Kindesmissbrauch
Sexueller Missbrauch von Kindern. Für den Kindesmissbrauch existiert keine allgemein anerkannte Definition. Statt dessen ist eine Vielzahl unterschiedlicher Definition zu finden.
Juristische Definition
Juristisch wird unter Kindesmissbrauch eine sexuelle Handlung gesehen, die eine Person vor oder mit einem Kind vornimmt, von einem Kind an sich vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an sich oder einem Dritten vorzunehmen. Als Kind gilt jede Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, mit Ausnahme des schweren sexuellen Missbrauchs ist das Alter des Täters unerheblich. Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug. Geregelt wird der Kindesmissbrauch durch § 176 StGB. Das geschützte Rechtsgut ist die "ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes". Dies geht auf die -- mittlerweile widerlegte -- Theorie aus dem späten 19. Jahrhundert zurück, nach der sich sich die Sexualität des Kindes von innen heraus entwickelt und durch äußere Einflüsse nicht gestört werden darf.
Andere Definitionen??