviert im Internet Archive)
    23. Walter Schachermayer: Staatsschulden: Der Rechenfehler der Schuldenbremser. In: Der Standard, 16. Dezember 2011. Abgerufen am 22. März 2012
    24. „Ösi-Banker schockiert mit Nazi-Vergleich - Immer schärfere Kritik an Merkels hartem Euro-Sparkurs“
    25. Vgl. Mechthild Schrooten (Mai 2012): Europäische Schuldenbremse. Disziplinierung der Haushalte oder Einschränkung der Finanzpolitik? Internationale Politikanalyse, Friedrich-Ebert-Stiftung. Abgerufen am 5. Juni 2012
    26. Europäische Währungsstabilität über Bande gespielt. Ein Überblick über den Fiskalpakt (Karsten Herzmann, 2012), PDF
    27. Heft bestellbar bei Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaft