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Bezirk Niederbayern

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Der Bezirk Niederbayern ist eine kommunale Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts im Bundesland Bayern. Der Bezirk ist in Bayern die dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (1. Ebene) und Landkreisen (2. Ebene) und nicht zu verwechseln mit dem deckungsgleichen Regierungsbezirk Niederbayern, der den Zuständigkeitsbereich einer staatlichen Behörde, der Regierung von Niederbayern darstellt. Sitz des Bezirks ist Landshut.

Die Bezirke sind Selbstverwaltungskörperschaften und haben daher auch ein Parlament, den Bezirkstag, der alle 5 Jahre von den Wahlberechtigten des Bezirks direkt gewählt wird. Sie können Wappen und Fahnen wie eine Gemeinde oder ein Landkreis haben, was ein staatlicher Regierungsbezirk nicht hat.

Aufgaben und Einrichtungen

Die Bezirke nehmen jene Aufgaben wahr, die über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der kreisfreien Städte und Landkreise hinausreichen. Sie schaffen öffentliche Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung notwendig sind. So sind sie z.B. Träger psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser, von Spezialkliniken, Fach- und Sonderschulen und Freilichtmuseen. Ferner sind sie überörtliche Sozialhilfeträger.

Organe

Die Organe des Bezirks sind:

  • Bezirkstag
  • Bezirksausschuss
  • Bezirkstagspräsident

Bezirkstag

Zusammensetzung der Bezirkstage in Niederbayern:

Wahl CSU SPD FW Grüne ödp REP BP NPD GDP¹ Gesamt
2003 12 3 1 1 1 18
1998 12 6 1 1 20
1994 12 6 1 1 20
1990 13 5 1 1 20
1986 14 5 1 20
1982 15 5 20
1978 15 5 20
1974 15 5 20
1970 16 5 21
1966 13 6 1 1 21
1962 14 7 2 2 25
1958 13 5 4 3 25
1954 11 5 6 3 25

¹ 1954 und 1958 GB/BHE

Im aktuellen Bezirkstag bilden Freie Wähler, Grüne und ödp eine Ausschussgemeinschaft.

Bezirkstagspräsident

Bezirkstagspräsident ist Manfred Hölzlein (CSU). Sein Stellvertreter ist Anton Jahrstorfer (CSU).

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