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Wikipedia:Wappen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. April 2004 um 11:54 Uhr durch Matthias079 (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Hier sollen Informationen zur Verwendung von Wappen in der Wikipedia gesammelt werden. Technisch handelt es sich zwar um ganz normale Bilder, doch ihre Verwendung kann neben dem Urheberrecht zusätzlichen Beschränkungen unterliegen.

Unter welchen Bedingungen die Verwendung von Wappen innerhalb der Wikipedia zulässig ist, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt. Folgende Erkenntnisse haben sich bisher aus der Diskussion ergeben:

Wappen von Gebietskörperschaften (Städte, Länder) sind Hoheitszeichen. Daraus folgt, dass bei der Nutzung nicht nur das Urheberrecht zu beachten ist, sondern auch weitere Nutzungsbeschränkungen gelten (Namensrecht?)
Einige Städte untersagen die freie Nutzung ihres Wappens ausdrücklich. Lediglich "zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist [die Nutzung des Wappens] jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind." Gleichzeitig werden abgewandelte Versionen bereit gestellt, die außer in Stempel, Siegeln und auf Schildern genutzt werden können, siehe Beispiel Berlin. Es ist unklar, ob und inwieweit eine Nutzung ohne Genehmigung oder gegen den erklärten Willen der Kommune zulässig ist.
Einige Wikipedianer haben bei Städten erfolgreich um eine Genehmigung zur Verwendung des Wappen gebeten. In solchen Fällen sollte dies in der zum Bild gehörigen Seite (also nicht im Artikel, der das Bild verwendet) dokumentiert werden, siehe Bild:Wappen_Rendsburg.png

Bei meiner Stadt/Gemeinde fehlt das Wappen

Um das Wappen einzufügen muss erstens bei der Stadtt oder Gemeinde nachgefragt werden ob man's verwenden darf (ist eigentlich nur sehr selten ein Problem) und dabei auch gleich um ein jpg oder png Bild mit einer Auflösung von etwa 400px auf einer Seite nachfragen. Erst wenn man die Erlaubnis hat darf das Bild hochgeladen werden und in den Artikel eingebracht werden.

Textbaustein: Bitte um Erlaubnis, Wappen benutzen zu dürfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist [NAME] und ich bin einer von vielen Helfern der freien Enzyklopädie Wikipedia. Derzeit arbeite ich an einem Artikel zu [STADT]. Ich würde dort gern das Wappen ihrer Stadt verwenden, wofür evtl. Ihre Erlaubnis erforderlich ist.

Wikipedia (http://de.wikipedia.org) ist eine allgemeine und frei verfügbare Enzyklopädie. Dank des Wiki-Konzepts kann jeder - auch ohne Anmeldung - sein Wissen beisteuern und als Autor oder Redakteur mitarbeiten.

Ich würde Ihr Wappen gerne in http://de.wikipedia.org/wiki/[STADT] verwenden. Um einen Eindruck von der Freiheit der Wikipedia zu bekommen, können sie den Artikel unter der Adresse sofort ohne Registrierung bearbeiten.

Die Bitte um Genehmigung der Nutzung betrifft einerseits den kennzeichenrechtlichen Aspekt. Die Nutzung in der Wikipedia erfolgt nicht in einer Weise, die als hoheitliches Handeln oder Zueigenmachen des Kennzeichens mißverstanden werden könnte.

Rechtlich ist bislang weitgehend ungeklärt, inwieweit eine Nutzung ohne Zustimmung der Gemeinde, die das Wappen führt, zulässig ist. Aus diesem Grund und der Form halber bitten wir daher um Ihre Zustimmung, das Wappen von [Name der Stadt] in der Wikipedia zu nutzen.

Andererseits geht es auch um den urheberrechtlichen Aspekt. Alle Inhalte der Wikipedia stehen unter der GNU Freie Dokumentationslizenz (GFDL).

[Alternative 1:] Wir bitten daher um Ihre Zustimmung, die Grafik unter [URL] unter GFDL zu veröffentlichen.

[Alternative 2:] Es wäre auch sehr freundlich von Ihnen, ein Wappen in einer Auflösung von 400*400 Pixeln bereitzustellen und uns die Nutzung unter GFDL zu gestatten.

