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Privatrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Recht, das die Beziehungen der einzelnen, formal gleichberechtigten Mitglieder der Gemeinschaft (natürliche oder juristische Personen) untereinander regelt. Zur Abgrenzung vom öffentlichen Recht, siehe dort


Es regelt die Beziehungen zwischen

  • Bürger und Bürger
  • Bürger und juristischen Personen
    • Verbraucher und Unternehmer


Es regelt nicht die Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat.


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