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Bemessungsgrundlage (Steuerrecht)

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Die Steuerbemessungsgrundlage ist die technisch-physische oder monetäre Größe, die als Grundlage für den anzuwendenden Steuertarif dient und die der Ermittlung der Steuerschuld zugrunde gelegt wird.

Beispiele:


Vereinfachtes Beispiel

Bei Alleinerziehenden wird nicht das gesamte Einkommen versteuert. Für sie gilt ein Alleinerziehendenentlastungsbetrag von 1.308 EUR. Wenn man die vielen weiteren Detailregelungen außer Acht lässt, würde der Einkommensteuersatz bei einem Einkommen von 51.308 EUR also nur auf (51.308 EUR - 1.308 EUR =) 50.000 EUR angewendet. Das wäre also die Bemessungsgrundlage. Bei einem angenommenen Steuersatz von 50% müssten also 25.000 EUR Steuern gezahlt werden.