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Jobst Heinrich von Bülow

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Jobst Heinrich von Bülow, auch Jobst Hinrich von Bülow, (* 1683, ≈ 15. Dezember 1683; † 12. Juni 1762 in Schwerin) war Klosterhauptmann von Dobbertin.[1]:22

Leben

Über seine Jugend ist nichts bekannt. Im Alter von dreissig Jahren, als "Hauptmann" bezeichnet, wählte ihn die Ritter- und Landschaft zu ihrem Vertreter in "wichtigen Verhandlungen" mit den fürstlichen Commissarien. Seine standhafte Haltung während des mecklenburgischen Ständestreites verschaffte im Ansehen und zeitgenössische Prominenz. Während der Auseinandersetzung des Herzogs Carl Leopold mit der Stadt Rostock und den Ständen, hatte dieser 8000 Mann davon einige russische Regimenter unter Sold genommen, was für mecklenburgische Verhältnisse eine ungeheure Zahl war. Die Kosten hierfür sollte das Land tragen. Nachdem Rostock sich schließlich dem herzoglichen Druck beugen musste, entsandte der Herzog im Jahre 1718 Truppen auf zahlreiche Güter, um deren Besitzer zu veranlassen sich von dem nach Ratzeburg geflohenen Engeren Ausschuss loszusagen. Eine Weigerung führte zur Konfiskation des Gutes. Bülow lehnte es ebenso ab, den hierfür vorbereiteten Eid zu leisten, wie die verlangten Kontributionen zu zahlen. Trotz des Widerstandes der ortsansässigen Bauern und des Pastors, die Bülow zu Hilfe eilten, wurde das Gut daraufhin beschlagnahmt und Bülow mit seiner Frau ohne Bereitstellung von Lebensmitteln festgesetzt.[1]:26 Die Beschlagnahme endete erst als im Februar 1719 als Reichsexekutionstruppen die Zwangsmaßnahmen des Herzogs beendeten.

1721 wurde Bülow Provisor des Klosters Dobbertin. Als 1746 seine beiden Kollegen starben, der Provisor von Wangelin und der Klosterhauptmann Obristenlieutenant von Bassewitz, übernahm er kommissarisch die Verwaltung des Gutes. 1755 wurde er dann auch formell zum Klosterhauptmann gewählt und übernahm jetzt die Aufgaben, die ihm teilweise schon während der kurzen Amtszeit des Grafen Bassewitz 1746 bis 1749 zugefallen waren. Während seiner Amtszeit entstand das Amtshaus und die Klosterkirche wurde im, später wieder rückgängig gemachten, Rokokostil zwischen 1746 und 1749 restauriert.[1]:26


Als Mecklenburg während des Siebenjährigen Krieges von preussischen Truppen besetzt wurde, geriet Bülow bei deren Abzug kurzfristig in Gefangenschaft und wurde, sechsundsiebzigjährig, zu Fuß mit einem Leibstrick an ein Pferd gebunden, von Dobbertin nach Güstrow geschafft. Von dieser Strapaze erholte er sich nicht, sondern starb nach anhaltender Erkrankung am 12. Juni 1762.

Sein Bildnis hing im Chorsaal des Klosters Dobbertin. Er war Mitunterzeuchner des Landesgrundgesetzlicher Erbvergleiches. Verheiratet warer in erster, kinderloser, Ehe mit Anna Catharina Buchwald (a.d.H. Güldeland in Jütland), seit 1750 in zweiter Ehe mit der damals erst fünfundzwanzig Jahre alten Ilsabe von Dessin, mit der er acht Kinder hatte. Neben Woserin, das er im Jahre 1703 von seinem Vater geerbt hatte, besaß er kurzzeitig die Güter Grambow und Borkow, die er bzw. seine Witwe nicht halten konnten.[1]:2

Literatur

Julius von Maltzan: Einige gute Mecklenburgische Männer. Wismar, 1882 bei Hinstorff, Seiten 20 bis 32.

Einzelnachweise

  1. a b c d Maltzan, Einige gute Mecklenburgische Männer (siehe Literatur)