Kommanditgesellschaft (Deutschland)
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Die Kommanditgesellschaft (KG) besteht aus mindestens einem Komplementär, einem voll haftenden Gesellschafter sowie aus mindestens einem Kommanditisten, der nur mit seiner eingebrachten Einlage haftet. Nur die Komplementäre sind zur Geschäftsführung berechtigt, Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Faktisch bedeutet diese Unternehmens-Rechtsform eine gewisse Haftungsbeschränkung gegenüber der Offenen Handelsgesellschaft.