Freeware
Freeware Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird und weitgehend ohne Einschränkung verbreitet werden darf. Oft wird vom Autor lediglich die Verbreitung gegen Entgelt oder eine kommerzielle Nutzung der Anwendung untersagt. In der Regel wird dem Anwender in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen, welches umsonst ist, was nicht mit Freier Software verwechselt werden darf.
(engl. "free ware": "freie/kostenlose Ware") bezeichnet im allgemeinen SprachgebrauchEin Autor kann nach dem Urheberrecht bei einer Weitergabe seines Werks die vertraglichen Bedingungen in weitem Umfang festlegen. So ist Freeware kein genau definierter, rechtsgültiger Begriff. Es ist in jedem Einzelfall anhand der Lizenzbedingungen zu prüfen, welche konkreten Rechte der Urheber dem Anwender gewährt. (siehe Endbenutzer-Lizenzvertrag)
Im Allgemeinen wird der Begriff Freeware eher für kleinere Softwareprodukte angewandt. So ist beispielsweise der Internet Explorer von Microsoft kostenlos, wird üblicherweise aber dennoch nicht als Freeware bezeichnet. Typische Freeware, bei der die Autoren diese auch als solche bezeichnen, sind oftmals kleinere Softwareprogramme einzelner Programmierer, die von diesen über ihre Homepages zum Download angeboten werden. Neben einzelnen Autoren gibt es auch Gruppen (Codinggroups), die hobbymäßig Software programmieren und diese als Freeware anbieten.
Abgrenzung
- strengere Lizenzformen:
- Shareware erlaubt zwar die Verbreitung einer oft eingeschränkt nutzbaren Version, ist in ihrer heutigen Form aber meist erst nach Bezahlung nutzbar (siehe auch: SAVE).
- Donationware ist Freeware, bei der eine eventuelle Bezahlung dem Benutzer freigestellt bleibt.
- Peaceware ist Freeware, die jede Form "unfriedlicher" Nutzung verbietet.
- freiere Lizenzformen:
- Freie Software erlaubt den Benutzern neben einer freien Weitergabe des Programms auch seinen Quellcode einzusehen und zu verändern.
- Open Source wird oft synonym zu freier Software gebraucht, kann aber auch lediglich auf Quelloffenheit hinweisen.
- Public Domain bedeutet den völligen Verzicht des Urhebers auf seine Rechte (Hinweis auf die Gesetzeslage in Deutschland: siehe dort).
Siehe auch
Weblinks
- Linkkatalog zum Thema Freeware bei odp.org (ehemals DMOZ)