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Deutscher Bundestag

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Dieser Artikel behandelt den Deutschen Bundestag der Bundesrepublik Deutschland. Für den des Deutschen Bundes siehe Bundestag (Deutscher Bund).


Bundestag
Rede von Jacques Chirac vor dem Bundestag 2000
Bild: Französisches Außenministerium, Abteilung Fotografien

Das Parlament in Deutschland ist der Deutsche Bundestag. Der Deutsche Bundestag ist neben dem Bundesrat eines der beiden gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene (siehe: Politisches System Deutschlands). Die Legislaturperiode des Bundestags dauert vier Jahre. Der Deutsche Bundestag hält seine Sitzungen seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin ab. Die Abgeordneten werden auch Mitglieder des Bundestags (MdB) genannt.

Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor, der in der Regel in der konstituierenden Sitzung des Parlaments gewählt und von der stärksten Bundestagsfraktion nominiert wird. Derzeitiger Bundestagspräsident ist Wolfgang Thierse (SPD).

Der Bundestag beschließt allein oder gemeinsam mit dem Bundesrat die Bundesgesetze der Bundesrepublik. Weiterhin kontrolliert der Bundestag die Bundesregierung und entscheidet über den Bundeshaushalt. Der Bundestag entscheidet über Militäreinsätze der Bundeswehr. Er bildet Ausschüsse zur Detailarbeit an Gesetzesvorlagen und kontrolliert die Geheimdienste der Bundesrepublik. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler als Regierungschef. Alle 5 Jahre stellt der Bundestag mit seinen Abgeordneten die Hälfte der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt.

Mandatsvergabe

Nach Artikel 38 GG werden die Abgeordeten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (Wahlrechtsgrundsätze) gewählt.

Siehe: Bundestagswahl


Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, so wird er üblicherweise durch ein Mitglied der gleichen Landesliste ersetzt. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen direkt gewählten Abgeordneten einer überhängenden Landesliste handelt. In diesem Fall verringert sich stattdessen die Anzahl der Überhangmandate.

Befugnisse und Aufgaben

Größe und Zusammensetzung

Der 15. Deutsche Bundestag (Bundestagswahl 2002) besteht aus 603 Abgeordneten (598 "reguläre" zuzüglich 5 Überhangmandate). Ein Bundestagsabgeordneter wird auch als Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) bezeichnet. Die Abgeordneten können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen. Einzelne Abgeordnete nennt man fraktionslos.

aktuelle Zusammensetzung 15. Deutscher Bundestag

Bei der Bundestagswahl 2002 kam es zu folgendem Ergebnis (Sitze gesamt, d. h. Zweitstimmen und Überhangmandate): (Quelle: www.bundestag.de/info/wahlen/154/1541_15.html)

Sitze Partei
251 SPD
190 CDU
58 CSU
55 Bündnis 90/Die Grünen
47 F.D.P.
2 PDS


Im 15. Bundestag sitzen 198 Frauen (32,8%) und 405 Männer (67,2%). 215 Mitglieder sind evangelisch, 194 römisch-katholisch, 2 sind Muslime, 11 konfessionslos, ein Mitglied bezeichnet sich als Atheist und 180 verweigern die Angabe ihrer Religion. Weit über die Hälfte (383) der Mitglieder wurden in den Jahren 1941 bis 1955 geboren, 2 Mitglieder sind vor 1935 geboren und eines nach 1981.

Zusammensetzung 14. Deutscher Bundestag

Bei der Bundestagswahl 1998 kam es zu folgendem Ergebnis (Anteil Zweitstimmen)

Anteil Sitze Partei
40,9 % 298 SPD
28,4 % 198 CDU
6,7 % 47 CSU
6,2 % 43 F.D.P.
6,7 % 47 Bündnis 90/Die Grünen
5,1 % 36 PDS
5,9 % - Sonstige


Geschichte

1949 - im ersten Deutschen Bundestag - bestand die Mehrzahl der Bundestagsbgeordneten aus ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, zum Beispiel auch der ehemalige Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger. Von 1949 bis September 1999 hatte der Bundestag seinen Sitz in Bonn.

Wahlperioden des Deutschen Bundestages

Präsidenten des Bundestages Liste der Bundestagsabgeordneten

siehe auch: Höchstzahlverfahren nach d'Hondt, Bundestagswahl 2002, Abgeordneter, Überhangmandate, Politisches Spektrum, Nationalrat (Österreich), Portal Politik, Politisches System Deutschlands