Tiefgarage
Eine Tiefgarage ist ein Abstellplatz für Fahrzeuge - in der Regel für PKW - unterhalb der Erdoberfläche.
Eine Tiefgarage in einfacher Form ist eine Einzelgarage im Kellerbereich eines Hauses, welche über eine Einfahrmöglichkeit mit einer geeigneten Steigung ausgestattet ist (sog. Einliegergarage).
Zumeist jedoch versteht man unter einer Tiefgarage einen mit mehreren Stellplätzen ausgestatteten unterirdischen Parkplatz.
Tiefgaragen werden oft unterhalb von Gebäuden erstellt um hohe Grundstückskosten für notwendige Ersatzstellflächen für Fahrzeuge oberhalb der Erdoberfläche zu umgehen.
Eine Tiefgarage kann sich auch unter einer Grünanlage oder unterhalb eines Parkhauses befinden.
Einzelheiten
Nicht selten verfügen Tiefgaragen über mehrere Geschosse unterhalb der Erdoberfläche, so genannte Parkdecks, welche gewöhnlich über Auffahrrampen und Personenaufzüge erreicht werden. In der Regel sind ein oder mehrere Treppenhäuser sowie Notausgänge vorhanden. Bei kleinen und einstöckigen Tiefgaragen kann der Zugang häufig auch über einen Fußweg oder eine Treppe neben der Auffahrrampe erfolgen. Für das Abstellen eines Fahrzeuges muss normalerweise eine Parkgebühr entrichtet werden. Aus Sicherheitsgründen werden viele, die meisten öffentlichen Tiefgaragen per Videokamera überwacht. In modernen Anlagen ist zudem meist eine Belegungserkennung installiert, die den Benutzern anzeigt, wie viele Parkplätze noch frei sind. Diese ist oft auch mit einem Parkleitsystem verbunden. In manchen Tiefgaragen gibt es spezielle Frauen-Parkplätze; diese befinden sich häufig an gut einsehbaren Stellen, meist in der Nähe von Treppenhäusern und Aufzügen, oder in der Nähe des Wachpersonals und sind meist besonders gut durch Videokameras überwacht. Um eine zu hohe Abgasbelastung, besonders in den unteren Geschossen zu vermeiden (Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung, sind Lüftungsschächte mit Ventilatoren vorhanden. Meist wird von den Behörden und den Versicherungen eine Sprinkleranlage sowie eine Brandmeldeanlage gefordert. Im Falle eines Brandes müssen die Rauchgase schnell abziehen können. Deshalb sind gegebenenfalls spezielle Rauchabzüge einzubauen. Fluchtwege müssen klar und deutlich ausgeschildert sein. Für Fluchtwege und Treppenhäuser muss eine Notbeleuchtung vorhanden sein.
Besonders in den sechziger und siebzieger Jahren wurden Tiefgaragen als Mehrzweckanlagen mit Schutzräumen ausgestattet, die im Falle eines Krieges zum Schutze der Bevölkerung dienen sollen. Die Schutzräume sind meist an explosionsicheren dickwandigen Türen mit Spezialverriegelung und an Panzerglasfenstern zu erkennen. Durch spezielle Dichtungen und Absorbtionsfilter kann ein begrenzter Schutz gegen Verseuchung durch ABC-Waffen erreicht werden. Nach § 7 Zivilschutzgesetz gilt für bestehende Anlagen ein grundsätzliches Veränderungsverbot.