Quilow

Quilow ist ein Ortsteil der Gemeinde Groß Polzin im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Quilow liegt nördlich der Peene an der Landesstraße 263, etwa elf Kilometer südöstlich von Gützkow und neun Kilometer nordwestlich von Anklam.

Geschichte
Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte 1172 als „villa Quilowe“, als Herzog Bogislaw I. das Dorf dem Kloster Stolpe übereignete. 1194 überwies der Siegfried I., Bischof von Cammin, dem Kloster den Bischofszehnten aus Quilow und weiteren Orten.

Die Familie von Owstin kam Ende des 15. Jahrhunderts in den Besitz des Ortes. 1485 wurde Quilow in einem Lehnsbrief des Herzogs Bogislaw X. für Hans und Claus von Owstin genannt. 1499 kauften die Owstine vom Kloster Stolpe einen Hof in Quilow. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde in Quilow ein Festes Haus errichtet und mit einem Wassergraben umgeben, das später im Stil der Renaissance schlossartig ausgebaut wurde.
In der Schwedenzeit gehörte Quilow zum Wolgaster Distrikt. In der Beschreibung des Gutes, die 1694 für die Schwedische Landesaufnahme von Vorpommern erfolgte, wurden neben dem Herrenhaus zehn Wohngebäude gezählt. Eine Wassermühle, die, wie der Burggraben, durch einen zur Peene fließenden Bach gespeist wurde, war um 1800 nicht mehr vorhanden. Stattdessen war eine Windmühle errichtet worden, die aber auch noch vor 1880 abgerissen wurde. Die zweite, größere Wassermühle bei Stolpmühl war noch bis nach 1920 in Betrieb. In der Mitte des 19. Jahrhunderts war der Abbau von Torf in den Wiesen des Peenetals eine wichtige Einnahmequelle des Gutes. Jährlich wurden ungefähr 3500 Klafter - circa 11.500 Kubikmeter - Torf gestochen.
Ab 1818 gehörte Quilow zum preußischen Landkreis Greifswald im Regierungsbezirk Stralsund. Nach dem Aussterben der männlichen Linie der Owstinen auf Quilow mit August Philipp von Owstin († 1855) kam das Gut nach Erbstreitigkeiten 1858 durch einen Vergleich an dessen dritte Tochter Sophia Carolina Friederike, die Frau des Landschaftsrates Carl Heinrich von Ploetz. Bis zur Enteignung 1945 war Quilow im Besitz der Familie von Ploetz.
Mit dem Gemeindegesetz vom 1.5.1935 wurde die Bildung der Großgemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) Quilow aus den bestehenden Gemeinden Schlatkow, Lüssow und Quilow mit folgenden Orten: Owstin, Pentin, Lüssow, Paetschow, Vitense, Schmatzin, Groß Polzin, Schlatkow, Groß Jasedow, Quilow, Wolfradshof angeordnet, es gab aber keine Eingemeindungen. Diese Regelung wurde nach 1945 außer Kraft gesetzt.
Das Wasserschloss Quilow, das zu DDR-Zeiten als Wohnhaus und Gemeindebüro diente, drohte nach der Wende zu verfallen. 2007 wurde es an eine Stiftung verkauft, die hier ein Modellprojekt zur Restaurierung durchführen wollte, es blieb bislang bei einer teilweisen Gebäudesicherung mittels eines "Stahlkorsetts".
Sehenswürdigkeiten
- Wasserschloss Quilow, Renaissancebau aus dem 16. Jahrhundert
- Dorfkirche Quilow, neugotischer Backsteinbau aus dem 19. Jahrhundert
Söhne und Töchter des Ortes
- Carl Philipp von Owstin (1736 –1811), preußischer General der Infanterie
- Christoph von Owstin (1559–1629), herzoglich pommerscher Hofbeamter und Landrat
- Joachim Kuno von Owstin (1608–1668), deutscher Jurist, mecklenburgischer Hofrat und schwedisch-pommerscher Regierungsrat
Literatur
- Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Teil 4, Bd. 2, Dietze, Anklam 1868, S. 1064f. (Digitalisat)
Einzelnachweise
Weblinks
Literatur über Quilow in der Landesbibliographie MV
Koordinaten: 53° 54′ N, 13° 34′ O