Bürgertum
Der Begriff Bürgertum bezeichnet
1. die Vereinigung freier und gleicher Bürger zu einem politischen Gemeinwesen. Nach seiner ersten Epoche in der antiken griechischen Polis (vgl. auch Etrusker, Karthago, Rom) bestand es in freien mittelalterlichen Städten und wurde schließlich Merkmal der staatsbürgerlichen Gemeinschaft des modernen bürgerlichen Staates.
2. in der traditionellen Ständegesellschaft den Dritten Stand nach Adel und Klerus
Zur Geschichte
Im 17./18. Jahrhundert bildete sich das Bürgertum zusammen mit dem Nationalstaat heraus.
Eng verbunden mit seinem Entstehen ist die
Während in Frankreich das Bild der Staatsnation leitend war, prägte in Deutschland die Idee der Kulturnation den Übergang zum Bürgertum. Eine besondere Gestalt nahm das Bürgertum an in der Ausbildung zahlreicher Vereine.
Das Bürgertum der Industriegesellschaft umfasst das
Siehe auch: Bürgerrecht, Soziale Schicht, bürgerliches Trauerspiel