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Aufsandungserklärung

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Als Aufsandungserklärung wird in Österreich jene notariell beglaubigte, "ausdrückliche" Erklärung bezeichnet, mit der sich Verkäufer und Käufer über den Eigentumswechsel an einer Liegenschaft einigen. In Deutschland ist sie Bestandteil der sog. Auflassung.

Die Erklärung ist neben dem beglaubigten Kaufvertrag eine unbedingte Voraussetzung für jede Einverleibung im Grundbuch, die das Eigentum an einer Immobilie erst voll wirksam macht.
Die Aufsandungserklärung kann jedoch bereits im Kaufvertrag enthalten sein und wird von jener Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

Da die grundbücherliche Eintragung des Eigentums nicht sofort möglich ist, gibt es die Möglichkeit einer Vormerkung (in der BRD Auflassungsvormerkung). Sie schützt den Käufer davor, dass in der Zwischenzeit jemand anderer Eigentümer des Grundstücks werden kann.

Siehe auch: