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Klassenlose Gesellschaft

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Als Klassenlose Gesellschaft wurden in der DDR Staatsformen und Gesellschaftsformen bezeichnet, in der wesentliche ökonomische und gesellschaftliche Unterschiede, d.h. Klassenunterschiede zwischen Arbeiter, Bauern und anderen werktätigen Schichten aufgehoben sind, wie z.B. die Urgesellschaft oder Stammesgesellschaft und der Kommunismus.

Im Laufe der Entwicklung des Sozialismus verschwanden infolge des technischen Fortschritts und gerechter werdender Eigentums- und Produktionsverhältnisse (Volkseigentum) die Klassenunterschiede zwischen Arbeiter, Bauern, Intelligenz und anderen Schichten mehr und mehr, d.h. gleiche Rechte und Pflichten prägten sich aus bzw. wurden gesetzlich geschaffen (z.B. 8-Stunden-Tag, ähnliche Urlaubsregelungen, industrielle Methoden in der Landwirtschaft, Automatisierung, Angleichung des Lohnniveaus aller Klassen und Schichten), bis schließlich allmählichd nach der Marxistisch-Leninistischen Theorie im späteren Kommunismus eine ökonomisch klassenlose Gesellschaft vorherrschen würde.

Als Vorraussetzung für eine Klassenlose Gesellschaft wird im Marxísmus-Leninismus die Abschaffung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und des Privateigentums an Produktionsmitteln]] angesehen.

siehe auch: Eigentumsverhältnisse, Produktionsverhältnisse, Kapitalismus, Imperialismus