Zum Inhalt springen

Vogt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. November 2005 um 12:52 Uhr durch 84.174.253.82 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der althochdeutsche Begriff Vogt (auch Voigt, v. lat.: advocatus Hinzu-/Herbeigerufener -> "Rechtsbeistand") bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit.

Das durch ihn vertretene Rechtsprinzip leitet sich sowohl von spätrömischen Beamten, den vorgenannten advocati, als auch von der germanischen Munt ab, und ist ein Schutzverhältnis, das auch Gewalt- und Vertretungsrecht einschließt.

Speziell seit den Karolingern ist der Vogt ein staatlicher Beamter, der als Stellvertreter von kirchlichen Würdenträgern (z.B. Bischöfe oder Äbte) oder Institutionen diese in weltlichen Angelegenheiten, insbesondere bei weltlichen Gerichten vertritt. Der Kirche waren seit der Spätantike solche Vertreter vorgeschrieben, da sie keine weltlichen Geschäfte ausüben sollte. Der Vogt stellt daher im Immunitätsbereich z.B. eines Klosters oder Bistums eine Art Schutzherrn dar und führt meist auch dessen Heeraufgebot (Schirmvogtei). Außerdem übt er die hohe Gerichtsbarkeit (anstelle des Grafen) aus (Vogteigericht). Bei Eigenklöstern besetzt häufig der Eigenklosterherr selbst das Vogtamt.wir suchen was über vogt

Karl der Große lässt 802 in den Grafschaften Vögte in klösterlichen und bischöflichen Immunitäten einsetzen. Im 10. Jahrhundert entwickelt sich dieses Amt zu einem erblichen Lehen des Hochadels und wird von diesem als eine Form der Macht- und territoralen Expansion genutzt.

Die mittelalterlichen Markgenossenschaften ernannten Schutzvögte zu ihren Vertretern.

In Polen wird der Titel Vogt (Wójt) weiterhin von den Bürgermeistern der Dorfgemeinden geführt.

Siehe auch: Vogtei, Landvogt, Burgvogt, Kastellan, Vogtland, Schultheiß, Meier, Villicus