Preisfunktion
1. Preisprinzip: Aus den Kosten eines Gutes (Preisuntergrenze) einerseits und der Begehrtheit eines Gutes andrerseits (Nachfrage) ergibt sich sein Wert. Im wirtschaftlichen Verkehr wird der Wert eines Gutes in Geld (z.B. €, Yen oder $) ausgedrückt (Preis). Der Preis spiegelt den Knappheitsgrad wider.
Beispiel: Die Kosten z.B. eines Handys können bei 100 € liegen, sein Wert dagegen kann wesentlich über dem Selbstkostenpreis liegen. Hat der Wert eines Gutes zum Beispiel ein negatives Mass, dann ist es nicht marktfähig. Ist das Mass der Begehrtheit zum Beispiel nicht an die Marke, sondern nur an die Art des Gutes gebunden, dann kann der Preis beim Selbstkostenpreis oder sogar darunter liegen. In der Praxis wird die Werbung über den Preis und die Qualität geführt. Dabei ist es die Aufgabe der Marketingabteilungen, dem Gut ein vorteilhaftes Image zu geben. In Zeiten der Rezession vermitteln Slogans wie "Geiz ist Geil" das Gefühl, besonders günstig bzw. preiswert einzukaufen.
1.1. Kosten eines Gutes: Kosten sind Tatbestände des einzelnen Betriebes und dürfen nicht mit den volkswirtschaftlichen Kosten verwechselt werden. In den Betrieben geht es einerseits um Kosten und andrerseits als Spiegelbild um die Leistungen des Betriebs. Der wertmäßíge Kostenbegriff spielt dabei in der Praxis die entscheidende Rolle. Definition: Die Kosten sind bewerteter Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für die Beschaffung, Erstellung und Abgabe betrieblicher Leistungen einschließlich der Aufrechterhaltung der dafür erforderlichen Kapazitäten (Mensch-Maschine-Kombination) einer Periode (z.B. 12 Monate). Für den Umsatz sind die Kosten aber nicht alles. Dazu kommt noch die Begehrtheit eines Gutes, um Gewinne zu erzielen, die über die kalk. Zinsen und den Unternehmerlohn (Bestandteile des Selbstkostenpreises) hinausgehen.
1.2 Begehrtheit / Nachfrage:Die Begehrtheit eines Gutes ist seine Wertschätzung, eine bestimmte Geldmenge an den Anbieter zu übertragen. Es gibt in der Volkswirtschaft Phasen, wenn zum Beispiel die Erwartungen der Nachfrager durch eine negative Einschätzung der Zukunft beeinträchtigt sind, den Kauf eines Gutes zu verschieben oder ganz darauf zu verzichten. Wenn Güter weltweit angeboten werden, dann kommt noch das Wechselkursverhältnis ins Spiel. Deshalb muss die Währungsrelation Bestandteil von Kalkulationen werden.
1.3 Währungsrelationen:Die Güter können zum Beispsiel in EURO, Dollar oder Yen angeboten werden. Die Umrechnung eines Gutes in die jeweilige Landeswährung kann zu einem Preisvorteil führen, der das Gut für den Nachfrager besonders attraktiv macht. Damit kann sich ein Abitragevorteil realisieren lassen. Allerdings wird dieser Vorteil kleiner, wenn die Nachfrage nach Gütern aus einem bestimmten Währungsraum zu einer starken Devisennachfrage führt und sich damit der Preis der Devise verteuert.
Der Anbieter / Verkäufer bzw. Nachfrager / Käufer in einem Währungsgebiet (z.B. Europäische Union) kann Preisvorteile durch unterschiedliche Selbstkosten je Region realisieren, wenn die Währungsrelation ausser Kraft gesetzt worden ist. Eine Abpufferung von Kostenunterschieden durch nationale Währungen entfällt in diesen Fällen.
Beispiel: In der Europäischen Union sind die Relationen der nationalen Währungen untereinander zeitpunktabhängig festgeschrieben worden, so dass die unterschiedlichen Selbstkosten je Gut dem Nachfrager einen unmitelbaren Preisvorteil einbringen können, wenn der Anbieter den Preisvorteil weitergeben würde. Der Nachfrager gibt weniger Geld aus und kann damit zusätzlichen Bedarf decken. Auch der Anbieter kann Ersparungen realisieren, die er anderweitig anlegen kann, wenn der Wettbewerb das zulässt (Abitragevorteil).
Allerdings provoziert die Festschreibung der Währungsunterschiede in der EU dann Anpassungssubventionen aus Steuermitteln, wodurch die Ersparnis beim Kauf durch Steuererhöhungen abgeschöpft werden kann.
80.185.182.165 14:02, 1. Apr 2004 (CEST)