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Vertragsarzt

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Vertragsarzt (umgangssprachlich: Kassenarzt) ist jeder im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassene oder ermächtigte Arzt. Organisiert ist das Vertragsarztwesen jeweils in der sog. Kassenärztlichen Vereinigung, den KVen, von denen es in Deutschland insgesamt 17 gibt. Diese beziehen sich regional jeweils auf Landesebene, mit Ausnahme von Nordrhein- Westfalen, wo es zwei KVen gibt, die KV Nordrhein sowie die KV Westfalen-Lippe. Auf Bundesebene sind die KVen wiederum in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Berlin, organisiert.

Früher wurde zwischen Vertragsärzten und Kassenärzten unterschieden; Vertragsärzte waren für den Ersatzkassenbereich zugelassen, Kassenärzte für den Primärkassenbereich. Diese Unterscheidung wurde vom Gesetzgeber jedoch im Zuge einer der Reformen des Gesundheitswesens aufgegeben.