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Internetfernsehen

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Mit Internetfernsehen (englisch Internet television, kurz: Internet-TV bzw. Web-TV genannt) wird die Übertragung von breitbandigen Anwendungen wie Fernsehprogrammen und Filmen über das Internet bezeichnet.

Technische Abgrenzung

Beim Internetfernsehen werden Streams über das weltweit zugängliche Internet übertragen.

Internetfernsehen unterscheidet sich von Internet Protocol Television (IPTV) insbesondere durch die fehlende Unterstützung einer technischen Dienstgüte, die im TV- oder IPTV-Bereich vom Anbieter gewährleistet werden kann. Da Internetfernsehen das Internet als Transportweg nutzt und im World Wide Web angeboten wird, kann der Anbieter keine Übertragungsqualität garantieren.

Hinsichtlich der unterschiedlichen Bandbreiten der Nutzer liegt die Übertragungsqualität bewusst außerhalb seiner Einflusssphäre. Internetfernsehen geht von der Annahme aus, dass Anforderung an die Stabilität eines für Internetfernsehen tauglichen Internetzuganges (notwendige Bandbreite und Ausfallsicherheit) sowie das Vorhandensein eines kompatiblen Endgerätes alleinig vom Zuschauer getragen werden.

Beispiele

Lizenzbeschränkungen

Die Angebotsauswahl einer Mediathek ist (neben den Kosten für die technische Infrastruktur) hauptsächlich von Fremdlizenzen abhängig, die nur für ein begrenztes Sendegebiet eingekauft werden und deshalb nicht weltweit gezeigt werden dürfen. Beispielsweise darf ein Spielfilm von einem Sender nur im lizenzierten Verbreitungsgebiet ausgestrahlt werden, was die weltweite Verbreitung im Internet ausschließt. Unproblematisch ist dagegen eigenproduziertes Material.

Einige Sender (hauptsächlich Spartenprogramme wie z.B. Servus TV oder ERF Fernsehen) lizenzieren Fremdmaterial deshalb weltweit, um einen vollständigen Livestream realisieren zu können. Sender wie z.B. Phoenix verbreiten den eigenen Livestream lizenzabhängig mit Unterbrechungen. Informations- und Regionalsender sind hier im Vorteil, da die selbsterstellten Beiträge frei von Rechten Dritter sind und zugeliefertes Material hauptsächlich aus Werbung besteht oder aus Agenturbeiträgen, die meist ohne nennenswerte Mehrkosten weltweit verbreitet werden dürfen. Anders ist die Situation für Musikfernsehen wie z.B. Yavido, da die Rechte an den Videoclips hier ähnlich wie im Hörfunk pauschal oder nach Anzahl der gleichzeitigen Zugriffe abgerechnet werden. Einige Sender wie z.B. n-tv stellen dem Beginn des Livestreams einen Werbespot voran, um die zusätzlichen Kosten für die Infrastruktur (zumindest teilweise) zu refinanzieren.

Streamingangebote wie Zattoo umgehen die Lizenzproblematik durch Geotargeting, d.h. es werden nur Internetanschlüsse (IP-Adressen) innerhalb eines geografisch begrenzten Zielgebiets bedient, für die die Lizenzen unabhängig vom technischen Verbreitungsweg vorliegen. Beispielsweise können die Sender des Schweizer Fernsehens nur in der Schweiz abgerufen werden, das eigenproduzierte Informationsprogramm SF info jedoch zusätzlich auch in Deutschland, mit Ausnahme einzelner Sendungen, die z.B. durch Sportrechte auf die Schweiz beschränkt bleiben.

Übertragungsverfahren

Die Übertragung von Internetfernsehen wird über Video-Streams realisiert, Grundlage dafür bieten die Technologien auf Basis von Streaming Media.

Zur Übertragung von Internetfernsehen wird eine Netzwerkverbindung vom Streamingserver des Senders über das Internet zum Empfangsgerät des Zuschauers aufgebaut. Dabei werden ganze Fernsehprogramme oder nur einzelne Videobeiträge (oft verschlüsselt mit DRM) mit Hilfe des Internet-Protokolls übertragen (Videostreaming).

Internetfernsehen kann auch mit Hilfe einer Peer-to-Peer-Connection übertragen werden. Dabei kommen die Daten nicht von einem zentralen Server, sondern sie werden über ein Peer-to-Peer-Netz direkt von Nutzer zu Nutzer weitergegeben.

Empfangsgeräte

Der große Vorteil des Internetfernsehens ist, dass dieses mit jedem Endgerät empfangbar ist, welches über einen Internetanschluss und ein Video-Audio-Ausgabegerät verfügt. Dabei empfängt das Endgerät die Datenströme, teilt sie in Unterströme auf (Audio, Video, Daten etc.), dekodiert diese und leitet sie an die Video-Audio-Ausgabeeinheit weiter.

Folgende Endgeräte gibt es:

  • PC: In der Regel ist lediglich eine Softwareinstallation notwendig (z. B. LinuxMCE). Die Ausgabe ist auch an einen Fernseher möglich.
  • UMTS-Handys und andere mobile Endgeräte mit großem Display sind Internet-TV-tauglich.
  • Set-Top-Box: Dazu wird die Internet-TV Settop-Box im Allgemeinen auf der einen Seite an das Internet (Router) angeschlossen und auf der anderen Seite an die Scartbuchse oder den HDMI-Eingang des Fernsehers. Internet-TV-Fernsehgeräte gibt es derzeit noch nicht auf dem Markt.
  • Digital Signale und andere Werbe- und Informationsanzeigesysteme. (Der Rückkanal wird selten verwendet.)
  • Kiosksysteme, bei dem Videodaten angezeigt werden.

GEZ

Anfang Oktober 2012 entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil, dass auch internetfähige Computer der GEZ-Gebührenpflicht unterliegen.[3]

Angebote und Anbieter

Angebotsvielfalt und Anbieterzahl im Web-TV-Markt steigen stetig. Laut Web-TV-Monitor 2010 (Studie der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) / Goldmedia)[4] gab es in Deutschland im September 2010 rund 1.300 Web-TV-Sender.[5] Die Hälfte aller Angebote (47 Prozent) stammt von den klassischen Medien. Rund ein Drittel aller Angebote (34 Prozent) sind Web-TV-Sender, die ausschließlich für das Internet produziert wurden – sogenannte Internet-Only-Channels. Zum Web-TV-Markt gehören zudem Corporate-TV, Videoshopping-Portale, nichtkommerzielle Web-TV-Sender, Mediatheken und Video-Center, Video-Sharing-Plattformen sowie Kommunikations-Portale.

Auf den überwiegend kostenfreien Portalen (96 Prozent) wurden 2010 laut Web-TV-Monitor 2010 täglich rund 150 Millionen Videos abgerufen, die meisten von Video-Sharing-Portalen wie Youtube.

Internetfernseh- und IPTV-relevante Marktzahlen: siehe → Hauptartikel: IP-TV, Abschnitt Einige IPTV relevante Marktzahlen

Linkkatalog zum Thema Internet-TV bei odp.org (ehemals DMOZ)

Einzelnachweise

  1. EWE TEL Online-TV
  2. Website des Anbieters
  3. welt.de:'Karlsruhe – "Internetfähige PC" sind GEZ-pflichtig
  4. webtvmonitor.de
  5. BLM-Goldmedia-Studie Web-TV-Monitor 2010