Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln |
Kurztitel: | Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung |
Abkürzung: | LMKV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Lebensmittelrecht |
Fundstellennachweis: | 2125-40-25 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1625, 1626) |
Inkrafttreten am: | 3. August 1984 |
Neubekanntmachung vom: | 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464) |
Letzte Änderung durch: | Art. 2 VO vom 21. Mai 2012 (BGBl. I S. 1201, 1203) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Juni 2012 (Art. 6 VO vom 21. Mai 2012) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |

Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) regelt in Deutschland die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in Fertigpackungen an den Endverbraucher abgegeben werden.
- Fertigpackungen sind Packungen, die in Abwesenheit des Verbrauchers befüllt und verschlossen wurden
- Endverbraucher sind alle Haushalte. Ihnen gleichgestellt sind Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
Daher gilt die LMKV nicht für Packungen, die an gewerbliche Weiterverarbeiter verkauft werden – das sind z. B. Bäckereien, Konditoreien, Teigwaren- oder Pizzahersteller.
Ausgenommen sind Packungen, deren Oberfläche kleiner als 10 cm² ist.
Elemente der Kennzeichnung
- die Verkehrsbezeichnung
- der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder Vertreibers
- das Verzeichnis der Zutaten (in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung – ohne Mengenangabe)
- Quid-Regel – Mengenangabe doch erforderlich, wenn eine Zutat besonders hervorgehoben wird durch Wort oder Bild
- das Mindesthaltbarkeitsdatum oder, bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, das Verbrauchsdatum
- die Mengenangaben/Füllmenge
Seit dem 25. November 2005 müssen in der EU auch Allergene in Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Siehe Allergenkennzeichnung. (s.a. [1])
Ausblick
Im November 2011 wurde die neue „Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)“ der EU im Amtsblatt verkündet (VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011). Die LMIV ist in allen Mitgliedsstaaten der EU ab 13. Dezember 2014 verbindlich zur Anwendung vorgeschrieben und löst dann die nur in Deutschland gültige LMKV ab.[2]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Europäische Richtlinie zur Allergenkennzeichnung umgesetzt
- ↑ Verordnungstext der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (PDF)
Weblinks
- Text der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
- Lebensmittelkennzeichnung für Allergiker im Allergieportal des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Prof. Dr. Markus Fischer, Institut für Lebensmittelchemie der Universität Hamburg: Lebensmittel - Ist drin was draufsteht?