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Reichstag (Begriffsklärung)

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Der Begriff Reichstag bezeichnet ursprünglich die ab 1495 tagende gleichnamige Versammlung der Reichsstände des alten deutschen Reiches. Mit dem Reichstag wurde so ein maßgebliches Gegengewicht der Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt geschaffen.
Der Reichstag tagte bis 1806 und wurde dann aufgelöst.

Reichstag ist ferner die Bezeichnung für das Gebäude des Parlaments des deutschen Kaiserreiches, das ab 1871 in Berlin tagte. Sein Neubau wurde am 5. Dezember 1894 vollendet.
Am 9. November 1918 rief der sozialdemokratische Politiker Philipp Scheidemann vom Balkon des Reichstages die Republik aus und beendete damit die Monarchie.
Unter Berufung auf den Reichstagsbrand in der Nacht vom 27. zum 28. Februar 1933 leiteten die Nazis Terrormaßnahmen gegen die Opposition ein.

Das Reichstagsgebäude wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört und erst nach der deutschen Wiedervereinigung wieder neu aufgebaut. Seit 1998 beherbergt das Reichstagsgebäude wieder ein gesamtdeutsches Parlament, den Bundestag.