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Diskussion:Residenzpflicht (Begriffsklärung)

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Januar 2013 um 14:34 Uhr durch Hao Xi (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Hao Xi in Abschnitt Residenzpflicht

Es fehlen Aussagen über die Residenzpflicht zum Beispiel der Domherren im Mittelalter oder der Mitglieder von gewissen Akademien z.b. der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

R. Springholz

Residenzpflicht

Meiner Meinung nach gehört hier keine Begriffsklärungsseite hin, sondern der Artikel, der im Moment unter Residenzpflicht (Ausländer) geparkt ist. Eine kurze Abfrage des Begriffs bei Google bestätigt diese Ansicht. Der Begriff wird in der Alltagssprache fast ausschließlich für die im Asylverfahren und im Aufenthaltsgesetz geregelte Residenzpflicht verwendet, die berufliche und kirchliche Bezeichnung sind Spezialfälle, auf die dann im Kopf des Artikels verlinkt werden kann. Gruß Hao Xi (对话页 贡献) 13:34, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten