Volksgruppe
Vorlage:Qualitätssicherungstext
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Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel auf den QS-Seiten eingetragen wurde: 'Der Artikel scheitert gänzlich an dem Versuch, diesen Begriff einigermaßen spezifisch zu definieren. Der erste Satz ist schlicht falsch. Im landläufigen Gebrauch ist "Volksgruppe" keineswegs gleichbedeutend mit Minorität. Auch die Mehrheitsbevölkerung eines multiethnischen Staates wird häufig genug als "Volksgruppe" bezeichnet". Der Abschnitt "Der Begriff" scheitert ebenfalls an dem Versuch einer Definition. Zudem sind die unvollständigen Sätze sprachlich eine Zumutung. Eine enzyklopädische Definition wäre etwas sehr anderes. (Dabei sollte selbstverständlich nicht verschwiegen werden, dass der Begriff problematisch und seine Definition eine hakelige Sache ist.)' --Jrohr 01:43, 30. Nov 2005 (CET)
Eine Volksgruppe sind diejenigen Angehörigen einer Ethnie, die als Minderheit in einer vorwiegend von Angehörigen eines anderen Volkes bevölkerten Staates leben.
Begriff
Der Begriff ist weitgehend bedeutungsgsgleich zu nationale oder ethnische Minderheit.
Erklärung: Jeder Staat ist ein Kunstgebilde, der entweder aufgrund von kriegerischen Ereignissen entstanden ist oder aufgrund von Fürstenhochzeiten, selten aber aufgrund von kulturellen Zusammengehörigkeitsgesichtspunkten seiner Bürger.
Eine Volksgruppe bildet daher eine kulturelle Zugehörigkeit (Sprache, kulturgeographische Nachbarschaft, gemeinsame Kunst- und Geistesgeschichte, usw.) zu einer bestimmten Gruppe von Menschen die über das Staatsgebiet hinausreicht (Kulturnation). So sind viele muttersprachig deutsche Menschen Teil von "deutschen Volksgruppen" in verschiedenen Staaten und gehören somit zum "deutschsprachigen Kulturkreis". Beide Bezeichnungen meinen das selbe. Beispiel: die deutsch- oder ladinischsprachigen Staatsbürger Italiens in Südtirol sind im staatsbürgerlichen Sinne Italiener; sie leben im deutschen bzw. ladinischen Kulturkreis und sind in diesem Sinne Deutsche bzw. Ladiner bzw. Volksgruppenangehörige der jeweiligen Sprach- und Volksgruppe. Oder die Volksgruppen der Kurden im Irak und in der Türkei.
Beispiele von Volksgruppen
sind etwa die
- Russlanddeutschen in Russland
- Rumäniendeutschen, Siebenbürger Sachsen, Bessarabiendeutschen, Dobrudschadeutsche
- Sudetendeutschen
- deutsche Nordschleswiger in Dänemark
- deutsche Südtiroler in Italien
- deutsche Elsässer und Lothringer in Frankreich
- dänische Minderheit in Schleswig-Holstein
- Polen in Litauen
- Russen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion
Siehe auch: Liste von Volksgruppen
Volksgruppenkonzept
Der Begriff der Volksgruppe ist aufgrund der explodierenden Bevölkerungszahlen und damit einer zuvor nie gekannten Bevölkerungsdichte insbesondere im 19. und 20. Jhrh. zu einem besonderen Thema der Völker geworden. Dies führte schließlich in Europa zum Entstehen der Volksgruppenpolitik der Nationalsozialisten. Diese siedelten deutsche Streuminoritäten aus entfernten Gebieten nach Deutschland bzw. dessen angrenzende Territorien um und benutzten deutsche Minderheiten in Nachbarländern andererseits, um territoriale Ansprüche geltend zu machen. Darüberhinaus förderten sie insbesondere auch in Südosteuropa eine Politik des Divide et impera, deren Kern es war, verschiedene Volksgruppen gegeneinander auszuspielen.
Nach dem Volksgruppenkonzept organisieren sich die Menschen nicht nur nach ihren sozialen Bedürfnissen, sondern ordnen diesen auch abstammungsorientierten (Volk) und daher nationalen Idealen unter.
Kritik
Kritiker des Volksgruppenkonzeptes:
Kritik nach Samuel Salzborn und Heribert Schiedel
"Das Volksgruppenkonzept bezieht sich auf den romantischen Volksbegriff und politisiert diesen insofern, als eine raumordnerische Konsequenz aus der kulturellen Teilung der Menschheit in Völker und Volksgruppen gezogen werden soll. Soziale und politische Konflikte werden damit naturalisiert und einen ethnischen Entstehungszusammenhang gerückt. Indem Ethnizität als essentielle Kategorie gedacht wird und zum höchsten Gut des „menschen Wesen avanciert, besteht das politische Ziel in einer kompletten sozialen und politischen Segregation von Menschen entlang ethnischer Kriterien sowie in der Schaffung separierter Ethnoregionen für die einzelnen Volksgruppen." (Samuel Salzborn und Heribert Schiedel: „Nation Europa“. Ethnoförderale Konzepte und kontinentale Vernetzung der extremen Rechten)
Kritik nach Günther Pallaver
"Betont wird die ethnisch-kulturelle Homogenität der Bevölkerung, oder zumindest ihre kulturelle-mentalitätsmäßige Ähnlichkeit bis hin zur gemeinsamen Betroffenheit durch negative Einwirkungen von außen. Davon ausgehend wird die Gleichartigkeit der Interessen der Betroffenen gegenüber anderen Regionen oder dem übergeordneten System behauptet." (Günther Pallaver, Kopfgeburt Europaregion Tirol. Genesis und Entwicklung eines politischen Projekts, in: Jahrbuch der Arbeitsgruppe Regionalgeschiche, Bozen 200. S. 247)
Literatur
- Michael Krugmann: Das Recht der Minderheiten : Legitimation und Grenzen des Minderheitenschutzes, Schriften zum öffentlichen Recht, Bd. 955, 445 S., Berlin: Duncker & Humblot, 2004
- Jürgen Schlögel: Der Schutz ethnischer Minderheiten als allgemeiner Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts, Studien zum Völker- und Europarecht, Bd.5, XXI, 467 S., Hamburg: Kovac, 2004