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Diskussion:Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei

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hab es mal ein wenig objektiver umformuliert, da dies hier eine enzyklopädie ist. --W. A. R. 15:59, 26. Feb 2005 (CET)

"objektiver formuliert" ... na ja - ich würd´s eher als „verharmlosender formuliert“ bezeichnen. Die Verwendung des Begriffs "artfremd" statt rassistischer Übergriffe erscheint mir doch als eine heftige und menschenverachtende Zumutung, auch wenn es in Anführungszeichen stand (was denn, bitteschön, soll "artfremd" - bezogen auf Menschen heißen ?). Ich habe "artfremd" gelöscht, und versucht, die Verharmlosungstendenz der in meinen Augen krimininellen Nazipartei zu vevidieren. Immerhin wurden viele ihrer, auch führenden, Mitglieder, wegen verschiedener Straftatbestände (von Volksverhetzung, Benutzung verfassungseindlicher Symbole, gefährlicher Körperverletzung u.a.) verurteilt, was im Artikel noch nicht einmal erwähnt ist. --Ulitz 22:13, 26. Feb 2005 (CET)


FAP war Partei?

In dem Artikel wird die FAP als legitime Partei dargestellt. War es nicht aber so, dass die FAP nie den Status einer Partei inne hatte? Wenn es eine Partei gewesen wäre, wäre damals das Verbotsverfahren (siehe NPD heute) weitaus komplizierter und medienwirksamer gewesen. Vielleicht kennt sich ja wer besser aus, aber ich denke, dass die FAP "lediglich" eine rechtsextreme Gruppierung war. --84.152.97.147 22:40, 2. Aug 2005 (CEST)

das BVG hat den Status der FAP als Partei bestritten und deshalb kein Verbotsverfahren einleiten wollte. Das lief dann darauf hinaus, daß der Innenminister die FAP verboten hat, was sozusagen ein ganz interessanter Vorgang ist. Das könnte man ja mal noch mit hinschreiben. Hab nur grad keine Zeit dafür... Konrad Gähler 18:40, 9. Sep 2005 (CEST)


@ K. Gähler: Das BVerfG hat den Status der FAP als Partei nicht bestritten, sondern schlichtweg verneint, siehe den entsprechenden Beschluss des BVerfG in:BVerfGE 91, 261-275, explizit S. 270ff.