Zum Inhalt springen

Bürgertum

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. April 2004 um 20:33 Uhr durch 134.245.3.65 (Diskussion) (Antike exakter gemacht). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Begriff Bürgertum bezeichnet

1. die Vereinigung freier und gleicher Bürger zu einem politischen Gemeinwesen. Nach seiner ersten Epoche in der antiken griechischen Polis (vgl. auch Etrusker, Karthago, Rom) bestand es in freien mittelalterlichen Städten und wurde schließlich Merkmal der staatsbürgerlichen Gemeinschaft des modernen bürgerlichen Staates.

2. in der traditionellen Ständegesellschaft den Dritten Stand nach Adel und Klerus


Zur Geschichte

Im 17./18. Jahrhundert bildete sich das Bürgertum zusammen mit dem Nationalstaat heraus.

Eng verbunden mit seinem Entstehen ist die


Während in Frankreich das Bild der Staatsnation leitend war, prägte in Deutschland die Idee der Kulturnation den Übergang zum Bürgertum. Eine besondere Gestalt nahm das Bürgertum an in der Ausbildung zahlreicher Vereine.

Das Bürgertum der Industriegesellschaft umfasst das

Siehe auch: Bürgerrecht, Soziale Schicht, bürgerliches Trauerspiel