Zum Inhalt springen

Gustav-Heinemann-Bürgerpreis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. November 2005 um 16:33 Uhr durch To.sch (Diskussion | Beiträge) (Preisträger). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Gustav-Heinemann-Bürgerpreis ist eine Auszeichnung für Personen, Gruppen oder Organisationen, die sich um Freiheit und Gerechtigkeit in eigenverantwortlicher Haltung verdient gemacht haben. Der Preis wurde 1977 von der SPD gestiftet.

Die Vorschläge zur Preisverleihung unterbreitet ein 20-köpfiges Kuatorium, das vom SPD-Parteivorstand eingesetzt wird. Er wird jährlich, möglichst in zeitlicher Nähe zum 23. Mai, dem Tag der Verkündung des Grundgesetzes, vergeben und ist mit 10.000 Euro dotiert. Er wurde nach dem früheren Bundespräsidenten Gustav Heinemann benannt. 2005 wurde kein Preis vergeben.

In der Satzung heißt es: "Freiheit und Gerechtigkeit in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat, das ist die Forderung unserer Verfassung. Das Lebenswerk Gustav W. Heinemanns war darauf angelegt, das große Angebot des Grundgesetzes allen Bürgern bewußt zu machen. Mit der Verleihung des Preises sollen Menschen ermutigt werden, diese Forderungen des Grundgesetzes zu erfüllen und in ihrer Haltung und ihren Handlungen mehr eigenverantwortliche Mitwirkung und Mitbestimmung mündiger Bürger in unserem Staat zu wagen."

Dem Kuratorium gehören unter anderen Christina Rau (frühere Bundespräsidentengattin), Reinhard Appel (Journalist), Erhard Eppler (Bundesminister a.D.), Helga Grebing (Politologin), Gerlinde Hämmerle (Regierungspräsidentin Karlsruhe), Peter Heinemann (Sohn Gustav Heinemanns), Antje Huber (Bundesministerin a.D.), Eberhard Jäckel (Historiker), Diether Koch (Heinemann-Biograf), Diether Posser (Bundestagsabgeordneter), Eva Rühmkorf (Landesministerin a.D.), Carola Stern (Journalistin) und Manfred Wichelhaus (Schwiegersohn Gustav Heinemanns) an.

Preisträger