Medizinisches Versorgungszentrum
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (Abk.: MVZ) ist ein Zusammenschluss von Leistungserbringern im Gesundheitswesen, also Ärzten, Krankenhäusern und anderen Anbietern von medizinischen Leistungen.
In Deutschland hat der Begriff MVZ eine besondere Bedeutung erlangt, als zum 1. Januar 2004 das sogenannte GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in Kraft trat. Darin wurden erstmals neben Vertragsärzten und ermächtigten Krankenhausärzten ausdrücklich auch Medizinische Versorgungszentren zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Danach ist ein MVZ eine fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Ein MVZ kann von allen Leistungserbringern gegründet werden, die zur medizinischen Versorgung der Versicherten zugelassen oder ermächtigt sind oder per Vertrag an ihr teilnehmen.
Für die Patienten ist ein MVZ mit einer Gemeinschaftspraxis vergleichbar. Im Gegensatz zur bisher ausschließlich durch Vertragsärzte sichergestellten ambulanten Versorgung ensteht kein direkter Dienstvertrag mit dem Behandler, sondern mit dem MVZ an sich. Der Patient hat also keinen direkten Anspruch auf persönliche Behandlung durch einen der Ärzte im MVZ.
Durch die Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren ist erstmals Gelegenheit geschaffen worden, ambulante Versorgung auch durch angestellte Ärzte anzubieten. MVZ werden oft als Schritt gesehen, die bisherige sektorale Trennung von ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung in Deutschland aufzuheben.