Anderenfalls würden wir eine eigene Darstellung des Wappens, ggf. in stilisierter Form, entwerfen und in der Wikipedia verwenden.

Nach unserer Auffassung werden die kennzeichenrechtlichen Aspekte der Nutzung des Wappens durch die GFDL nicht berührt. Einen entsprechenden Hinweis auf daraus folgende Nutzungseinschränkungen werden wir einfügen. Sie können also weiterhin gegen kennzeichenrechtlich unzulässige Nutzungen vorgehen.

Ich würde mich sehr über eine positive Reaktion freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

[NAME]

Schweiz

Das Schweizer Wappenrecht verbietet den Gebrauch der Wappen nur, wenn ein Verstoss gegen die guten Sitten vorliegt oder wenn es zur Täuschung dienen soll (Siehe Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen, PDF). Unabhängig davon ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob die konkrete Gestaltung des Wappens urheberrechtlich geschützt ist.

Ein Problem für die Wikipedia liegt in der konkreten Ausgestaltung eines Verstosses gegen die guten Sitten, wie in Art. 5 Abs. 2 lit. c definiert:

2 Als Verstoss gegen die guten Sitten ist namentlich anzusehen die Benutzung: a. die geeignet ist zur Täuschung über geographische Herkunft, Wert oder andere Eigenschaften von Erzeugnissen, über die Nationalität des Geschäftes, oder über geschäftliche Verhältnisse des Benutzers, wie namentlich über angebliche amtliche Beziehungen zu einem Bezirk oder Kreis oder zu einer Gemeinde; b. die eine Missachtung der in Absatz 1 genannten Zeichen darstellt; c. durch einen im Ausland niedergelassenen Ausländer.

Da Wikipedia nicht in der Schweiz gehostet ist dürfte Litera c praktisch immer zutreffen. Dies würde besonders dann zu einem Problem führen, wenn - wie schon oft vorgekommen - deutsche Verwerter die Wikipedia für ihre Zwecke nutzen. Eine Gemeinde, welche die Verwendung ihres Wappens feststellt und damit nicht einverstanden ist, könnte gegen diesen Ausländer vor dem für die Gemeinde zuständigen Gericht (meist Bezirksgericht) Unterlassungs- und Schadenersatzklage einreichen.

Österreich

Die Verwendung von Wappen von Gemeinden ist in den Gemeindeordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt.


Oberösterreich

Auszug aus der OÖ Gemeindeordnung 1990

                              § 4a
                 Verwendung des Gemeindewappens
(1) Die Verwendung des Gemeindewappens ist unter Wahrung des
Ansehens der Gemeinde allgemein gestattet.

Danach wäre eine Verwendung in der Wikipedia zulässig.

(2) Wer beabsichtigt, das Gemeindewappen zu verwenden, hat dies
der Gemeinde unter Angabe des Verwendungszwecks anzuzeigen. Das
Gemeindewappen darf im Sinn des Abs. 1 verwendet werden, sofern die
Verwendung nicht innerhalb von vier Wochen ab dem Einlangen der
Anzeige beim Gemeindeamt vom Gemeindevorstand untersagt wird.

Also Anzeigen (E-Mail) und 4 Wochen warten

(3) Der Gemeindevorstand hat die Verwendung des Gemeindewappens zu
untersagen, wenn
1. auf Grund des angezeigten Verwendungszwecks ein Missbrauch zu
befürchten ist, oder
2. das Gemeindewappen ohne vorherige Anzeige oder vor Ablauf der
Untersagungsfrist verwendet wird, oder

also wirklich 4 wochen warten und dann erst verwenden.

3. das Gemeindewappen in einer Art und Weise verwendet wird, die
geeignet ist, das Ansehen der Gemeinde herabzusetzen.
(4) Wer ein Gemeindewappen trotz Untersagung weiterverwendet, ist,
sofern nicht ein strafbarer Tatbestand vorliegt, der nach einer
anderen Verwaltungsvorschrift oder von den Gerichten zu ahnden ist,
von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu
1.000 Euro zu bestrafen.
(Anm: LGBl.Nr. 152/2001)

kursive Texte sind Meinung des Users Matthias079.
Vielleicht kann das ein Jurist bestätigen.