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Ausreiseantrag

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Per Ausreiseantrag (offiziell z.B. "Antrag auf dauerhafte Ausreise") konnten DDR-Bürger dauerhaft aus der DDR auswandern. Im Laufe des Bestehens der DDR gelangten von 1961 bis 1988 383.181 Menschen auf diese Weise in die BRD und in andere Staaten, ohne Ausreiseantrag per Häftlingsfreikauf 15.287, 178.182 durch Nichtrückkehr nach Besuchsreisen und über Drittländer, 40.191 durch Flucht über die DDR-Grenzen. Im Jahr der Maueröffnung 1989 gingen 343.845 Menschen endgültig aus der DDR in die BRD.

Fazit: Insgesamt 906.605 legale und illegale Übertritte und Übersiedlungen seit 1961.

Seit 1990 sind aus der ehemaligen DDR etwa 2 bis 3 Millionen Menschen nach Westdeutschland migriert.

Der Antrag wurde schriftlich bei der Abteilung Inneres des jeweiligen Rat des Kreises gestellt. Die Wartezeit bis zur Genehmigung der dauerhaften Ausreise war unterschiedlich, von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren.

Häufig führte die Antragstellung zu zahlreichen Nachteilen, beispielsweise zum Verlust des Arbeitsplatzes.

siehe: Reisefreiheit

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