Privatrecht
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Das Recht, das die Beziehungen der einzelnen, formal gleichberechtigten Mitglieder der Gemeinschaft (natürliche oder juristische Personen) untereinander regelt. Zur Abgrenzung vom öffentlichen Recht, siehe dort
Es regelt die Beziehungen zwischen
- Bürger und Bürger
- Bürger und juristischen Personen
- Verbraucher und Unternehmer
Es regelt nicht die Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat.
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