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Rechtsanwaltskammer (Deutschland)

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Die Rechtsanwaltskammern sind örtliche Zusammenschlüsse der Rechtsanwälte in der Bundesreprublik Deutschland. Der Bezirk einer Kammer entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt in Deutschland kraft Gesetzes zur Pflichtmitgliedschaft in den regional zuständigen Rechtsanwaltskammern.

Die Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie nehmen als "mittelbare Staatsverwaltung" die ihnen durch Gesetz übertragenen staatlichen Aufgaben war. Unter anderem wirken sie z.B. bei den Verfahren der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit, überwachen die Einhaltung des Berufsrechts und vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Anwälten und ihren Mandanten. Einzelheiten ihrer Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Sie werden durch einen ehrenamtlichen Vorstand, den die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer aus ihrer Mitte wählen, geleitet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.

Den Anwaltskammern angegliedert sind die sog. Anwaltsgerichte. Dieses Gericht entscheidet über berufsrechtlich relevante Verfehlungen von Rechtsanwälten. Neben Geldstrafen können auch Berufsverbote gegen Anwälte ausgesprochen werden.

Geschichte

1879 erfolgte die Errichtung der Rechtsanwaltskammern ohne zentrale Dachorganisation im Deutschen Reich.

1908 vereinigten sich die Vorstände der deutschen Anwaltskammern.

Im Jahr 1936 folgte die sogenannte „Reichsrechtsanwaltsordnung 1936“, durch die die Existenz der Rechtsanwaltskammern als rechtsfähige Gebilde beendet wurde. Sie existierten als unselbständige Organe der Reichsrechtsanwaltskammer fort. Die deutschen Rechtsanwälte wurden in der Reichsrechtsanwaltskammer zusammengefasst. Deren Präsident wurde vom Reichsjustizminister ernannt und ernannte seinerseits die örtlichen Kammerpräsidenten, denen gegenüber er Weisungsrecht besaß. Das „Führerprinzip“ wurde eingeführt.

1945 lösten die Besatzungsbehörden der Alliierten die Rechtsanwaltskammern auf.

Im Jahre 1949 wurde die Arbeitsgemeinschaft der Anwaltskammervorstände in der Bundesrepublik Deutschland gegründet.

1959 erfolgte die Gründung der Bundesrechtsanwaltskammer,