Reichskriegsflagge
Die Reichskriegsflagge war die offizielle Kriegsflagge der Streitkräfte des Deutschen Reiches in der Zeit von 1871 bis 1919 und der Wehrmacht. Sie gibt es in vier Versionen in den Jahren 1867-1945; strafbar ist die Verwendung der letzten Version von 1935-1945.
Aussehen
Die Reichskriegsflagge zeigt auf weißem Grund ein linksbündiges (zum Fahnenmast hin) schwarzes Kreuz, umrandet von einem schmalen schwarzen Streifen. Die Mitte des Kreuzes wird von einem schwarz umrandeten Kreis überdeckt, in dem der Adler prangt. Die linke obere Ecke der Fahne wird von dem Schwarz-Weiß-Rot des Kaiserreichs ausgefüllt und ist noch mit dem Eisernen Kreuz versehen.
Verwendung während der Zeit des Dritten Reiches
Die Nationalsozialisten setzten anstelle des Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik wieder die Farben des alten Kaiserreiches ein. 1935 wurde jedoch die Hakenkreuzfahne als einzig gültige Flagge für das Deutsche Reich bestimmt. Im Zuge dessen wurde auch eine neue Kriegsflagge eingeführt, die von der Gestaltung her an die ursprüngliche Flagge angelehnt war. Jedoch wurde sie rot grundiert und im weißen Kreis anstelle des Adlers das Hakenkreuz gesetzt. In der oberen linken Ecke ist nur das Eiserne Kreuz zu sehen.
Verwendung nach 1945
In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (also nur die mit Hakenkreuz) strafbar unter § 86, 86a StGB. Die ursprüngliche Reichskriegsflagge darf jedoch, ebenso wie die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919, in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern gezeigt werden und wird vor allem von rechtsradikalen Organisationen bei Aufmärschen und Ähnlichem in Unkenntnis ihrer eigentlichen Bedeutung missbraucht.