Senioren-Convent
Ein Senioren-Convent (SC) ist an Universitäten und Hochschulen Deutschlands und Österreichs die örtliche Vereinigung der studentischen Corps, die den Dachverbänden Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV) oder Weinheimer Senioren-Convent (WSC) angehören.
Der Ausdruck "Senioren-Convent" bezeichnet eigentlich das Gremium, das sich aus den höchsten Repräsentanten der einzelnen Corps, den "Senioren" oder "Erstchargierten" zusammensetzt, oder das semesterwöchentliche Treffen dieses Gremiums.
Senioren-Convente wurden zu Beginn des 19. Jahrhunderts an deutschen Universitäten zu dem Zwecke gebildet, einen SC-Comment aufzustellen, der das Leben der Studenten an der Universität und in der Öffentlichkeit regeln sollte. Da damals in akademischen Kreisen sehr raue Sitten herrschten, sollte ein Regelwerk zur Mäßigung der Umgangsformen geschaffen werden.
Seit jeher lag großes Augenmerk auf den Regelungen, wie bei Streitigkeiten und Ehrenhändeln, die zu Anfang des 19. Jahrhunderts noch teilweise sehr formlos mit der Waffe ausgetragen wurden, zu verfahren sei. Der SC-Comment sollte regellose Duelle verbieten und gab präzise Anweisungen für die Umsetzung.
Die örtlichen SC beanspruchten damals das Alleinvertretungsrecht der Studenten an einer Universität. Sie bildeten eine Frühform der heute üblichen studentischen Gremien.
Durch die Bildung der ersten Burschenschaft im Jahre 1815 und Entstehung neuer Arten von Studentenverbindungen ab ungefähr 1840 verloren die SC ihren Alleinvertretungsanspruch. Sie beschränkten sich in der Folgezeit mit der Regelung interner corpsstudentischer Fragen.