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Real Audiencia

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Die Real Audiencia (auch Audiencia Real bzw. Audiencia, dt. wörtlich Königliche Audienz) war das höchste Justizorgan und Appellationsgericht in Kastilien, eingerichtet von König Heinrich II. im Jahre 1369. Jede Audienz hatte sogenannte oidores (dt. wörtlich Hörende) als Richter.

Die erste formelle Audiencia wurde 1371 in Valladolid eingerichtet. Sie wurde 1494 von Königin Isabella der Katholischen in zwei Bereiche geteilt: die Audiencia von Valladolid mit Rechtssprechungsbereich nördlich des Flusses Tajo und die Audiencia von Granada, die südlich des genannten Flusses zuständig war. Nach der Vereinigung Kastiliens und Aragoniens richtete Karl V. richtete 1528 die Audienz von Aragón mit Sitz in Saragossa ein. Unter dessen Sohn Philipp II. wurde das Audienzenwesen in den spanischen und europäischen Besitzungen der Krone deutlich ausgeweitet. Unter anderem entstanden Audienzen auf Sardinien 1564, in Sevilla 1566, in Las Palmas de Gran Canaria 1568, auf Sizilien 1569 und auf Mallorca 1571. Später wurde u.a. 1717 die Audienz in Asturien und 1790 diejenige in Extremadura eingerichtet.

In Amerika wurde 1511 wurde die erste Königliche Audienz in Santo Domingo auf der Insel Hispaniola eingerichtet. Zwischen 1526 und 1598 kamen unter Karl V. und Philipp II. zahreiche neue Audienzen im entstehenden Kolonialreich auf dem amerikanischen Kontinent und den Philippinen hinzu: Neuspanien (Mexico, 1527, unter Vorsitz des Vizekönigs von Neuspanien), Panama (1538), Guatemala (1543), Lima (1543; Vizekönig von Peru), Guadalajara (1548, Neugalicien), Santa Fe de Bogotá (1548), Charcas (heutiges Sucre, Bolivien, 1559), Quito (1563), Santiago de Chile (1563, endgültig 1609), Manila (1583). Im 17. und 18. Jahrhundert wurden noch Audienzen in Buenos Aires, Caracas und Cuzco eingerichtet.

Im Kolonialreich erfüllten die Audienzen neben der Rechtsprechung und Rechtspflege auch die Funktion, die Oberherrschaft des Königs (und seiner Gesetze) gegenüber den Vizekönigen und Gouverneuren deutlich zu machen. Die Audienzen bestanden anfänglich aus vier Richtern (oidores) und einem Staatsanwalt (fiscal), denen der jeweilige Vizekönig oder Gouverneur vorstand. In manchen Territorien erhöhte sich die Zahl der Mitglieder mit der Zeit. Über den Audienzen stand nur der Indienrat, der nur in Einzelfällen als übergeordnete Instanz angerufen werden konnte, und seinerseits die Audienzen und die ihnen vorsitzenden Vizekönige und Gouverneure in rechtlichen Fragen beriet.