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Deutsche Zentralstelle für Genealogie

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Die Deutsche Zentralstelle für Genealogie (DZfG) in Leipzig ist eine Einrichtung des Archivwesens und hat die Aufgabe, aus dem gesamten deutschen Sprachraum personen- und familiengeschichtliche Publikationen, insbesondere auch ungedruckte Vorarbeiten dazu, zu sammeln, zu archivieren, zu sichern, zu erschließen und der interessierten Öffentlichkeit sowie zur Unterstützung wissenschaftlicher Forschungen im Rahmen historischer, soziologischer, demographischer, namenkundlicher, humangenetischer oder juristischer Fragestellungen bereitzustellen. Seit Juli 1995 ist diese Zentralstelle eine Abteilung des Sächsischen Staatsarchivs Leipzig.

In Leipzig bestand bereits von 1904 bis 1967 eine "Zentralstelle für Deutsche Personen- und Familiengeschichte". Der historische Zufall hat es gewollt, daß sich 1945 der Großteil der Bestände des Reichssippenamtes auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone befand. 1967 wurden diese Bestände und verschiedene Sammlungen von aufgelösten Vereinen in Leipzig in der "Zentralstelle für Genealogie in der DDR" zusammengeführt und im früheren Reichsgerichtsgebäude der öffentlichen Benutzung wieder zugänglich. Mit dem 3. 10. 1990 wurde die Zentralstelle, nunmehr als "Deutsche Zentralstelle für Genealogie", in die Hoheit des Freistaats Sachsens überwiesen.

Familiengeschichtliche Sammlungen des früheren Reichssippenamtes

Die in der Deutschen Zentralstelle für Genealogie archivierten Kirchenbuchunterlagen sind das Ergebnis der Tätigkeit des seit 1940 eingerichteten Reichssippenamtes, vormals Reichsstelle für Sippenforschung als untergeordnete Einrichtung des Reichsministeriums des Innern. Seit 1934 wurde unter der Leitung dieser Behörde systematisch mit Verfilmungen in den östlichen Provinzen Westpreußen und Ostpreußen, Pommern, Posen und Schlesien begonnen. Anschließend wurden die Verfilmungsarbeiten auf Teile des übrigen Reichsgebietes und auf damals deutsch-besiedelte Gebiete des Auslandes ausgedehnt. Als Schlußjahr für die Filmarbeiten wurde das Jahr 1875 gewählt, d.h. das Jahr der Einrichtung von Standesämtern in Preußen. Neuere Unterlagen über die Ostprovinzen sind in der Deutschen Zentralstelle für Genealogie nicht vorhanden. Nur bei den Auslandsdeutschen reichen die Verfilmungen in die Gegenwart bis 1940 (in Siebenbürgen bis 1944).

Eine lokale oder zeitliche Vollständigkeit der Kirchenbuchüberlieferungen gibt es nicht. Nur selten sind Namenregister vorhanden. Die Lesbarkeit ist oft auf Grund des ursprünglichen Erhaltungszustandes der Bücher beeinträchtigt. Erschwerend wirkt sich die Tatsache aus, daß die Kirchenbücher getrennt nach rechten und linken Seiten verfilmt worden sind. Die Auswertung solcher Kirchenbuchunterlagen kann in der Regel nur durch Direktbenutzung in Leipzig selbst erfolgen.

Die Leipziger Zentralstelle ist auch Standort der Ahnenstammkartei des deutschen Volkes (ASTAKA) und der Ahnenlistensammlung sowie des Gesamtkatalogs der Personalschriften- und Leichenpredigtensammlungen.

Für die Beantwortung schriftlicher Auskünfte ist in der Regel die Arbeitskapazität der Zentralstelle zu gering. Es wird auf Direktbenutzung in Leipzig verwiesen. - Die Zentralstelle wäre ebenfalls überfordert, wenn sie auch die Einzelforscher anleiten oder gar Neulinge in die Genealogie einführen sollte. Dafür sind die Vereine, die Fachzeitschriften und die Fachliteratur zuständig.

Bestandsverzeichnisse der Zentralstelle