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Robert von Mohl

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Robert von Mohl (* 17. August 1799 in Stuttgart; † 5. November 1875 in Berlin) war ein deutscher Staatswissenschaftler. Er war Bruder von Julius von Mohl, Moritz Mohl und Hugo von Mohl.

Er war auch Abgeordneter mehrere Parlament, z. B. des Deutschen Parlamentes 1848 und des Reichstages. Von 1827 bis 1846 war er Professor der Staatswissenschaften in Tübingen. Robert von Mohl prägte als einer der ersten den Begriff des Rechtsstaates als Negation des "aristokratischen" Polizeistaates.

Leben

Mohl war Sohn des Oberkonsistorialpräsidenten und Staatsrats Ferdinand Benjamin v. M. (geb. 4. Jan. 1766, gestorben 5. Aug. 1845), studierte in Heidelberg, Göttingen und Tübingen die Rechte und Staatswissenschaften, ward 1824 außerordentlicher und 1827 ordentlicher Professor der Staatswissenschaften zu Tübingen, 1836 zugleich Oberbibliothekar. Als er 1845 als Wahlkandidat für die Stadt Balingen auftrat, legte er in einem Schreiben an seine Wähler, welches durch den Druck veröffentlicht ward, sein politisches Glaubensbekenntnis dar, gab aber darin zugleich eine schonungslose Kritik damaliger Regierungsmaßregeln, weshalb er von seinem Lehrstuhl entfernt und als Regierungsrat nach Ulm versetzt werden sollte. Er zog es vor, aus dem Staatsdienst auszuscheiden, und wurde bald nachher in die württembergische Kammer gewählt. 1847 folgte er einem Ruf als Professor der Rechte nach Heidelberg. Nachdem er 1848 dem Vorparlament beigewohnt, ward er von den Oberämtern Mergentheim und Gerabronn in die Nationalversammlung gewählt, wo er seinen Sitz im linken Zentrum nahm und mit Eifer für Reformbestrebungen weise Mäßigung und politischen Takt verband. Am 25. Sept. 1848 übernahm er im Reichsministerium das Portefeuille der Justiz, trat aber 17. Mai 1849 zurück und widmete sich wieder seinem Lehramt zu Heidelberg. Seit 1857 Vertreter der Universität in der badischen Ersten Kammer, seit 1863 deren Mitglied durch allerhöchstes Vertrauen, 1861-66 Bundestagsgesandter in Frankfurt, 1867-71 Gesandter in München, war er der berufenste Vertreter der nationalen Reformpolitik der großherzoglichen Regierung. 1871 erhielt er den Posten eines Präsidenten der Oberrechnungskammer in Karlsruhe. An den Verhandlungen des deutschen Reichstags nahm er für den zweiten badischen Wahlkreis in bundesfreundlichem Sinn teil und starb in der Nacht vom 4. zum 5. Nov. 1875 in Berlin. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: "Staatsrecht des Königreichs Württemberg" (Tübing. 1829-31, 2 Tle.; 2. Aufl. 1840); "Die deutsche Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaats" (das. 1832-34, 3 Bde.; 3. Aufl. 1866); "Die Verantwortlichkeit der Minister" (das. 1837); "Geschichte und Litteratur der Staatswissenschaften" (Erlang. 1855-58, 3 Bde.); "Encyklopädie der Staatswissenschaften" (Tübing. 1859, 2. Aufl. 1872, und Freib. i. Br. 1881); "Staatsrecht, Völkerrecht und Politik" (Tübing. 1860-69, 3 Bde.); "Das deutsche Reichsstaatsrecht" (das. 1873). Auch gab er mit andern seit 1844 die "Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft" heraus.

Vorlage:Meyers ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890

Sein Sohn war der Diplomat Ottmar von Mohl.

Werke

  • Die Polizei-Wissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaates
  • Encyklopädie der Staatswissenschaften
  • Staatsrecht, Völkerrecht und Politik